Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Neue Bremssysteme entlasten Schienenlärm-geplagte Anlieger

Berlin (19. Dezember 2012) – Gute Nachrichten für alle Bürger, die nahe an einer Bahnstrecke wohnen: Die Deutsche Bahn hat damit begonnen, ihre Güterwagen auf lärmarme Bremssysteme umzurüsten. Dies antwortete DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube dem CSU-Bundestagsabgeordneten Alois Karl. Dieser hatte in einem Schreiben an den Bahn-Chef appelliert, „möglichst rasch“ noch mehr für den Lärmschutz zu tun.

In einem Brief an den DB-Vorstandvorsitzenden Dr. Rüdiger Grube schrieb Alois Karl, dass er als Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt immer wieder auf Fragen des Lärmschutzes entlang der Strecke Nürnberg-Regensburg im Landkreis Neumarkt angesprochen werde. „Erfreulicherweise konnten an mehreren besonders betroffenen Bereichen – vor allem durch Lärmschutzwände – bereits einige Verbesserungen erzielt werden.“ Dennoch belaste insbesondere der nächtliche Güterverkehr auf der Strecke die Anlieger noch immer sehr stark.

MdB Alois Karl verwies darauf, dass der Bund Anreize für Umrüstung der Güterzüge auf sogenannte Flüsterbremsen gesetzt habe. Als Mitglied des Haushaltsauschusses wies er in seinem Brief darauf hin, dass das Gremium bereits im November 2008 eine direkte Bezuschussung der Umrüstung des rollenden Zugmaterials von Bahnunternehmen ermöglicht hat. Dies bestätigt der Bahn-Chef – und dankt „ausdrücklich für die Unterstützung“ von Alois Karl. Allerdings hätten die notwendigen technischen Vorarbeiten und Zulassungsprozesse „tatsächlich sehr viel Zeit in Anspruch genommen“. Am 1. Oktober dieses Jahres konnte jedoch der erste umgerüstete Wagen präsentiert werden. „Der 1. Oktober 2012 signalisiert den Start der konkreten Umrüstung von Wagen der DB auf lärmarme Bremssysteme“, schreibt Dr. Rüdiger Grube. Bis 2014 würden nun rund 1250 Güterwagen der Deutschen Bahn umgerüstet.

„Ich stehe dazu, dass wir möglichst viele Güter über die umweltfreundliche Schiene transportieren. Und ich bin mir auch bewusst, dass ein vergleichsweise kleiner Teil der Bürger unseres Landes von den damit verbundenen Lärmemissionen immer massiver belastet wird“, so MdB Alois Karl weiter. „Ein flächendeckender passiver Lärmschutz für Deutschland als Ganzes ist jedoch nicht finanzierbar. Gerade deshalb muss es unsere Zielsetzung sein, an der Lärmquelle anzusetzen und die Lärmemissionen erst gar nicht entstehen zu lassen. Daher werbe ich dafür, dass eine möglichst rasche Umstellung von Güterwaggons auf Flüsterbremsen erfolgt.“

Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht: Das Lärmprivileg der Schiene – der sogenannte Schienenbonus – wird abgeschafft. Der Deutsche Bundestag hat eine entsprechende Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Der „Schienenbonus“ besagte, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen – wie Lärmschutzwände - erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn das Limit für Straßenverkehrslärm um fünf Dezibel überschritten wird. Er beruht allerdings auf Studien aus den siebziger Jahren. Damals nahm man an, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm.

„Diese Besserstellung des Lärms, der von der Schiene ausgeht, gegenüber dem Straßenlärm ist nach unserer Auffassung heute nicht mehr sachgerecht“, erläutert MdB Alois Karl.

„Rot-Grün hätte bereits 2003 das Lärmprivileg der Schiene abschaffen können – hat es aber nicht getan. Wir haben jetzt gehandelt“, so Bundestagsabgeordneter Alois Karl. „Der Lärmschutz in Deutschland ist damit einen großen Schritt voran gekommen.“ Die Änderung betreffe alle Neu- und Ausbauvorhaben, für die ab ca. 2016 ein Planfeststellungsverfahren eröffnet wird. Laufende Verfahren seien nicht betroffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhe sich jedoch nicht auf diesem Ergebnis aus: „Wir setzen uns dafür ein, dass der Schienenbonus auch im Bereich der Lärmsanierung an Bestandsstrecken umgesetzt wird. Auch das bestehende Schienennetz muss leiser werden. Dafür steht das Lärmsanierungsprogramm des Bundes mit jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung.“