Die Kampagne „Kein Fracking im Windschatten von Fußball-EM und Brexit“ erweckt den Eindruck, dass der Deutsche Bundestag auf Druck von Konzernen das Fracking erlaubt hat. Auch eine ganze Reihe von Wahlkreisbürgern hat sich mittels eines Formularschreibens an mich gewandt. Da es wortgleich übernommen wurde, kann ich nicht erkennen, wie intensiv der jeweilige Unterzeichner mit der Problematik beschäftigt hat. Ich bin davon überzeugt, dass meine Entscheidung für verschärfte Regeln für konventionelles Frackingund ein faktisches Verbot von unkonventionellem Fracking richtig war und will dies kurz begründen.
Lassen Sie mich daher erst einmal die Ausgangslage zutreffend schildern.
Seit mehr als 40 Jahren wird in Deutschland das Frackingverfahren angewandt. Es ist nach geltenden Recht grundsätzlich zulässig.
Seit einigen Jahren wird unkonventionelles Fracking in den USA sehr intensiv zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl angewandt. Dies war Anlass dafür, dass über die Gefährlichkeit von Fracking gemäß den in den USA üblichen Verfahren diskutiert wurde. In diesem Zusammenhang wurden auch Studien vorgelegt, die zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen über Risiken von Fracking gekommen sind.
Wir haben dies in Deutschland zum Anlass genommen über eine deutliche Verschärfung beim gesetzlichen Rahmen für Fracking zu diskutieren. Im April 2015 wurde hierzu ein Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegt. In der Folge haben ich und viele meiner Kollegen verdeutlicht, dass für uns insbesondere der Schutz von Grundwasser gewährleistet sein muss.
Deshalb war es für uns wichtig, dass künftig nicht nur bergrechtliche Genehmigungen, sondern u.a. auch wasserrechtliche Genehmigungen beim Fracking erforderlich sind. Zielsetzung ist: Wo der Schutz des Grundwassers nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, darf kein Fracking erfolgen.
Bayern und die CSU haben bereits vor geraumer Zeit erklärt, dass sie erhebliche Bedenken hinsichtlich des Frackings haben. Staatminister Marcel Huber hat dies im August 2015 wie folgt gefasst: „Das Risiko, das durch die Anwendung von Fracking derzeit bestünde für die Qualität unseres Wassers - und zwar nicht nur heute sondern vielleicht für die nächsten Generationen - steht in keiner vernünftigen Relation zu den wirtschaftlichen Vorteilen und deswegen sagen wir Nein." Deshalb gibt es seit August 2015 eine Anweisung der bayerischen Staatskanzlei an alle Bezirksregierungen und Wasserwirtschaftsämter bis auf weiteres keiner Fracking-Bohrung die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen.
Als Bundestagsabgeordnete haben wir diese Zeit genutzt um über den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesumweltministerin sehr intensiv zu beraten. Zugleich gab es die Zusage von Unternehmen zunächst auf die Beantragung von Fracking nach der geltenden Rechtslage zu verzichten. Als nun mehrere Unternehmen angekündigt haben in Niedersachsen Frackingvorhaben zu beantragen, stand im Raum, dass ohne eine abschließende Einigung über die Verschärfung des gesetzlichen Rahmens diese Vorhaben nach dem aktuell geltenden Recht zu prüfen und wahrscheinlich auch zu genehmigen wären. Daher haben wir nun eine kurzfristige Einigung erzielt, die erheblichen Verschärfungen des vorgelegten Gesetzentwurfes im Bereich des konventionellen Fracking enthält. Das sog. unkonventionelle Fracking soll bis auf maximal vier wissenschaftliche Probebohrungen komplett verboten werden. Hier haben wir nicht nur eine Begrenzung beschlossen, sondern auch eine sog. Länder-Klausel geschaffen. Nach dieser Klausel ist für Probebohrungen künftig die Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen erforderlich.
Nachdem die Bayerische Staatsregierung ja bereits klargestellt hat, dass sie aus wasserrechtlichen Gründen keinem Fracking zustimmen wird, ist damit für Bayern klar, dass es keine Genehmigungen für Fracking in unserer Heimat geben wird.
Diese kurze Schilderung zeigt, dass ich und viele meiner Kollegen sicher nicht den Wünschen einer Industrielobby gefolgt sind, wie diese Massenemail den Eindruck erwecken will. Im Interesse der Industrielobby wäre der Fortbestand des geltenden Rechts gelegen. Mit den vorliegenden Beschluss des Deutschen Bundestages werden wir hingegen für eine deutliche Verschärfung des gesetzlichen Rahmens sorgen und es zugleich Ländern wie Bayern ermöglichen künftig aus wasserschutzrechtlichen Gründen Frackingbohrungen nicht zu genehmigen.
Da es sich hierbei möglicherweise um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann zum Inkrafttreten auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich sein. Ich gehe davon aus, dass diese erfolgen wird. Schließlich kann dann künftig jede Landesregierung selbst in ihrem Ermessen entscheiden, ob es Fracking unter den verschärften Auflagen zulassen will oder die Bedenken für das jeweilige Projekt so erheblich sind, dass in ihren Zuständigkeitsbereich keine Frackingbohrungen genehmigt werden.
Unabhängig davon weise ich abschließend darauf hin, dass es im Freistaat Bayern keine Schiefergasvorkommen gibt und aufgrund der geologischen Gegebenheiten weder konventionelles noch unkonventionelles Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas in Betracht kommt.