Die Trockenheit macht in weiten Teilen Deutschlands den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu schaffen. Auch in unserer Region gibt es Betriebe, die sehr stark betroffen sind. Darüber hinaus treten in diesem Jahr viele Unwetter mit Hagel, Starkregen und Überschwemmungen auf, wobei auch unsere Heimat leider nicht davon verschont geblieben ist.
Gerade durch die Berichterstattung in diversen Medien wird der Eindruck erweckt, die Bundeskasse wäre für Ausgleichzahlungen an betroffene Land- und Forstwirte grundsätzlich zuständig.
Dies ist falsch!
Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung sind die Bundesländer für Hilfsmaßnahmen zuständig. Die Bundesländer können bei Naturkatastrophen (Orkanen, Überschwemmungen etc.) oder vergleichbaren widrigen Witterungsverhältnissen (z.B. Dürre oder Starkregen) Hilfe leisten. Dies geht auch aus einer bei der EU notifizierten nationalen Rahmenrichtlinie hervor. (Diese Notifizierung ist gemäß EU-Beihilferecht erforderlich.)
Der Bund kann bei ganz außergewöhnlichen Naturereignissen nur dann und ausnahmsweise finanzielle Hilfen leisten, wenn er sich auf die gesamtstaatliche Repräsentation und Verantwortung berufen kann. Dafür ist aber Voraussetzung, dass das Schadensereignis die Anforderungen als „Ereignis von nationalem Ausmaß“ erfüllt. Dafür müssen die Gesamtumstände des jeweiligen Schadensereignisses bewertet werden.
Diese Voraussetzungen waren zuletzt bei den Hochwassern in den Jahren 2003 und 2013, sowie der Dürre des Jahres 2003 gegeben, so dass der Bund diese als „Ereignisse von nationalem Ausmaß“ anerkennen konnte und den Betroffenen sowohl Landes- als auch Bundeshilfen gewährt werden konnten.
Jetzt gilt es, dass die Länder so schnell wie möglich belastbare Fakten an den Bund liefern, damit dann auf dieser Basis möglichst zügig geklärt werden kann, ob auch heuer wieder eine Einstufung als „Ereignis von nationalem Ausmaß“ möglich ist und damit spezifische Bundeshilfen ausgelöst werden können.
Unabhängig von diesen spezifischen Länder- und Bundeshilfen haben wir bereits einige Hilfsmaßnahmen ergriffen oder eingeleitet, damit die von Trockenheit und Dürre besonders betroffenen Landwirte die nächsten Wochen oder Monate finanziell besser überbrücken können:
Für betroffene land- und forstwirtschaftliche Betriebe könnten auch noch folgende weitere Hilfsoptionen in Betracht kommen:
Auch wenn in vielen Bereichen aktuell vorrangig die Bundesländer bezüglich möglicher Hilfsmaßnahmen gefordert sind, so sucht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den regen Austausch mit ihren Kollegen der Bundesländer.Derzeit trifft der Bund alle Vorbereitungen, um in Abstimmung mit den Bundesländern möglichst rasch den besonders betroffenen Land- und Forstwirten in dieser schwierigen Lage helfen zu können.
Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr
Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter
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