Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Bayerische Wirtschaftsministerin will kein Fracking in der Oberpfalz

Berlin. „Ich freue mich über die Klarstellung, die ich heute von der Bayerischen Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner erhalten habe: Bayern lehnt Erdgasförderung mittels Fracking ab. Nur für Öl- und Gasvorkommen, die mittels konventionellen Verfahren gefördert werden könnten, ist nach einer erfolgreichen Erkundung eine positive Bescheidung der für die Förderung erforderlichen Genehmigung durch den Freistaat realistisch“, berichtet der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt, Alois Karl, MdB, über ein Schreiben, das er von der Bayerischen Ministerin erhalten hat. Anlass für den Brief waren Medien-Berichte, dass in einem 2.600 Quadratkilometer großen Gebiet, das auch Teile des Landkreises Amberg-Sulzbach umfasst, dem Fracking in Bayern die Tür geöffnet werde.

Zudem stellt die Ministerin in ihrem Schreiben an Alois Karl klar, dass für diese Erkundungen nur geophysikalische Methoden (z.B. seismische Messungen) genehmigt wurden. Nicht genehmigt wurden durch den Freistaat Bohrungen oder bereits die Förderung von Erdgas oder Erdöl. Hierfür wären eigenständige Genehmigungsverfahren erforderlich.


 

Das Schreiben der Staatsministerin Ilse Aigner an MdB Alois Karl im Originaltext:

Anrede,

die im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 24.03.2014 dargestellten Äußerungen des Herrn Abgeordneten Hartmann, wonach die erteilte Lizenz zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Weiden“, dem „Fracking in Bayern die Tür öffne“ sind fachlich falsch und irreführend.

Hierzu folgender Sachverhalt:

1. Das StMWi hat auf Antrag der Firma Naab Energie GmbH, Freiburg im Breisgau (100-%ige Tochter der Rose Petroleum GmbH) mit Bescheid vom 21.01.2014 die Erlaubnis „Weiden“ zur großräumigen Aufsuchung des Untergrundes auf evtl. Kohlenwasserstoff-Lagerstätten erteilt. Die großräumige Erlaubnis verleiht das Recht zur Untersuchung der evtl. Kohlenwasserstofflagerstätten (Öl und Gas) ausschließlich mit geophysikalischen Methoden; dies sind z.B. seismische Messungen.

2. Zielrichtung der Untersuchungen des Unternehmens in Bayern sind ausschließlich konventionelle Kohlenwasserstofflagerstätten (Lagerstätten, bei denen das Erdgas oder Erdöl in poröse Gesteinsschichten migriert ist und Fracking nicht erforderlich ist) und nicht – wie Herr Hartmann behauptet – unkonventionelle Lagerstätten (Lagerstätten, bei denen das Erdgas oder Erdöl im hochdichten Muttergestein verblieben ist und nur mittels hochvolumigen Fracking erschlossen werden kann).

3. Das erteilte Recht gestattet nicht das Niederbringen von Bohrungen und verleiht nicht das Recht, Kohlenwasserstoffe zu gewinnen. Hierfür wäre für die Aufsuchung eine gewerbliche Erlaubnis erforderlich; für die Gewinnung ist eine gesonderte bergrechtliche Bewilligung erforderlich.

4. Die bayerische Staatsregierung lehnt Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas ab. Bei den nahezu 1000 Öl-und Gasbohrungen in Bayern seit 1888 kam Fracking nie zur Anwendung; dies gilt auch für die Zukunft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner