Wo stehen wir heute?
Ich sehe uns damit auf einen guten Weg die Luftqualität in Deutschland weiter zu verbessern ohne dass Dieselfahrverbote verhängt werden müssen.
Hintergrundinformationen zu den einzelnen Punkten
„Nationales Forum Diesel“ & „Kommunalgipfel im Kanzleramt“:
Am 2. August 2017 fand die Auftaktveranstaltung des Nationalen Forums Diesel statt.
Am 4. September 2017 und 28. November 2017 fanden die Kommunalgipfel des Bundes mit den Bundesländern und den Kommunen zur Luftreinhaltung im Bundeskanzleramt statt.
Verdoppelung der Mittel für den am 2. August 2017 beschlossenen Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ von 500 Mio. Euro auf 1 Milliarde Euro. Dabei entfallen 393 Mio. Euro auf Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehr, 107 Mio. Euro auf die Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV und 500 Mio. Euro auf Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme-Auflage eines „Sofortprogramms Saubere Luft“ für Städte, in denen an einer oder mehreren Messstationen 2016 eine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwerts von 40 μg/m³ Stickstoffdioxid festgestellt wurde.
Einrichtung von vier Expertengruppen zur Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen zur Schadstoffreduktion in Innenstädten.
Senkung der Stickoxid-Emissionen der in Deutschland aktuell zugelassenen 5,3 Mio. Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 um durchschnittlich 25 bis 30 Prozent bis zum Jahresende 2018. Bei 2,46 Mio. Fahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns aus einer verpflichtenden Rückrufaktion und 2,84 Mio. Fahrzeuge deutscher und internationaler Hersteller aus freiwilligen Nachrüstaktionen.
Die gemeldeten Fahrzeuge werden durch das Kraftfahrtbundesamt im Labor und auf der Straße getestet und dann freigegeben. Dabei werden auch die Emissionen bei niedrigen Temperaturen geprüft. Zudem darf es durch die Nachrüstung zu keiner Verschlechterung der Eintragungen aus der Typgenehmigung kommen (z.B. Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Geräusche). Die Kosten sind durch die Fahrzeughersteller zu tragen.
Das BMVI hat mit Schreiben vom 28. März 2018 an die Hersteller die Umsetzung der zusagten Maßnahmen angemahnt und um Übermittlung der entsprechenden Zeitpläne gebeten.
Das Kraftfahrtbundesamt wird künftig regelmäßig auch bei bereits zugelassenen Fahrzeugen die Abgasmessungen stichprobenartig vornehmen.
Die Hersteller haben sich zur Anbietung von Umweltprämien (Tausch Fahrzeuge mit unter Euro-5-Norm auf Fahrzeuge mit modernster Abgasbehandlung) verpflichtet.
Auflage eines Sofortprogramms für Kommunen 2017-2020 mit folgenden Maßnahmeschwerpunkten:
Die Gruppe I „Emissionsreduzierung bei den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“ befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Serviceaktionen der Autohersteller, weitergehende Nachrüstmöglichkeiten von Dieselfahrzeugen und Förderkonzepte zur Flottenerneuerung. Dazu gehören technische und rechtliche Fragen zu einer Hardware-Nachrüstung für Pkw. Ein weiterer Fokus liegt auf der Umrüstung on Bussen im ÖPNV.
Die Gruppe II „Verkehrslenkung, Digitalisierung und Vernetzung“ befasste sich schwerpunktmäßig mit den Themen Entwicklung von Masterplänen für eine nachhaltige urbane Mobilität und Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung in den von Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten und Regionen, sowie die Einrichtung eines Kompetenznetzwerkes für nachhaltige städtische Mobilität. Dazu gehörten technische und rechtliche Fragen zu einer Hardware-Nachrüstung für Pkw. Ein weiterer Fokus lag auf der Umrüstung on Bussen im ÖPNV.
