"Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland. Damit das auch in
Zukunft so bleibt, haben wir das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) auf den Weg gebracht.
Eine hochwertige medizinische Versorgung erfordert insbesondere eine vernünftige
Verteilung der Ärzte – im ländlichen Raum genauso wie in städtischen Ballungsräumen.
Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht
werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen, zum Beispiel
durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die
Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht.
Das nutzt Ärzten und Patienten. Außerdem stärken wir die Patientenrechte. So helfen
Terminservicestellen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal
hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der
nächsten vier Wochen erhält.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz trägt dazu bei, eine gut erreichbare, flächendeckende
Versorgung der Patienten in allen Regionen auf hohem Niveau sicherzustellen.
Gleichzeitig stärkt es die Patientenrechte und verbessert die Versorgungsqualität."
Weitere Informationen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz finden Sie im hier angefügten Infodienst der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.