Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Karl weist auf Fristende für Entschädigungszahlungen der Cook-Insolvenz hin

Kunden des Thomas-Cook-Konzerns, die von der Insolvenz betroffen waren, müssen sich sputen, um noch an die ihnen zustehende Entschädigung zu kommen. Darauf weist Bundestagsabgeordneter Alois Karl hin, denn die Bundesregierung hatte im Dezember 2019 beschlossen, die Betroffenen freiwillig zu entschädigen, weil durch die bisherige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen.

Seit dem 6. Mai gibt es dafür das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren. Die Anmeldefrist für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft jedoch bald aus. Nur noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte im Thomas-Cook-Bundportal der Bundesregierung anmelden. Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook. html. Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.