Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Reaktion auf den Leserbrief von Herrn Bernhard Rasche

abgedruckt in den Neumarkter Nachrichten vom 27. Juli 2015

Es ist eigentlich nicht üblich, dass ich auf Leserbriefe oder öffentliche Äußerungen in den Zeitungen reagiere, im Fall des Leserbriefs von Herrn Bernhard Rasche vom

27. Juli 2015 scheint mir das aber richtig zu sein.

Selbstverständlich ist es richtig, dass jedermann das Grundrecht in unserem Staat besitzt, sich wegen allem Möglichen an die Gerichte zu wenden. Das ist aber völlig unbestritten – da braucht niemand das Grundgesetz zu bemühen!

In meiner Äußerung ging es um etwas ganz anderes!

Ich habe es als „Sauerei“ bezeichnet, dass wir in den Koalitionsverträgen zwischen der CDU/CSU und der SPD Abmachungen getroffen haben, die seitens der Union bisher alle eingehalten worden sind, wenn es um Anliegen der SPD gegangen ist.

Dem CSU-Anliegen, für selbst erziehende Mütter und Väter ein „Betreuungsgeld“ einzuführen, hat die SPD im Deutschen Bundestag mit großem Widerwillen zwar, aber immerhin zugestimmt.

Danach erhalten Mütter oder Väter für ihr Kind im 2. oder 3. Lebensjahr, wenn sie das Kind selbst bei sich zuhause betreuen und nicht in eine staatliche Kinderkrippe geben, vom Staat 150,00 Euro.

Die SPD war hier innerlich immer dagegen, trotzdem hat sie im Bundestag wegen der Koalitionsverträge zugestimmt.

Im Nachgang zu ihrer Zustimmung im Deutschen Bundestag hat die SPD hingegen, vertreten durch das SPD-regierte Bundesland Hamburg, aber Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Dies empfinde ich als „Sauerei“ – vor der Hand Zustimmung vorzugaukeln, hinten herum das eben selbst beschlossene Gesetz wieder zu torpedieren und zu Fall zu bringen.

450.000 junge Mütter und junge Väter machen von diesem Angebot in Deutschland Gebrauch und wollen in den ersten Lebensjahren ihr Kind selbst erziehen und erhalten für diese Erziehungsleistung 150,00 Euro monatlich. Das ist nicht viel mehr als eine „Anerkenntnis“, wenn man weiß, dass die Betreuung der Kleinkinder in Kitas dem Staat pro Kind pro Monat ca. 1.000,00 Euro kostet.

Nun haben die Karlsruher Verfassungsrichter festgestellt, dass nicht der Deutsche Bundestag für dieses Gesetz zuständig ist, sondern dafür eigentlich die Landesgesetzgeber. Das respektiere ich selbstverständlich.

Für Bayern geben wir Entwarnung:

Die Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr selbst betreuen, werden nach wie vor dieses Betreuungsgeld bekommen – jetzt eben aus dem Bayerischen Haushalt und nicht aus dem Bundeshaushalt. Betreuende Eltern im z.B. SPD-regierten Hamburg können mit „dem Ofenrohr in die Nordsee schauen“.

Die von mir geschilderte Aktion des SPD-regierten Bundeslandes Hamburg ist für mich eine „politisch motivierte Sauerei“,

von vornherein gute Miene zum Koalitionsvertrag zu machen und im nachhinein tatsächlich gegen die eigenen Beschlüsse zu arbeiten – und sei es vor dem Bundesverfassungsgericht – das ist wirklich ein starkes Stück politischer Verwilderung!

 

Neumarkt i.d. OPf., 27.07.2015

 

(Alois  K a r l, MdB)