Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Bund schafft Planungssicherheit in Größenordnung von 9 Milliarden Euro

Berlin. „Im Koalitionsvertrag haben wir zugesagt, zusätzliche Bundesmittel von sechs Milliarden Euro für Bildung bereitzustellen. Zudem werden wir seitens des Bundeshaushalts unsere Landkreise, Städte und Gemeinden im Bereich der Behindertenhilfe bis 2017 um insgesamt drei Milliarden Euro entlasten. Die Koalition hat sich nun auf die Regelungen für die Umsetzung dieser zusätzlichen Bundesmittel verständigt, also insgesamt 9 Milliarden Euro“, berichtet der 1. stv. Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Alois Karl, MdB.

„Wir haben zugesagt, dass wir noch in dieser Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz verabschieden werden. Dies entlastet Landkreise, Städte und Gemeinden dann ab 2018 um jährlich 5 Milliarden Euro. Ab 2015 wollen wir schon im Vorgriff Landkreise, Städte und Gemeinden um jährlich 1 Milliarde Euro entlasten. Dazu erhöhen wir den Bundesanteil an den Kosten, der den Gemeinden für die Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger entstehen, um jährlich 500 Millionen Euro. Weitere 500 Millionen Euro fließen den Städten und Gemeinden über die Umsatzsteuer zu. Das ist eine Lösung mit Augenmaß. Damit stellen wir sicher, dass die Kommunen, die am dringendsten finanzielle Unterstützung benötigen, diese auch bekommen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Kommunen, denen es finanziell besser geht, nicht leer ausgehen. Das hilft allen Beteiligten. Die frühzeitige Regelung schafft zudem die dringend benötigte Planungsgrundlage für Landkreise, Städte und Gemeinden“, macht Alois Karl deutlich.

„Der Bund stellt über die Länder weiterhin eine Milliarde Euro für Kinderkrippen und Kindertagesstätten zur Verfügung. Damit erhalten die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, die Kleinkindbetreuung noch weiter auszubauen und günstig zu finanzieren“, erläutert Alois Karl. „Wichtig ist, dass die Mittel unbürokratisch und vollumfänglich auch an die Kommunen weitergegeben werden, ohne dass die finanziellen Mittel bei den Bundesländern kleben bleiben.“

Für Aufgaben in Bereichen von Wissenschaft, Schule und Hochschule finanziert der den Ländern weitere fünf Milliarden Euro. „Wir erwarten, dass die Länder den für die Schulen vorgesehenen Anteil so einsetzen, dass auch hier die Städte und Gemeinden ganz wesentlich entlastet werden“, verdeutlicht der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt, Alois Karl, MdB.

Hintergrund:

Für Betreuung und Bildung stehen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen fünf Milliarden Euro für den Bereich Wissenschaft, Schule und Hochschulen fließen. Eine Milliarde Euro soll für den Bereich Kita und Krippen eingesetzt werden. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Millionen Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu einer Milliarde Euro aufstocken und in 2017/2018 den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöhen.

Vor lnkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Landkreise, Städte und Gemeinden ab 1.1.2015 mit einer Milliarde Euro p.a. entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU). Hier werden die Erstattungsquoten durch den Bund nach § 46 Abs. 5 SBG ll zugunsten der Kommunen gleichmäßig erhöht. Das entlastet die Landkreise, Städte und Gemeinden um 500 Millionen Euro pro Jahr. Weitere 500 Millionen Euro erhalten die Kommunen durch einen höheren Anteil der Städte und Gemeinden an der Umsatzsteuer.