Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 187 vom 07.12.2012

Neues Gesetz beschlossen: Patientenrechte werden endlich gestärkt!

20 Jahre lang wurde darüber diskutiert, aber passiert ist nichts. Erst die christlich-liberale Koalition hat erreicht, was keine Bundesregierung zuvor zustande gebracht hat: Der Deutsche Bundestag hat in der zurückliegenden Sitzungswoche das Patientenrechtegesetz beschlossen. Es war vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, sprich: von meinem unterfränkischen CSU-Kollegen Wolfgang Zöller zusammen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ausgearbeitet worden. Das Gesetz bündelt endlich die Rechte der Patientinnen und Patienten – und stärkt sie in wesentlichen Punkten.

Es hat beispielsweise einen hohen Nutzen für alle gesetzlich Versicherten: Die Wartezeit auf eine Entscheidung der Krankenkassen zur Bewilligung von Leistungen wird auf drei Wochen begrenzt. Das heißt, dass ein Antrag, der nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet worden ist, automatisch als genehmigt gilt.

um ersten Mal überhaupt werden nun Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert: Patientinnen und Patienten müssen vor der Behandlung umfassend informiert werden, insbesondere welche Untersuchungen anstehen, welche Therapien beabsichtigt sind, welche Alternativen es gibt – und zwar so, dass es verständlich ist. Die Patienten haben auch Anspruch auf schriftliche Information über die Kosten der Behandlung, die sie voraussichtlich selbst zu tragen haben – etwa homöopathische Behandlungen oder sogenannte „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL), die Ärzte gegen Selbstzahlung anbieten können.

Auch haben die Patienten künftig das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Diese verbesserten Aufklärungs- und Informationspflichten führen ganz konkret zu einer erheblichen Beweiserleichterung, wenn Behandlungsfehler im Raum stehen. Bei groben Behandlungsfehlern müssen nun die behandelnden Ärzte nachweisen, dass sie nicht Ursache der eingetretenen Gesundheitsschäden waren. Die neu verankerten Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fördern eine neue Fehlerkultur. Das Patientenrechtegesetz wird dazu beitragen, dass Behandlungsfehler künftig leichter vermieden werden können.

Wir haben unsere erfolgreiche Gesundheitspolitik der vergangenen drei Jahre mit dem Patientenrechtegesetz abgerundet, für das sich Wolfgang Zöller als Patientenbeauftragter der Bundesregierung mit Nachdruck eingesetzt hat. Wir wollten kein Gesetz gegen jemanden – sondern ein Gesetz mit allen Beteiligten, damit es sich an der Realität orientiert und praktikable Lösungen gefunden werden. Im Vorfeld wurde in mehr als 300 Gesprächen ein Konsens ausgelotet. Das Gesetz verringert das Wissensungleichgewicht zwischen Behandler und Patienten, stellt niemanden an den Pranger, nimmt aber alle Beteiligten ausgewogen in die Pflicht.

Mit diesem Gesetzentwurf erfüllen wir auch Forderungen, über die seit knapp 20 Jahren bereits diskutiert wird und die sogar fraktionsübergreifend von allen Parteien erhoben wurden. Der Opposition ging unser Gesetzentwurf nicht weit genug. Sie hatte eigene, noch weitergehende Anträge vorgelegt. Ausgerechnet SPD und Grüne, die in all ihren Regierungsjahren von 1998 bis 2005 gar kein Patientenrechtegesetz zustande gebracht haben. Erst die christlich-liberale Koalition hat gehandelt und das umgesetzt, wozu Rot-Grün seinerzeit die Kraft und der Mut gefehlt hat. Wir schaffen mit dem Patientenrechtegesetz eine noch bessere, sicherere sowie schnellere Versorgung. Das alles dient einem Ziel, nämlich der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger!


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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