Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Bund setzt seine kommunalfreundliche Politik fort und schafft Sondervermögen für finanzschwache Gemeinden

Investitionsinitiative von 10 Milliarden Euro wird um zusätzliche 5 Milliarden Euro für Kommunen ergänzt

Berlin. „Wir stellen als Bund von 2016 bis 2018 insgesamt 15 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereit. Das sind zum einen 10 Milliarden Euro über die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angeregte Investitionsoffensive. Zusätzlich werden bis 2018 vom Bund 5 Milliarden für Gemeinden und Gemeindeverbunde bereitgestellt. Gerade diese Schwerpunktsetzung begrüße ich als erster Stellvertretender Vorsitzender der AG Kommunalpolitik besonders“, erklärte der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt, Alois Karl, MdB.

„Im Bereich der Gemeinden stellen wir 1,5 Milliarden Euro an Bundesmittel bereit, damit der Nachholbedarf bei der kommunalen Infrastruktur leichter abgebaut werden kann. Zusätzlich wird noch in diesem Jahr ein Sondervermögen geschaffen, mit dem wir als Bund Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Notlagen unterstützen werden. Bis 2018 stellen wir dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereit“ erläutert Bundestagsabgeordneter Alois Karl. Er betont zudem, dass diese Mittel zusätzlich zu den 1 Milliarden Euro gewährt werden, die den Landkreisen und Gemeinden bereits zugesagt wurden.

„Aber auch von der 10 Milliarden Investitionsoffensive von Wolfgang Schäuble werden Landkreise, Städte und Gemeinden profitieren. Dabei werden wir für zusätzliche Investitionen von 7 Milliarden Euro bereitstellen. Hier legen wir den Schwerpunkt mit rd. 4,35 Milliarden auf die öffentliche Infrastruktur. Darüber hinaus unterstützen wir Maßnahmen für mehr Energieeffizienz, des Klima- und Hochwasserschutzes sowie der Städtebauförderung. Weitere 3 Milliarden Euro können für zukunftsorientierte Ausgaben über die einzelne Ministerien zusätzlich zur bisherigen Haushaltsplanung eingesetzt werden.“

Hierfür werden ein Nachtragshaushalt für 2015 und weitere Gesetzesänderungen erforderlich werden, berichtet das Mitglied des Haushaltsausschusses weiter. Diese sollen am 18. März vom Bundeskabinett zusammen mit den Haushaltseckwerten für die Jahre 2016 bis 2019 beschlossen werden und dann in die parlamentarische Beratung gehen.