Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Infodienst zur EEG-Reform

"Was ist das Ziel der zweiten EEG-Novelle dieser Legislaturperiode?


Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) haben wir bereits grundlegende
Weichenstellungen vorgenommen, damit die Erneuerbaren Energien planbar
und verlässlich ausgebaut und sie gleichzeitig fit für den Markt gemacht werden.
Mit der jetzt anstehenden Novelle gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt
in diese Richtung: Die Vergütung des erneuerbar produzierten Stroms soll ab 2017
nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt
werden. Damit stellen sich die Erneuerbaren Energien künftig dem Wettbewerb.
Zugleich sichern wir mit den Ausschreibungen kosteneffizient den kontinuierlichen,
kontrollierten Ausbau. Damit setzen wir auch ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags
um."

Weiter lesen Sie hier: