Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Finanzielle Benachteiligung der Jobcenter in Bayern - Weniger Geld für die Integration von Langzeitarbeitslose in Bayern!

Bild (von links) Frau Auhuber (Jobcenter-Gleichstellungsbeauftragte), Frau Hiltl (Jobcenterpersonalrätin), Herr Utz (Jobcenterpersonalrat), Herr Karl (Mitglied des Deutschen Bundestags), Herr Schweiger (Personalratsvorsitzender Landratsamt), Herr Wagner (Jobcentergeschäftsführer), Herr Steymans (Jobcenterpersonalrat und Obmann)
Auf Einladung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) besuchte der Bundestagsabgeordnete Alois Karl am 09.09.2013 das Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. zu einer Informationsveranstaltung. Hierzu war er insbesondere auch als Mitglied des Haushaltsausschusses und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eingeladen worden.

Der Geschäftsführer des Jobcenters, Alfons Wagner, erläuterte in einem Einführungsreferat, die deutliche Benachteiligung der Bayerischen Jobcenter bei der Vergabe von Finanzmitteln im Vergleich zu Jobcentern in anderen Bundesländern mit einer höheren Arbeitslosigkeit. So erfolgt die Verteilung der Finanzmittel für die Jobcenter bundesweit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin auf Grund einer Verordnung ohne Beteiligungsrecht der Bundesländer. Danach werden die Gelder zwar zunächst nach der Anzahl der von Jobcenter betreuten Kunden vergeben; doch dann gibt es noch einen deutlichen Zuschlag für Jobcenter mit einer hohen Arbeitslosenquote und einen Abschlag für Jobcenter mit einer niedrigen Arbeitslosenzahl. Im Ergebnis erhalten z.B. Jobcenter in Berlin pro Kunde rund 50 % mehr an finanziellen Mitteln als in bayerischen Jobcentern. Damit steht aber dann deutlich weniger Geld für die Integration von langzeitarbeitslosen Personen zur Verfügung. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung der bayerischen Arbeitslosengeld II-Empfänger da, weil für die Förderung ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt geringere Mittel zum Beispiel für Umschulungen oder Weiterqualifizierungen zur Verfügung stehen. Herr Wagner sah darin einen „verdeckten Finanzausgleich“ der bayerischen Jobcenter mit einer niedrigen Arbeitslosenquote zu Gunsten von Jobcentern in anderen Bundesländern mit einer hohen Arbeitslosenquote.

Wegen dieser Ungleichbehandlung hat sich bereits die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Frau Christine Haderthauer an Frau Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen gewandt, ohne jedoch bisher eine Änderung erreichen zu können.

Vom Personalratsvorsitzenden und Obmann des BBB, Andreas Steymans, wurde dargelegt, welche Auswirkungen die finanzielle Benachteiligung der bayerischen Jobcenter für die Beschäftigten zur Folge hat. So besteht die Gefahr, dass zusätzlich Personalkosten eingespart werden müssen, was zu einem weiteren Personalabbau führen wird. Die kleineren bayerischen Jobcenter haben jedoch keinen Spielraum, um noch mehr Personal einzusparen, da schon jetzt ein knapper Personalbestand vorhanden ist. Weitere Personaleinsparungen werden dazu führen, dass die vorgeschriebenen Aufgaben nicht mehr oder nur mit deutlichen zeitlichen Verzögerungen bewältigt werden können. Um eine kundengerechte Betreuung zu ermöglichen und eine Überbelastung der Beschäftigten zu vermeiden, ist nach der Berechnung des Beamtenbundes ein Betreuungsschlüssel von einem Beschäftigten für 70 Kunden anzustreben.

 MdB Karl lobte in seiner Rede zunächst die gute Arbeit der Beschäftigten im Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. und in den anderen bayerischen Jobcentern. Seit der Schaffung der Jobcenter unter Bundeskanzler Schröder ist die Arbeitslosenzahl von rund 5,2 Mio. auf rund 2,9 Mio. zurückgegangen. Während in Berlin beinahe 20% der Einwohner Arbeitslosengeld II beziehen, sind es in Neumarkt i.d.OPf. lediglich rund 3%. Dass ein Jobcenter bei einer geringeren Zahl von Kunden auch weniger Personal benötigt, ist unstrittig. Die Einsparungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass die vorgeschriebenen Aufgaben nicht mehr hinreichend erfüllt werden können, die Beschäftigten konstant überbelastet sind und die Kunden benachteiligt und dadurch unzufrieden werden. Das Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. arbeitet bereits mit einem sehr effizienten und sparsamen Mittel- und Personaleinsatz, so dass derartige Kürzungen nicht mehr akzeptabel sind. Mit Blick auf seine eigenen langjährige Erfahrungen im Einsatz für arbeitslose Bürgerinnen und Bürger als früherer Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt i.d.OPf. betonte Karl die besondere Wichtigkeit der Förderung von Langzeitarbeitslosen, die auf Grund persönlicher Erschwernisse auf Grund von Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten bzw. wegen gesundheitlichen Einschränkungen oder familiären Hindernissen eine kostenintensivere Förderung benötigen. Herr Karl versprach, sich daher in Berlin dafür einzusetzen, dass es keine Benachteiligung der Langzeitarbeitslosen und der Jobcenter in Bayern gibt.