Das in der Corona-Krise verbesserte Kurzarbeitergeld ist ein selbst im Ausland mit großem Interesse verfolgtes Erfolgsmodell. Die Maßnahmen des Bundes sind auch lokal äußerst wirkungsvoll. Das erfuhr Bundestagsabgeordneter Alois Karl zu seiner großen Zufriedenheit beim routinemäßigen Meinungsaustausch mit Bernhard Lang, dem stellvertretenden Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Schwandorf. Lang ist auch Leiter die Geschäftsstelle der Agentur in Amberg.
Viele Fachkräfte, so Lang, konnten leichter im Betrieb gehalten werden. Auch kleinere Handwerksbetriebe in der Region hätten das Angebot dankend angenommen. Der Agentur für Arbeit liegen bereits viele Anmeldungen zur Kurzarbeit vor, aber längst nicht für alle wurde auch Kurzarbeitergeld beantragt.
Beim von Deutschen Bundestag verbesserten Kurzarbeitergeld wurden die Hürden für diese Hilfen deutlich abgesenkt. So kann ein Betrieb bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10% der Beschäftigten in der Firma von einem Arbeitsausfall von über 10% betroffen sind. Normalerweise liegt diese Schwelle bei einem Drittel der Belegschaft. Gibt es Jahresarbeitszeitkonten, so wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird weiterhin vollständig verzichtet. Vor der Pandemie galt die Regel, dass Betriebe mit Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen diese auch nutzen müssen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Auch Leiharbeitnehmer können aktuell Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Branche war vorher vom Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen.
Zudem werden die Entlastungen der Unternehmen fortgeführt. Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Unternehmen während der Kurzarbeit ist bis 30. Juni 2021 verlängert worden. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden den Betrieben die Sozialversicherungsbeiträge zu 50% erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
Auch die Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist, können weiterhin vom erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren. Ab dem vierten Monat des Bezugs wird das Kurzarbeitergeld auf 70% (beziehungsweise 77% für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) und ab dem siebten Monat auf 80% (beziehungsweise 87% für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) aufgestockt. Dabei werden die Bezugsmonate von Kurzarbeitergeld seit dem 1. März 2020 berücksichtigt. Auch ist ein Hinzuverdienst möglich. Für während der Kurzarbeit aufgenommene Nebenbeschäftigungen wird die vollständige Anrechnung des Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert, als dass das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt.
Zeiten des Arbeitsausfalls sollen für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Für diese Fälle wird die reguläre Erstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge an Unternehmen vorerst nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.
Alois Karl hat in zahlreichen Gesprächen bei Besuchen im Ausland oder mit Gästen aus dem Ausland vernommen, dass der in Deutschland mit dem Kurzarbeitergeld eingeschlagene Weg zur Krisenbewältigung als nachahmenswert empfunden und zum Teil auch schon nach deutscher Blaupause übernommen wurde. Denn die Maßnahmen haben den unschätzbaren Vorteil, dass der Wirtschaft, sobald sich die Auftragslage verbessert, schnell wieder gut ausgebildete und erfahrene Fachkräfte zur Verfügung stehen. So würden Arbeitsplätze gesichert, um gut gerüstet zu sein für die Erholung nach der Pandemie.
Ein weiteres Gesprächsthema war die Situation bei der beruflichen Bildung. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist in der Region vor Corona hervorragend. Es gibt mehr Ausbildungsplätze als Lehrstellen-Suchende. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" beinhaltet Übernahmeprämien um Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die berufliche Bildung abzufedern. Demnach erhalten kleine und mittlere Betriebe in diesem Ausbildungsjahr einmalig 2000 Euro pro neuem Lehrling, wenn sie die Lehrlingszahl insgesamt gleich halten, und 3000 Euro, wenn sie die Lehrlingszahl erhöhen.
Lang berichtete, dass es zwar eine Vielzahl von Anfragen zu der Ausbildungsprämie 2000 Euro aus den Betrieben gegeben habe, Anträge seien aber nur wenige eingegangen. Bei der Ausbildungsprämie plus von 3000 Euro sei die Nachfrage noch niedriger. Das sei ein positives Zeichen waren sich Alois Karl und Bernhard Lang einig. Das bestätigt auch eine höchst überraschend Zahl: Stand August dieses Jahres kamen auf einen unversorgten Lehrstellenbewerber in der Region ein Dutzend offene Lehrstellen.