Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Wasser kann als Daseinsvorsorge weiter in öffentlicher Hand bleiben

Berlin. „Es freut mich, dass wir uns mit unseren guten Argumenten durchsetzen konnten: Wasser gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und wird von der EU-Konzessionsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen. Damit können Städte und Gemeinden auch künftig weitgehend frei entscheiden, wie sie die Trinkwasserversorgung für ihre Bürger am besten organisieren. Nachdem wir als CSU seit über zwei Jahren massiv für diese Befreiung eingetreten sind, hat nun auch das Europäische Parlament einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Damit bleibt die Handlungsfreiheit von Städten und Gemeinden in diesem wichtigen Bereich erhalten“, freut sich Bundestagsabgeordneter Alois Karl.

2011 hatte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Konzessionsrichtlinie vorlegt. Dieser sollte sich auch auf den Trinkwasserbereich erstrecken und enthielt viele unnötige Vorgaben für Städte und Gemeinden, wie die Trinkwasserversorgung zu organisieren ist. Als stellvertretender Vorsitzender der AG Kommunalpolitik und damals für kommunale Anliegen zuständiger Berichterstatter im EU-Ausschuss hatte Alois Karl viele Gespräche in Brüssel geführt, damit dieser wichtige Bereich als öffentliche Daseinsvorsorge von der EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen wird. Zusammen mit seinen Kollegen der CSU ist es ihm gelungen im Juni 2013 eine entsprechende Einigung zwischen Europäischen Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission anzustoßen. Diese sieht vor, die Vergabe von Konzessionen im Wassersektor ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie auszunehmen. Dieses Verhandlungsergebnis wurde nun vom Europäischen Parlament bestätigt.

„Die Signale für die formale Verabschiedung stehen jetzt auf grün. Damit war unser steter Einsatz erfolgreich. Bürger und Gemeinden bleiben von unnötigen Vorgaben verschont. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt. Diesen richtigen Weg werden wir fortsetzen“, kündigte Alois Karl an.