Das Bundesteilhabegesetz läutet einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe in Deutschland ein. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt. Es findet ein entscheidender Systemwechsel statt: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und integrieren sie in das SGB IX. Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Diese Aufwertung bringt entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700.000 Menschen, die Leistungen der Ein-gliederungshilfe beziehen. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Ver-mögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Es wird eine viel größere Vielfalt bei der Teilhabe am Arbeitsleben geben, Verfahren werden für die Betroffenen vereinfacht. Das ist gegenüber geltendem Recht ein er-heblicher Fortschritt."
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