Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Rentenpaket stärkt auch das kommunale Ehrenamt

Berlin. Über einen Erfolg für ehrenamtliche Mandatsträger auf kommunaler Ebene freut sich Bundestagsabgeordneter Alois Karl. Auf Initiative der Union hat sich die Regierungskoalition im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Rentenpakets darauf verständigt, die bestehende Ausnahmeregelung zur Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte auf Rentenzahlungen von 2015 auf 2020 zu verlängern.

„Wir begrüßen, dass die bestehende Ausnahmeregelung im Rahmen des Rentenpakets über den September 2015 hinaus verlängert werden soll. Damit soll weiterhin keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgen. Das ist für die kommunalen Amts- und Mandatsträger ein wichtiges Signal“, betonte der 1. stellv. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Karl.

„Allerdings ist die jetzt angestrebte Verlängerung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir als CSU wollen die laufende Wahlperiode dazu nutzen, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden. Diese muss sicherstellen, dass das kommunale Ehrenamt durch das Rentenrecht nicht unattraktiv gemacht wird. Eine Sonderregelung für das kommunale Ehrenamt ist gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement in anderen Bereichen gerechtfertigt und vertretbar. Beim kommunalen Ehrenamt handelt es sich um die Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der verfassten Staatlichkeit. Diese müssten ohne das kommunale Ehrenamt von Hauptamtlichen wahrgenommen werden.“

Hintergrund:

Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht, nur begrenzt hinzuverdienen. Ansonsten greifen Abzüge bei der Altersversorgung.

Dies betrifft auch kommunale ehrenamtlich Tätige. Deren Aufwandsentschädigungen werden nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang nicht auf Rentenzahlungen angerechnet. Diese Übergangszeit gilt nur noch bis im September 2015. Dann wäre die Aufwandsentschädigung (jedenfalls teilweise) – wie jedes andere Arbeitsentgelt auch – als Hinzuverdienst von vorgezogenen Altersrenten abzuziehen.

Dies würde dann dazu führen, dass Aufwandsentschädigungen eine Rentenkürzung bewirken, sobald sie 450 Euro übersteigen. Damit werden kommunale Ehrenämter für Frührentner unattraktiv.

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenpakets haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die bis September 2015 geltende Ausnahmeregelung zu verlängern: Hinzuverdienste aus kommunalen Ehrenämtern wirken auch künftig nicht rentenmindernd.