Die Gruppe III „Umstieg öffentlicher Fahrzeugflotten auf emissionsarme Mobilität“ erarbeitete Maßnahmen zur Förderung der Umstellung von Fahrzeugflotten auf emissionsarme Mobilität. Diese sollen neben kommunalen Fahrzeugen auch Taxis und Mietwagen, sowie den städtischen Wirtschaftsverkehr umfassen.
Die Gruppe IV „Optimierung von Antriebstechnologien und alternative Kraftstoffe“ hat über die bestehenden Potentiale für die Weiterentwicklung konventioneller Antriebe und die Nutzung alternativer Kraftstoffe während der Transformationsphase sowie Wege für den Übergang in eine emissionsfreie Mobilität der Zukunft beraten.
Die Ergebnisse der Expertengruppen II, III und IV liegen bereits vor. Die Ergebnisse der Expertengruppe I werden in Kürze erwartet. Die Bundesregierung wird dann prüfen, welche Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden können.
Zusätzliche Maßnahmen der Bundesregierung angekündigt ggü. der EU-Kommissionen:
Mit einem Schreiben vom 11. Februar 2018 an EU-Kommissar hat die Bundesregierung zusätzliche, wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung angekündigt. Der Bund will den Bundesländern und Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen und sie unterstützen wirksame Maßnahmen zur verbesserten Luftqualität einzuleiten.
Folgende Maßnahmen wurden in diesem Schreiben angekündigt:
Mit diesem Maßnahmenpaket sollen die betroffenen Städte erweiterte Handlungsmöglichkeiten erhalten, um wirksame und an die Gegebenheiten vor Ort angepasste Maßnahmen zur Unterschreitung der Emissionsgrenzwerte zu ergreifen. In den Modellstädten Essen, Bonn, Mannheim, Reutlingen und Herrenberg soll dann jeweils eine maßgeschneiderte Umsetzung mit spezifischen Maßnahmen erfolgen. Die Zusammenarbeit wird über eine Lotsenstelle unter Leitung des früheren Erlanger Oberbürgermeisters Dr. Siegfried Balleis koordiniert.
Vom 15. Dezember 2017 bis 31. Januar 2018 konnten bereits Anträge für die Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur gestellt werden. Die Bearbeitung der über 400 Anträge läuft.
Anträge für die Förderung für Vorhaben in den Bereichen Verkehrsdatenerfassung, Verkehrsleitsysteme und Fahrgastinformationssysteme konnten zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 25. März 2018 gestellt werden. Diese Anträge werden bei einer Gutachtersitzung am 25. April 2018 geprüft. Die Übergabe der Förderbescheide ist für Anfang Juni 2018 geplant.
Am 29. März 2018 ist die Förderrichtlinie zur Umrüstung von Dieselbussen in Kraft getreten. Damit unterstützt der Bund die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro II, IV, V und EEV im ÖPNV mit Systemen zur Abgasnachbehandlung.
Für die weiteren Förderprogramme des Sofortprogramms Saubere Luft laufen derzeit noch die Einreichungsfristen.
Für 2018 wurde die Umrüstung von Diesel-Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen auf alternative Antriebe (Elektro, Diesel-Hybrid und Plug-in-Diesel-Hybrid, Erdgas, Flüssiggas und Autogas) in die Förderung für mehr Sicherheit und Umweltschutz aufgenommen.
Das BMVI erarbeitet gerade ein zusätzliches Förderprogramm für energieeffiziente und/oder kohlendioxidarme Nutzfahrzeuge.
Das BMVI erstellt gerade einen Gesetzentwurf zur Befreiung von Elektro-Lkw von der kompletten Lkw-Maut ab den 1. Januar 2019.
In diesem Jahr ist ein weiteres Treffen mit der Automobilindustrie geplant.
Zudem werden bei der nächsten Besprechung mit Vertretern der Bundesländer und der kommunalen Familie im Bundeskanzleramt auch Vertreter der Automobilindustrie anwesend sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Ihnen dieser Themen-Ticker für Ihre Gespräche vor Ort einen guten Überblick zum aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gibt.
Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr
Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter
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