Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 411 vom 29.06.2018 - Thementicker

Alois Karl: Wichtige Fragen & Antworten zur Lkw-Maut

Ab dem 1. Juli 2018 wird grundsätzlich auf allen Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) die LKW-Maut erhoben. Damit wollen wir über die Lkw-Maut die Kostenverursacher verstärkt an den Infrastrukturkosten beteiligen. Schließlich belastet ein Lkw mit 40 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts eine Straße so stark, wie ungefähr 100.000 Pkw. Die Mauteinnahmen aus der Lkw-Maut fließen zielgerichtet in Investitionen zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Durch die Ausweitung der Maut auf alle Bundesfernstraßen rechnen wir mit Mehreinnahmen von rd. 2 Mrd. Euro pro Jahr. Zudem werden wir die Maut-Sätze zum 1. Januar 2019 überarbeiten. Das führt dazu, dass wir nach rd. 4,7 Mrd. Euro im Jahr 2017 dann im Jahr 2019 mit circa. 7,2 Mrd. Euro aus der Lkw-Maut rechnen, die im Bereich der Verkehrsinfrastruktur gezielt eingesetzt werden können.

Auf welchen Straßen wird die Lkw-Maut erhoben?

Im Jahr 2005 wurde die Lkw-Maut auf den rund 12.800 km Bundesautobahnen eingeführt. Damit hatte Deutschland den Systemwechsel weg von der Steuer- und hin zur Nutzerfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus eingeleitet. In zwei Stufen (zum 1. August 2012 und zum 1. Juli.2015) haben wir die Maut seitdem auf zusätzlich rund 2.300 km vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt. Zum 1. Oktober 2015 haben wir zudem die Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt. Ab dem
1. Juli 2018 werden alle rund 40.000 km Bundesstraßen (außerörtliche und innerörtliche) für Lkw mautpflichtig werden. Damit wird die Lkw-Maut dann auf einem Streckennetz von insgesamt rund 52.000 km erhoben.

Wohin fließen die Einnahmen aus der Lkw-Maut?

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut verwenden wir seit 2011 – abzüglich der Systemkosten und der Aufwendungen für die sogenannten Mautharmonisierungsmittel zur Förderung des deutschen Straßengütergewerbes – ausschließlich für die Bundesfernstraßen. Im Jahr 2017 haben wir so rund
4,7 Mrd. Euro mobilisiert. Angesichts der dringend erforderlichen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsnetzes leistet die Maut einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.

Mit der Differenzierung der Mautsätze nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge bietet die Maut den Transportunternehmen zudem einen Anreiz, emissionsarme Fahrzeuge effizient einzusetzen und unterstützt die Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße.

Durch die Ausdehnung der Mautpflicht auf alle Bundesfernstraßen wird es für Spediteure künftig finanziell uninteressanter Bundesstraßen statt Autobahnen als Fahrstrecken vorzugeben.

Damit profitiert auch die Umwelt von der verbesserten Lkw-Maut.

Woran orientiert sich die Höhe der Lkw-Maut?

Bei der Erhebung der Mautgebühren müssen wir die Vorgaben der EU-Richtlinie 1999/62/EG beachten. Danach müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. 

Hierzu wurden in der Vergangenheit die Wegekostengutachten für die Zeiträume 2003 bis 2007, 2008 bis 2012 sowie 2013 bis 2017 erstellt. Das neue Wegekostengutachten deckt den Zeitraum 2018 bis 2022 ab.

Aktuell gilt: Die Maut wird aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält, berechnet. Der Anteil der Infrastrukturkosten am Mautsatz unterscheidet zwischen Lkw mit zwei Achsen, drei Achsen, vier Achsen und fünf oder mehr Achsen. Der Anteil der Kosten für die verursachte Luftverschmutzung am Mautsatz richtet sich nach der Schadstoffklasse.

