Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass wir die Gigabit-Netze in alle Regionen bringen. Wir werden als Bund dafür in dieser Legislaturperiode 10 bis 12 Milliarden Euro an Fördermittel für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus, die Beseitigung bestehender Funklöcher, die Erlangung einer Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G, das Angebot von freien WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Vor wenigen Tagen hat unser Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer einen wichtigen Baustein zur Erreichung dieser Gigabit-Ziele des Koalitionsvertrages vorgestellt:
Die Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland ist überarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt. Wir werden damit alle noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare Bandbreite unter 30 Mbit/s) unmittelbar an das Gigabitnetz anschließen.
Können noch nicht vergebene Projekte mit Kupfertechnologie upgegradet werden?
Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben und das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet haben, bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Wir stellen es dabei den Ländern frei, den höheren Eigenmittelbeitrag der Landkreise, Städten oder Gemeinden zu übernehmen.
Wie werden das Förderverfahren besser nutzbar und die Bearbeitung beschleunigt?
Mit der aktuellen Überarbeitung wird das Verfahren deutlich vereinfacht:
Durch diese Schritte sparen die Kommunen bis zu 6 Monate im Verfahren ein. Zugleich werden Nebenbestimmungen deutlich entschlackt. Dies betrifft z.B. den Detailgrad von Netzplänen, die Häufigkeit der Vorlage und die Dokumentationspflichten.
Was ändert sich bei den finanziellen Förderbeträgen?
Wir stellen Gigabitprojekte auf eine solide finanzielle Basis:
Wie sollen Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichen & geförderten Ausbau vermieden werden?
Die Kommunen erhalten mit diesen Maßnahmen größere Sicherheit, dass Nachmeldungen vermieden und Ausbaubekundungen umgesetzt werden.
Wer kann wann Anträge stellen?
Wir motivieren alle noch nicht im Verfahren befindlichen Kommunen, rasch einen Antrag zu stellen.
Alle (Ober-)Bürgermeister und Landräte von Landkreisen, Städten und Gemeinden, die noch einen „weißen Fleck" in ihrem Gebiet haben wurden bzw. werden vom Bundesministerium zeitnah informiert.
Jeder Kommune wird über die Antragsdatenbank eine „Weiße-Flecken-Karte" bereitgestellt, die sie direkt für das Markterkundungsverfahren nutzen kann.
Anträge können über www.breitbandausschreibungen.de ab 01.08.2018 gestellt werden.
Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir die Rahmenbedingungen für den Gigabitausbau im ländlichen Raum und kleinen bis mittleren Gemeinden. Jetzt sind die Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden gefragt, rasch die Anträge zu stellen und die Projekte auf den Weg zu bringen.
Ich rege an, dort Projekte anzustoßen, wo in unserer Heimat noch Handlungsbedarf besteht. Weitere Informationen sowie die neue Förderrichtlinie werden unter www.bmvi.de bereitgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Ihnen dieser Themen-Ticker für Ihre Gespräche vor Ort einen guten Überblick zu den wichtigsten Fragen zur Überarbeitung der Breitbandförderung des Bundes gibt.
Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr
Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter
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