Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Karl: Schnellkredite können jetzt auch zusätzlich zu anderen KfW-Hilfen beantragt werden

Für Betriebe, die im vergangenen Jahr die Zusage für einen Unternehmerkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten haben, einen Gründerkredit-Universell oder eine Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung, können ab sofort bis zum 30. Juni 2021 einen KfW-Schnellkredit beantragen.

Dieser Kredit, erläutert Bundestagsabgeordneter Alois Karl als Mitglied im Verwaltungsrat der KfW kann sowohl für Anschaffungen als auch für laufende Kosten verwendet werden. Er ist zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Der Sollzins beträgt drei Prozent pro Jahr. Es sind kleinere oder größere Kreditbeträge (bis zu 800 000 Euro) möglich. Für die Rückzahlung haben die Antragsteller bis zu zehn Jahre Zeit. Zwei Jahre lang ist keine Tilgung nötig. Die KfW übernimmt das volle Bankenrisiko. Details sind auf der Internetseite zum KfW-Schnellkredit zu erfahren.

Das Fördergeschäft der KfW hat letztes Jahr mit mehr als 135 Milliarden Euro einen historischen Höchststand erreicht. Damit wurde versucht, die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie im In-und Ausland abzufedern. Allein in Deutschland hat die KfW 2020 rund eine Million an Krediten, Zuschüssen und anderen Finanzierungen zugesagt, die eine Summe von 106,4 Milliarden Euro erreichen.

Aus dem Wahlkreis von MdB Alois Karl bekamen letztes Jahr 460 Unternehmen Zusagen der KfW über zusammen 152 Millionen Euro. Davon entfielen 132 Millionen Euro auf Corona-Kredite für rund 350 Firmen. Auch eine Reihe von Kommunen zwischen Schnaittenbach und Dietfurt erhielt Zusagen über 13,6 Millionen Euro. Das Zusage-Volumen für die Landkreise Neumarkt, Amberg-Sulzbach und die kreisfreie Stadt Amberg beläuft sich auf 375 Millionen Euro. Das ist zusammen mit den Krediten auch auf dieser Ebene ein historischer Höchstwert.