Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Alois Karl: Überzogene EU-Vorgaben bei neuer Fahrtenschreiber-Regelung vom Tisch

Alois Karl mit dem Landesinnungsmeister der Dachdecker Ewald Kreuzer, Quelle: CDU/CSU


















Berlin. Die EU-Kommission hatte im Juli 2011 einen Vorschlag zur Neufassung der Verordnung für Fahrtenschreiber vorgelegt. Diese hätte für viele Handwerksbetriebe bedeutet, dass sie bei Lastkraftwagen zahlreiche Vorgaben hinsichtlich digitaler Tachographenplicht, Fahrerkarte und vieles mehr hätten beachten müssen. „Viele dieser geplanten Vorgaben waren darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit in den Speditionen zu verbessern. Für regionale Handwerksbetriebe hätten sie zu einer erheblichen bürokratischen Belastung geführt. Deshalb haben mich eine ganze Reihe von Handwerkern und Bauunternehmen um Unterstützung gebeten“, berichtet Bundestagsabgeordneter Alois Karl. Daraufhin gab es intensive Verhandlungen, die mit einem Kompromiss abgeschlossen werden konnten.

Vor kurzem hat nun das Europäische Parlament mit einem Beschluss den Weg für diese Übereinkunft freigemacht, die nach Ansicht von Alois Karl wichtige Ansätze für Handwerksbetriebe enthält. Der Ausnahmeradius bei den EU-Vorgaben wird im Rahmen der „Handwerkerlösung“ von 50 auf 100 km erweitert. Das bedeutet: in Zukunft werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t, von der Pflicht zur Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers befreit. Dabei dürfen sie sich ausschließlich in einem Radius von 100 km um den Betriebsstandort bewegen. Das Fahrzeug befördert Material, Ausrüstung oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Es werden keine hauptberuflichen Fahrer eingesetzt. In allen anderen Fällen gilt auch für Handwerker die Pflicht für die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers.

„Bei der Handwerkerregelung hätte ich mir gewünscht, dass man unsere Forderung von maximal 150 km Radius übernommen hätte und wir auch bei den anderen Musskriterien eine weitergehende Befreiung hätten erreichen können. Dennoch konnten wir eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission erzielen. So ist auch die zunächst geplante Einbeziehung von Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen vom Tisch.

Die jetzige Lösung wird in wenigen Wochen endgültig Rechtskraft erlangen. Damit wird auch die bürokratische Belastung unserer mittelständischen Betriebe und insbesondere unserer Handwerkbetriebe deutlich geringer sein, als zunächst nach der Kommissionsvorlage befürchtet werden musste“, bilanzierte Alois Karl.