Was beinhaltet das neue Wegekostengutachten 2018-2022?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zur Berechnung der Lkw-Maut das neue Wegekostengutachten 2018-2022 erstellen lassen. Dabei wurde die Berechnungsmethodik der vorhergehenden Wegekostengutachten fortgeführt. Darin enthalten sind die Aufschläge für externe Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Das Gutachten legt den kalkulatorischen Zinssatz für die Prognosejahre 2018 bis 2022 einheitlich auf 3,3% fest. Er liegt damit leicht unter dem Niveau des letzten Prognosejahres 2017 des Wegekostengutachtens 2013-2017. Zugleich wurde die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2018 einbezogen.

Auf der Basis der so ermittelten Wegekosten werden für den Zeitraum 2018-2022 Mautgebühren in Höhe von durchschnittlich 7,2 Mrd. Euro im Jahr als angemessen begründet. Daraus ergibt sich, dass die über die Lkw-Maut umzulegenden Wegekosten um durchschnittlich 2,5 Mrd. Euro pro Jahr gegenüber 2017 ansteigen müssen.

Die aus dem Gutachten abzuleitenden Ergebnisse werden mit dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ umgesetzt. Der Kabinettbeschluss ist am 15. Mai 2018 erfolgt und wurde dann dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung vorgelegt.Die neuen Mautsätze sollen am 01. Januar 2019 in Kraft treten.

Was ist mit der „Maut-Lücke“ gemeint?

Derzeit gilt dieMautpflicht für alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mindestens 7,5 Tonnen. Nach der Einführung der gesetzlich beschlossenen Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) wären Pkw und Wohnmobile sowie Lkw ab 7,5 Tonnen zGG abgabenpflichtig (ISA/Maut). Leichte Lkw (über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen zGG) und Lieferwagen (bis zu 3,5 Tonnen zGG) würden nicht Teil der Nutzerfinanzierung sein. Dieser Umstand wird in der politischen Diskussion mit dem Begriff „Mautlücke“ bezeichnet. Hier sehe ich noch Gesprächsbedarf.

Welche Fahrzeuge müssen die Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen entrichten?

Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zu­lässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sindoder für den Güterkraftverkehr verwendet werden. Für die Mautpflicht genügt das Vorliegen einer der beiden Alternativen.

Nach der 1. Alternative ergibt sich die Mautpflicht aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie z.B. bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lkw, und besteht unabhängig davon, ob es sich um eine Privatfahrt handelt, tatsächlich Güter befördert werden, die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

Nach der 2. Alternative unterliegen auch Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen der Mautpflicht, die zwar über keine für den Güterkraftverkehr typischen Fahrzeug- und Aufbauarten verfügen bzw. welche nicht für den Güterkraftverkehr zweckbestimmt sind (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen), die jedoch konkret Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz durchführen. Hier ist entscheidend, dass es sich bei der jeweiligen Fahrt um eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung im Sinne eines Güterkraftverkehrs oder Werkverkehrs handelt.

 

Welche Fahrzeuge sind von der Lkw-Maut befreit?

Mautbefreite Fahrzeuge, die unter eine vorgesehene Ausnahme von der grundsätzlichen Mautpflicht fallen, sind

  1. Kraftomnibusse,
  2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste (hierfür hatte sich die CSU bei der Einführung der Lkw-Maut massiv und erfolgreich eingesetzt) sowie Fahrzeuge des Bundes,
  3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
  4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden,
  6. landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h (ab dem 1. Juli 2018).

Voraussetzung für die Mautbefreiung nach den Nummern 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge als für die dort genannten Zwecke bestimmt erkennbar sind. Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend.

Warum wird für Fernbusse keine Lkw-Maut erhoben?

