Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Verbesserte berufliche Weiterbildung nutzt Arbeitnehmern und Arbeitgebern


Betriebsrat Werner Fick, CSU-Bundestagslistenkandidat Stephan Meier, CSU-Kreisvorsitzender Harald Schwartz, MdB Alois Karl, Staatssekretär Ralf Brauksiepe und Arnd Busche vom Arbeitsministerium (v.L.) bei der Diskussion um berufliche Weiterbildung.

Kastl. „Berufsbegleitende Qualifizierung als Antwort auf den Fachkräftemangel“ lautete das Motto eines von MdB Alois Karl organisierten Fachgespräches mit Betriebs- und Personalräten. Von Seiten der Politik standen neben Alois Karl der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, MdB, CSU-Kreisvorsitzender Dr. Harald Schwartz, CSU-Bundestagslistenbewerber Stephan Meier und CSU-Landtagslistenkandidatin Susanne Hierl den Arbeitnehmervertretern Rede und Antwort.

In seiner Einführung ging Bundestagsabgeordneter Alois Karl auf aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ein. In vielen Teilen des Wahlkreises werde es für Unternehmen immer schwieriger ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Dies sei zum einen dem Umstand geschuldet, dass man in Deutschland mit 42 Millionen Beschäftigten einen Rekordwert erreicht habe. Zugleich steige die Zahl der Rentner und sinke der Zahl der jungen Menschen, die in das Erwerbsleben eintreten würden. Damit sei klar: Künftig werde es weniger junge Fachkräfte und in Relation mehr ältere Fachkräfte geben müssen.

Staatssekretär Brauksiepe bestätigte, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre das Erwerbstätigenpotential in Deutschland um 6 Millionen Menschen abnehmen werde. Trotz einer durchweg positiven Bilanz seit 2005 auf dem Arbeitsmarkt, über 2 Millionen weniger Arbeitslose, davon rund 700.000 Langzeitarbeitslose und einer Jugendarbeitslosigkeit von rund 5 Prozent gebe es trotzdem immer noch zu viele Menschen ohne Job. Bei genauerer Betrachtung zeige sich, dass bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit einer Arbeitslosenquote von 3,9 Prozent nahezu Vollbeschäftigung herrsche und sogar in einigen Sektoren bereits heute Fachkräftemangel bestehe. Andererseits betrage die Arbeitslosenquote bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung dramatische 20 Prozent. Daher versuche das Arbeitsministerium verstärkt junge Menschen ohne Berufsabschluss dafür zu gewinnen, einen beruflichen Abschluss nachzuholen. Hierfür sei ein Programm ausgearbeitet worden, das 100.000 jungen Menschen diese Chance eröffnen soll. Zugleich wolle man auch immer mehr Berufstätige für die betriebliche Weiterbildung gewinnen. Dabei richte man den Fokus vor allen auf gering qualifizierte Beschäftigte, ältere Beschäftigte und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, da diese unterdurchschnittlich häufig derartige betriebliche Angebote erhielten bzw. wahrnehmen würden.

Für 2013 habe man als Bund über die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die berufliche Weiterbildung eingeplant. Diese stelle eine Steigerung von 500 Millionen gegenüber den Ist-Ausgaben von 2012 dar. Mit diesen Mitteln wird ein breites Angebot an Förderungen für berufliche Weiterbildung bedient, die von Bildungsgutscheinen über das sog. Meister-Bafög bis hin zu Zuschüssen an Betrieben für Freistellungen ihrer Arbeitnehmer im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen reichten. Die Bundesregierung setze bewusst darauf, möglichst viele Menschen für heutige und künftige Herausforderungen zu qualifizieren. Zugleich wolle man auch die Rahmenbedingungen für rund 3 Millionen qualifizierte Frauen verbessern, die heute keiner Erwerbstätigkeit nachgingen. Und auch für hochqualifizierte Ausländer habe man gute Rahmenbedingungen geschaffen um nach Deutschland zu kommen. Nur mit einem Bündel von Maßnahmen könne man dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel wirksam entgegenwirken.

Klebl-Betriebsratsvorsitzender Peter Prison teilte die Ansicht, dass die berufliche Weiterbildung intensiviert werden müsste. Allerdings sah er noch erheblichen Handlungsbedarf. Am wichtigsten sei es, den Menschen zu vermitteln, dass berufliche Weiterbildung ihnen wirklich selbst nutze. Befristete Verträge, Leiharbeit oder Niedriglöhne seien in diesem Kontext die falschen Signale. Hier sei auch die Politik gefordert einen Bewusstseinswandel herbeizuführen und notfalls die Tarifparteien zur Aushandlung von branchenspezifischen Mindestlöhnen zu verpflichten.

Alois Karl griff diese Anregung auf und betonte, dass unter der Regierung Schröder gerade 1 tariflicher Mindestlohn allgemeinverbindlich erklärt worden sei, während es unter Angela Merkel insgesamt 11 weitere Branchenmindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt worden seien. Auch Ralf Brauksiepe sieht hier noch Handlungsbedarf und verwies auf das Regierungsprogramm der Union für die nächste Wahlperiode: Darin sei klar definiert, wenn sich die Tarifvertragsparteien nicht „freiwillig“ auf einen branchenspezifischen Mindestlohn einigen würden, dann werde eben die Politik eine Kommission einsetzen, in der Arbeitsgeber und Arbeitnehmer eine branchenspezifische Regelung aushandeln müssten.

Kritische Wortmeldungen gab es von den Betriebsräten zu der Praxis der Werkverträge. Seit bei der Leiharbeit verstärkt auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit geachtet werde, würden immer mehr Betriebe versuchen, diese sinnvolle Regelung durch Werkverträge zu umgehen und indirektes Lohndumping zu betreiben. Auch diese Kritik griff Ralf Brauksiepe auf und verwies darauf, im Regierungsprogramm der Union sei verankert, dass der Gesetzgeber gegen den Missbrauch von Werkverträgen zum Lohndumping vorgegangen werde. Derzeit würden bereits im Arbeitsministerium die Daten erhoben, um nach der Wahl einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können.

Weiter kritisierte eine Betriebsrätin, dass die ARGEn jungen Hatz-IV-Empfängern meist nur Jobs in der Leiharbeit anbieten würden. Damit würde die Chance versäumt, diesen Personenkreis in eine reguläre Beschäftigung zu bringen, die jungen Leute in den Betrieben weiter zu qualifizieren und ihnen auch eine gute Perspektive für einen eigenen Hausstand mit späterer Familiengründung zu geben.

Keine Einigung erzielte die Runde beim Thema Rente mit 67. Während Staatssekretär Brauksiepe betonte, dass nach 96 Jahren das Regeleintrittsalter von 65 Jahren auch der demographischen Entwicklung angepasst werden müsse und das 2029 trotz Rente mit 67 jemand durchschnittlich ein Jahr länger Rente beziehen werde, sahen dies die Betriebsräte deutlich kritischer. Sie verwiesen auf die besonderen Belastungen in der Baubranche, durch die Schichtarbeit oder in anderen Bereichen, die es viele nicht erlauben werde bis zum 67. Lebensjahr wirklich arbeiten zu können.