Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Gesetz für schnellere Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern und gegen Asylmissbrauch im parlamentarischen Verfahren

Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina sollen als sichere Drittstaaten eingestuft werden/Asylbewerber sollen bereits nach 3 Monaten zum eigenen Lebensunterhalt beitragen dürfen

Berlin. „In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein Gesetz beraten, das Bund, Länder und Gemeinden nachhaltig entlasten wird und zugleich Verbesserungen für Asylbewerber und geduldete Ausländer vorsieht“, berichtet der 1. stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU, Alois Karl, MdB. „Wir wollen, dass Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien künftig als sichere Drittstaaten gelten. Damit stellen wir klar, dass Asylanträge für Staatsangehörige aus diesen Ländern aussichtslos sind. Zugleich werden wir die Sperrzeiten für die Arbeitsaufnahme von Asylbewerber und geduldete Ausländer auf einheitlich 3 Monate verkürzen. Damit kann dieser Personenkreis schneller aktiv zu seinem Lebensunterhalt beitragen.“

„Bei Asylbewerbern aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien liegt die Anerkennungsquote unter 1 Prozent. Das überrascht nicht. Das Auswärtige Amt hat festgestellt: In diesen Staaten findet keine politische Verfolgung noch eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe statt. Natürlich gibt es in diesen Ländern trotzdem Probleme. Darüber wird auf EU-Ebene mit der jeweiligen nationalen Regierung gesprochen. Gerade vor dem Hintergrund, dass diese Staaten der EU beitreten wollen, werden wir darauf achten, dass sich dort die Lage verbessert. Wir wollen für diese Einwohner dieser Balkanstaaten mit unserem Gesetz bereits vor einer Einreise nach Deutschland Klarheit schaffen: Ein Asylantrag hat hier keine Aussicht auf Erfolg“, erläutert Alois Karl. „Wir nehmen es nicht hin, dass rund ein Viertel aller Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina stammen und die Befreiung von der Visapflicht für offensichtlich unbegründete Asylanträge in Deutschland missbrauchen. Das Ziel dieser klaren Drittstaatenregelung ist: Weniger Menschen aus diesen Ländern sollen bei uns Asyl beantragen. Mit dem Gesetz wollen wir zugleich die in Deutschland anhängigen Asylverfahren beschleunigen. Wir brauchen die Bearbeitungskapazitäten für dringende Fälle aus anderen Herkunftsstaaten. Wir entlasten damit auch Bund, Länder und Kommunen um die Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren und für die Gewährung von Leistungen. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Kosten für die Durchführung der Asylverfahren. Bei den Ländern und Kommunen sind dies vor allem die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“

Zugleich sollen künftig Asylbewerber und geduldete Ausländer schneller selbst zu ihrem Lebensunterhalt beitragen dürfen. Die bisherige Wartefrist für eine Beschäftigungsaufnahme von Asylbewerbern soll von bislang 9 Monaten auf 3 Monate verkürzt werden. Die bisherige Wartefrist für eine Beschäftigungsaufnahme von geduldeten Ausländer soll von bislang 12 Monaten auf 3 Monate reduziert werden. „Damit könnten sowohl Asylbewerber als auch geduldete Ausländer bereits nach 3 Monate legal arbeiten. Das ist gut für diese Menschen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen und nicht, wie bisher, komplett auf staatliche Leistungen angewiesen sind und nicht arbeiten dürfen. Zugleich entlastet es Länder und Kommunen bei den Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, verdeutlichte Alois Karl.

Hintergründe:

Seit Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien und Herzegowina ab dem 15. Dezember 2010 ist die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen. Von Januar bis März 2014 waren es 6 682 von 32 949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen, das ist ein Fünftel (20,3 Prozent) aller Erstanträge. Aktuell stammen rund ein Viertel der Asylbewerber in Deutschland aus diesen 3 Staaten. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach EU-Recht liegen jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren und für die Versorgung der sich in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden verursacht. Dies geht zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Eine Verringerung der Zahl der aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge ist daher geboten. Zugleich würde es bei Asylbewerberfamilien aus diesen drei Balkanstaaten vermieden werden, dass z.B. Kinder mit ihrem Zuzug nach Deutschland ihre Schulausbildung in dem Herkunftsland unterbrechen müssen und oftmals nach der Rückkehr in ihr Heimatland Schwierigkeiten bei der Fortsetzung ihrer schulischen Laufbahn haben.

Asylbewerbern kann nach geltendem Recht erst nach Ablauf einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden. Für Ausländer mit einer Duldung beträgt die Wartefrist ein Jahr. Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt durch Arbeitsaufnahme nicht selbst bestreiten. Sie erhalten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.