Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 413 vom 13.07.2018 - Thementicker

Alois Karl: Wichtige Fragen & Antworten zur Breitbandförderung

Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass wir die Gigabit-Netze in alle Regionen bringen. Wir werden als Bund dafür in dieser Legislaturperiode 10 bis 12 Milliarden Euro an Fördermittel für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus, die Beseitigung bestehender Funklöcher, die Erlangung einer Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G, das Angebot von freien WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.

Vor wenigen Tagen hat unser Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer einen wichtigen Baustein zur Erreichung dieser Gigabit-Ziele des Koalitionsvertrages vorgestellt:
Die Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ist überarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt. Wir werden damit alle noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare Bandbreite unter 30 Mbit/s) unmittelbar an das Gigabitnetz anschließen.

Können noch nicht vergebene Projekte mit Kupfertechnologie upgegradet werden?

Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben und das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet haben, bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Wir stellen es dabei den Ländern frei, den höheren Eigenmittelbeitrag der Landkreise, Städten oder Gemeinden zu übernehmen.

Wie werden das Förderverfahren besser nutzbar und die Bearbeitung beschleunigt?

Mit der aktuellen Überarbeitung wird das Verfahren deutlich vereinfacht:

  • Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet.
  • Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wird abgeschafft.
  • Die Bewilligung der Mittel kann damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
  • Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
  • Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlich­keitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.

Durch diese Schritte sparen die Kommunen bis zu 6 Monate im Verfahren ein. Zugleich werden Nebenbestimmungen deutlich entschlackt. Dies betrifft z.B. den Detailgrad von Netzplänen, die Häufigkeit der Vorlage und die Dokumentationspflichten.


Was ändert sich bei den finanziellen Förderbeträgen?

Wir stellen Gigabitprojekte auf eine solide finanzielle Basis:

  • Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird auf 30 Millionen erhöht.
  • Die mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschrei­bung der Vorhaben wird in Zukunft berücksichtigt.Wir haben klargestellt, dass für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich ist. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert.
  • Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länderist nicht mehr nur bei Landkreisen, Städten oder Gemeinden im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen.

Wie sollen Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichen & geförderten Ausbau vermieden werden?

  • Das Markterkundungsverfahren wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den Telekommunikationsunternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich ausführlichere Angaben zu machen.
  • Das Telekommunikationsunternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern.
  • In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbau­bekundungen in Frage gestellt wird,kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.

Die Kommunen erhalten mit diesen Maßnahmen größere Sicherheit, dass Nachmeldungen vermieden und Ausbaubekundungen umgesetzt werden.

Wer kann wann Anträge stellen?

Wir motivieren alle noch nicht im Verfahren befindlichen Kommunen, rasch einen Antrag zu stellen.

Alle (Ober-)Bürgermeister und Landräte von Landkreisen, Städten und Gemeinden, die noch einen „weißen Fleck" in ihrem Gebiet haben wurden bzw. werden vom Bundesministerium zeitnah informiert.

Jeder Kommune wird über die Antragsdatenbank eine „Weiße-Flecken-Karte" bereitgestellt, die sie direkt für das Markterkundungsverfahren nutzen kann.

Anträge können über www.breitbandausschreibungen.de ab 01.08.2018 gestellt werden.

Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir die Rahmenbedingungen für den Gigabitausbau im ländlichen Raum und kleinen bis mittleren Gemeinden. Jetzt sind die Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden gefragt, rasch die Anträge zu stellen und die Projekte auf den Weg zu bringen.

Ich rege an, dort Projekte anzustoßen, wo in unserer Heimat noch Handlungsbedarf besteht. Weitere Informationen sowie die neue Förderrichtlinie werden unter www.bmvi.de bereitgestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Ihnen dieser Themen-Ticker für Ihre Gespräche vor Ort einen guten Überblick zu den wichtigsten Fragen zur Überarbeitung der Breitbandförderung des Bundes gibt.

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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