Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 406 vom 22.05.2018 - Thementicker

Alois Karl: Neuansiedlungsprogramm als Teil der Flüchtlingspolitik
Grundlagen

Die Grundlagen unserer Flüchtlingspolitik sind humanitäres Handeln, die Integration der Schutz­bedürftigen und die Begrenzung des Zuzugs, um die Integrationsfähigkeit unseres Landes zu erhalten. Wir haben im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass es ein umfassendes Maßnahmenpaket geben wird, damit die Zuwanderungszahlen jährlich zwischen 180.000 und 220.000 liegen werden.

Dass vereinbarte Maßnahmenpaket umfasst unter anderen:
  • eine bessere Sicherung der europäischen Außengrenze,
  • ein Maßnahmenbündel zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern,
  • eine Verstärkung der Rückführungsanstrengung bei Gefährdern und ablehnten Asylbewerbern,
  • ein gemeinsames europäischer Asylsystem,
  • effizientere und schnellere Asylverfahren, die u.a. über die Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungsrichtungen (AnKER-Einrichtungen) erreicht werden soll und
  • die Schaffung legaler Zugangswege in die EU über eine EU-Neuansiedlungsprogramm, um die Anreize über kriminelle Schlepper und/oder den Asylmissbrauch in die EU einzuwandern zu senken und zugleich wieder mehr Entscheidungsfreiheit des Staates zu erlangen, wer zu uns kommen darf.
Was sind die Eckpunkte des EU-Neuansiedlungsprogramms?
  • Bis Ende 2019 soll mindestens 50.000 besonders Schutzbedürftiger ein direkter und sicherer Weg in die EU eröffnet werden.
  • Die EU-Kommission legt Schwerpunktregionen fest, wo die Teilnehmer ausgewählt werden, z.B. Nordafrika oder der Nahe Osten.
  • Diese Teilnehmer sollen in der EU verteilt werden. Eine ganze Reihe von EU-Staaten hat bereits 2017 seine Beteiligung zugesagt. Unter anderen haben sich folgende Staaten zur Aufnahme folgender Kontingente bereit erklärt: Frankreich mit 10.200 Personen, Schweden mit 8.750 Personen, Großbritannien mit rund 8.000 Personen, Spanien mit 2.250 Personen und Spanien mit 1.000 Personen. Deutschland hat mit 10.200 Personen ein ebenso hohes Kontingent wie Frankreich zugesagt.
  • Die EU stellt den Mitgliedstaaten für jeden von ihnen im Rahmen des Neuansiedlungsprogramms
    (EU-Resettlement-Programm) aufgenommen Teilnehmer 10.000 Euro an Fördermittel zur Verfügung.

 

Was sind die Eckpunkte des EU-Neuansiedlungsprogramms?
  • Deutschland wird besonders Schutzbedürftigen einen legalen Zugang ermöglichen. Im Jahr 2018 gilt dies für 4.600 besonders Schutzbedürftige, 2019 gilt dies für 5.600 besonders Schutzbedürftige.
  • Diese Kontingente enthalten die von der Bundeskanzlerin 2016 zugesagten humanitären Aufnahmen syrischer Staatsangehöriger im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung. Dieses Abkommen hat sich bewährt. In der Folge konnten die irregulären Einreisen in der EU aus der Türkei von 60.000 im Monat vor dem Abkommen auf aktuell monatlich rund 3.000 reduziert werden.
  • Diese Kontingente enthalten auch die von der Bundesregierung im Rahmen der Gipfelerklärung von Paris 2017 zugesagten humanitären Aufnahmen von 300 besonders Schutzbedürftigen aus libyschen Gefängnissen.
Wie sieht das Verfahren aus?
  • In einem ersten Schritt legt das Bundesinnenministerium im Benehmen mit den Bundesländern durch eine Aufnahmeverordnung die Kriterien des Verfahrensfest. Neben organisatorischen Fragen wird dabei auch festgelegt, aus welchen Drittstaaten die besonders Schutzbedürftigen aufgenommen werden und aus welchen Herkunftsländern diese kommen.
  • In einem zweiten Schritt schlägt das UNHCR Deutschland Personen zur Aufnahme vor. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Personen als Flüchtlinge qualifiziert wurden, besonders schutzbedürftig sind, weder in ihren Heimatstaat zurückkehren können, noch im Erstzufluchtsland eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Zudem müssen sie eine der vom Bundesinnenministerium benannten Staatsangehörigkeiten aufweisen und in einem vom Bundesinnenministerium benannten Staat erste Zuflucht gesucht haben. Das UNHCR berücksichtig dabei auch, ob eine Person bereits bestimmte Bezüge zum Zielland hat, also ob dort bereits Verwandte leben, ob entsprechende Sprachkenntnisse  bestehen oder ggfs. bereits die Person dort schon einmal aufhältig war. Weiterhin achtet das UNHCR darauf, dass Familienverbünde nicht getrennt werden.
  • Das UNHCR hat einen Kriterienkatalog entwickelt, wer besonders schutzbedürftig ist. Hierunter fallen unter anderen Minderjährige und Frauen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt und Folter sowie Menschen, die besondere medizinische Behandlung benötigen und deren Versorgung im Erstzufluchtsland nicht oder nur schwer sichergestellt werden kann.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft dann die Vorschläge des UNHCR und entscheidet, wer von den vorgeschlagenen Personen nach Deutschland einreisen darf. Dies beinhaltet eine Prüfung der Identität und etwaiger Ausschlussgründe ebenso, wie die Einhaltung der vom Bundesinnenministerium festgelegten Voraussetzungen und Integrationskriterien. Das BAMF führt dazu Auswahlmissionen in den Erstzufluchtsstaaten durch und hört jede Person an. Eine Sicherheitsüberprüfung wird gesondert über die deutschen Sicherheitsbehörden durchgeführt.
  • In den Fällen eines positiven Entscheids durch das BAMF wird durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ein Visumverfahren durchgeführt. Parallel werden die Schutzbedürftigen im Rahmen einer kulturellen Erstorientierungund einer medizinischen Erstversorgung auf die Einreise nach Deutschland vorbereitet.
  • In Deutschland werden die Schutzbedürftigen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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