Auf eine Maut für Fernbusse wurde bisher bewusst verzichtet – insbesondere um den noch jungen Fernbusmarkt nicht übermäßig zu belasten. Erst seit dem 1. Januar 2013 ist der Fernbuslinienverkehr in Deutschland liberalisiert. Verbraucher haben seitdem die Möglichkeit, auch über längere Strecken kostengüns­tig und umweltfreundlich mit dem Bus zu reisen. Davor unterlag der Markt erheblichen Restriktionen. Nach alter Gesetzeslage konnte ein fahrplanmäßiger Busverkehr grundsätzlich nicht genehmigt werden, wenn eine parallele Eisenbahnverbindung vorhanden war. Dieser Konkurrenzschutz des Eisenbahn­fernverkehrs besteht nun nicht mehr. Seit 2013 herrschen freier Marktzugang und Wettbewerb, wodurch die Zahl der Fernbuslinien in Deutschland kräftig gestiegen ist: um 128 Strecken, bzw. 149 Prozent. Demnach gab es zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland 214 Fernbusverbindungen – vor der Liberalisierung waren es nur 86 Linien. Eine Maut für Fernbusse hätte sicherlich nicht zu einer derart positiven Entwicklung beigetragen.

Was gilt bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen?

Grundsätzlich gilt: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sind von der Mautpflicht ausgenommen. Aktuell gibt es zudem ein laufendes Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, dass ab den 1. Januar 2019 die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen diese Fahrten grundsätzlich von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen. In diesen Fällen soll die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine Rolle spielen. Das Bundesverkehrsministerium hat einer Kulanzregelung für diese Fälle in der Übergangszeit zugestimmt.

Bei Klärungsbedarf im Einzelfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Customer Service von Toll Collect und bei etwaigen Auslegungsfragen des Bundesfernstraßenmautgesetzes und seiner Anwendungs­vorschriften eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Güterverkehr.

Sind Fahrzeuge von Handwerkern von der Lkw-Maut betroffen?

Auch für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben gilt dieMautpflicht nach den Vorgaben des Bundesfernstraßenmautgesetzes, sobald die Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr aufweisen.

In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und seinen Untergliederungen adressiert Toll Collect seit längerem verstärkt die Handwerksunternehmen, um sie auf die Mautpflicht hinzuweisen und sie über die unterschiedlichen Wege der Mautentrichtung zu informieren. Dazu zählt vor allem die Empfehlung, sich als Unternehmen möglichst früh bei Toll Collect zu registrieren und die automatische Mauterhebung mit der Onboard Unit zu nutzen, weil sie ein Höchstmaß an Flexibilität bietet.

Wer erhebt die Lkw-Maut?

Die Toll Collect GmbH erhebt als Betreibergesellschaft im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Lkw-Maut. Grundlage hierfür ist ein Betreibervertrag, der zum 31. August 2018 planmäßig ausläuft. Der Bund hat zu Beginn dieses Jahres angekündigt, dass er zum 1. September 2018 als alleiniger Gesellschafter die Anteile an der Toll Collect GmbH für eine Übergangszeit zu übernehmen beabsichtigt. Auf den Mautbetrieb hat der Eigentümerwechsel keinerlei Auswirkung.

Wie funktioniert die Erhebung der Lkw-Maut?

Die Mauterhebung basiert auf einem dualen System:

-        Die automatische Einbuchung mittels eines dafür im Lkw eingebauten Fahrzeuggeräts (Onboard Unit) kombiniert die Satellitenkommunikation zur Positionsbestimmung des Lkw mit der Mobilfunkkommunikation, über die verschlüsselt und zeitversetzt in regelmäßigen Intervallen die Fahrtdaten an das Toll-Collect-Rechenzentrum übermittelt werden. Im Rechenzentrum erfolgt auf Basis einer fortlaufend aktualisierten digitalen Karte des mautpflichtigen Streckennetzes die zentrale Mauterhebung.

-        Alternativ besteht die Option der manuellen Einbuchung an einem PC, über eine speziell dafür entwickelte App und an ca. 1.100 Mautstellenterminals an Rasthöfen und Grenzübergängen.

Die automatische Einbuchung erfolgt während der Fahrt, bei der manuellen Einbuchung muss der Fahrer oder der Disponent die gewünschte Strecke vor Fahrtantritt buchen.

