Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 397 vom 06.04.2018

Alois Karl: Job-Center in unserem Wahlkreis leisten gute Arbeit!

Der Satz von Minister Jens Spahn „Ich finde es wichtig, zu sehen, dass unser Sozialsystem für jeden ein Dach über den Kopf vorsieht und für jeden das Nötige, wenn es ums Essen geht“, hat für großen Diskussionsstoff gesorgt. Manche haben seine Aussage als zu zynisch bezeichnet, andere haben Jens Spahn der „sozialen Kälte“ bezichtigt.

Die Frage ist aber – ist die Aussage von Jens Spahn falsch oder ist sie wahr?

Richtig ist, dass unser Sozialstaat außerordentliche Leistungen erbringt, wie kaum ein anderer Staat auf der ganzen Welt, um sozial Schwache zu unterstützen. Es ist richtig, wenn Jens Spahn sagt, dass es eine außerordentliche Leistung unseres Staates und damit unserer Steuerzahler ist, wenn einer alleinerziehenden Frau mit zwei Kindern circa 1.600 € monatlich zur Verfügung gestellt werden.

(416 € für die Frau, 592 € für zwei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren, 150 € Zuschlag für Alleinerziehende sowie 550 € für Miete und Heizkosten).

Selbstverständlich kann dieser Betrag erhöht werden, zahlen müssen wir ihn allerdings alle!

Es kommt hinzu, dass man auch immer im Kalkül haben muss, was denn eine gering verdienende und tagtäglich im Arbeitsleben stehende Kraft am Monatsende erhält!

Eine Verkäuferin im Einzelhandel hat in der gleichen Situation weniger, als jemand, der Hartz IV bekommt. Da sie Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss, muss sie mindestens 2.000 € im Monat verdienen – manche haben das nicht!

Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, dass eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern heute brutto im Monat mehr als 2.500 € verdienen muss, damit ihr das gleiche zur Verfügung steht, wie einer Familie mit zwei Kindern, wenn sie Hartz IV-Leistungen bezieht!

Ich halte es für durchaus gerecht, dass es ein Lohnabstandsgebot geben muss!

Wer tagtäglich arbeitet und seinen Lebensunterhalt verdient, der muss (in vergleichbarer Situation) mehr haben als jemand der seine Leistungen ausschließlich vom Staat erhält!

Wir geben aktuell rund 20 Milliarden Euro für Hartz-IV-Leistungen aus. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2018 sind insgesamt rund 173,6 Milliarden Euro an Sozialausgaben vorgesehen. Das entspricht einem Anteil von 51,8% der Gesamtausgaben von rund 325 Milliarden Euro. Tendenz weiter steigend.

Ich bekenne mich ausdrücklich zur sozialen Verantwortung in unserem Land. Dazu gehört aber auch die Feststellung: Gerecht ist nicht allen das gleiche zu geben, sondern jedem das seine. Und auch in der christlichen Soziallehre wird nicht gefordert, jedem das gleiche zu geben, sondern Bedürftigen Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren und „nur“ denjenigen dauerhaft zu helfen, die es aus eigener Kraft nicht selbst schaffen können. Zu diesem Verständnis der Subsidiarität bekenne ich mich. Das umfasst zugleich die Eigenverantwortung des Einzelnen zu stärken.

Daher ist es falsch, heute die Forderung zu erheben, mal eben die Hartz-IV-Regelsätze um 30 Prozent zu erhöhen. Das würde den Steuerzahler nicht nur mit Mehrausgaben von über 6 Milliarden Euro pro Jahr belasten. Es würde auch in vielen Fällen den Anreiz zur Arbeitsaufnahme ersticken, da es häufig finanziell uninteressanter werden würde, eine Stelle anzunehmen statt weiterhin Sozialleistungen zu beziehen.
Wir würden falsche Anreize setzen, wenn wir die Sozialleistungen ungehindert erhöhen würden. Das ist nicht mein Politikverständnis! Arbeitslosigkeit ist meist die Ursache für das Abrutschen in staatliche Sozialleistungen. Daher ist es wichtig, dass wir noch mehr Menschen in Arbeit bekommen!

Seit dem Start von Hartz IV im Jahr 2005 sank die Zahl der Arbeitslosen von 5 Millionen auf rund 2,5 Millionen. Von der Halbierung der Arbeitslosigkeit seit 2005 haben auch die arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger profitiert: Bezogen im Oktober 2005 noch rd. 2,8 Mio. Arbeitslose Hartz-IV-Leistungen, so waren es im Februar 2018 noch rd. 1,6 Mio. Arbeitslose. Dennoch ist noch viel zu tun.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns die Vollbeschäftigung als Ziel für Deutschland gesetzt. Arbeit bedeutet auch Teilhabe am Leben und ist wichtig für das Selbstwertgefühl des Betroffenen und seiner Familie.

Im Zusammenspiel mit Betroffenen und Arbeitgebern sind wir auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt auf einen guten Weg. Das zeigt ein Blick auf Deutschland, den Freistaat Bayern und die beiden Job-Center in unserem Wahlkreis: Bei der Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt beträgt die Integrationsquote (K2) bundesweit 25,1%. In Bayern liegt sie bei 31,7% - das ist die höchste Quote aller Bundesländer. Die Job-Center Amberg-/Amberg-Sulzbach und Neumarkt liegen mit 33,2% und 33,5% über den bayerischen Durchschnitt. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen. Zugleich sind wir gefordert, neben dem Ansatz „fördern & fordern“ im Hartz-IV-Bereich weiterhin ein gutes Umfeld für noch mehr Beschäftigung in unserem Land zu gewährleisten.

Wir stärken auch künftig untere und die mittleren Einkommen, wir führen das Baukindergeld ein, wir erhöhen das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge, wir verbessern die Betreu­ungsangebote für Kinder und sorgen damit für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu haben wir viel im Koalitionsvertrag vereinbart. Die beiden wichtigsten Punkte sind aber für mich:
Keine Steuererhöhung und keine Neuverschuldung. Halten wir diese beiden wichtigen Punkte dauerhaft ein, so profitieren davon mittelfristig besonders die unteren und mittleren Einkommen.

 

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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