Wie ist die Mautplicht für ausländische Lkw geregelt?

Ausländische Lkw müssen genauso wie inländische Lkw die Lkw-Maut entrichten. Es gilt das Prinzip der Diskriminierungsfreiheit, d.h. es stehen für sie ebenfalls alle Einbuchungswege offen.

Wie wird die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut kontrolliert?

Es werden unterschiedliche Verfahren zur Kontrolle eingesetzt, die sich wechselseitig ergänzen. Für die stationäre Kontrolle betreibt die Toll Collect GmbH 300 Kontrollbrücken auf Bundesautobahnen und ab dem 1. Juli 2018 insgesamt 621 Kontrollsäulen auf dem Bundesstraßennetz. Das Bundesamt für Güterverkehr führt mit speziell dafür ausgestatteten Fahrzeugen mobile Kontrollen durch. Es hat darüber hinaus die Befugnis zu Betriebskontrollen bei deutschen Unternehmen.

Wie werden/wurden die Standorte für die Kontrollsäulen festgelegt?

Das Bundesamt für Güterverkehr gibt die Bundesstraßenabschnitte vor, auf denen eine Kontrollsäule errichtet werden soll. Toll Collect prüft anhand eines Kriterienkatalogs (z.B. nur öffentlicher Grund und Boden, Mindestsichtweite, stabile Mobilfunkverbindung, Umwelt- und Sicherheitsanforderungen), ob und wo exakt ein geeigneter Standort vorhanden ist und betreibt die Genehmigungsverfahren mit den zuständigen Behörden auf Landes-, Kreis- und Ortsebene).

Was passiert, wenn die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde?

Wenn die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, ist Toll Collect befugt, nach einer Anhörung des Nutzers eine Nacherhebung durchzuführen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann darüber hinaus ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Bei der mobilen Kontrolle leitet das Kontrollteam des BAG im Verdachtsfall einen Lkw aus und legt diesen ggfs. so lange still, bis die Maut entrichtet und ein Bußgeld gezahlt wurde.

Wie wird der Datenschutz bei Mauterhebung und -kontrolle gewährleistet?

Das Bundesfernstraßenmautgesetz beinhaltet strenge Regelungen für die Erhebung und Verwendung von Maut- und Kontrolldaten sowie die maximale Dauer ihrer Speicherung. So dürfen etwa Mauterhebungsdaten maximal für die Dauer der Einspruchsfrist gegen eine Mautaufstellung, d.h. für drei Monate gespeichert werden. Sämtliche Mautdaten unterliegen darüber hinaus einer strengen gesetzlichen Zweckbindung. Die Einhaltung der Vorschriften in den Mautprozessen von Toll Collect unterliegt der Überwachung durch einen außerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Ausblick:

Der Erhalt leistungsfähiger Straßen und Autobahnen ist eine der existentiellen Grundlagen für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Allgemeinen und des ländlichen Raums im Besonderen. Nicht umsonst gelten Straßen, Schienen und Breitbandnetze als Lebensadern einer modernen Gesellschaft. Daher ist es richtig, dass wir mit der Ausdehnung und Überarbeitung der Lkw-Maut einen wichtigen Schritt in Richtung nutzerfinanzierten Erhalt und Ausbau unserer Infrastruktur machen. Zugleich arbeitet unser Bundesverkehrminister Andreas Scheuer mit großen Nachdruck daran, die Auflagen der EU-Kommission zur bereits beschlossenen Pkw-Maut zu erfüllen, damit künftig auch heimische und ausländische Autofahrer zielgenauer zum Erhalt der deutschen Bundesfernstraßen herangezogen werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Ihnen dieser Themen-Ticker für Ihre Gespräche vor Ort einen guten Überblick zu den wichtigsten Fragen der Ausdehnung und Überarbeitung der Lkw-Maut gibt.

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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