Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 378 vom 15.12.2017

Alois Karl: Schuldenbremse 2016 eingehalten – erneut strukturellen Überschuss erzielt!

Äußerst positive Ergebnisse brachte die Abschlussrechnung des Bundesfinanzministeriums zum Vollzug des Bundeshalts 2016 zum Vorschein. Nicht nur die „Schuldenbremse“ ist erneut eingehalten, auf Bundesebene ist auch im letzten Jahr erneut ein leichter struktureller Haushaltsüberschuss erreicht. Damit wurden seit 2014 auf Bundesebene jedes Jahr strukturelle Haushaltsüberschüsse erzielt. Das freut mich besonders, da wir im Haushaltsausschuss mit für diese positive Entwicklung verantwortlich sind.

Die Schlussrechnung belegt einen Haushalts­überschuss von 1 Milliarde Euro im Jahr 2016. Die grundgesetzlichen Vorgaben der Schuldenbremse hätten sogar eine Neuverschuldung von 10,2 Milliarden Euro erlaubt. DieVorgabe des Art. 115 Abs. 2 GG wäre immer noch nicht verletzt: Diese erlaubt nämlich eine Neuverschuldung von 0,35% des Bruttoinlandprodukts (und das wären 10,2 Mrd. € zulässige Neuverschuldung).

Wir haben damit erneut Wort gehalten. Schließlich hatten wir als Union im Koalitionsvertrag der letzten Wahlperiode festgeschrieben, dass wir ab 2014 strukturell ausgeglichene Bundeshaushalte vorlegen wollen. Das ist eine starke Leistung und hat einen wichtigen Beitrag zur gelebten, nach­haltigen Generationengerechtigkeit ge­leistet.

Zahl der Woche: Gemeinden können auf satte Steuermehreinnahmen von 32% rechnen!

Besonders erfreulich ist das Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung für die Gemeinden ausgefallen.
Bis 2022 rechnen die Schätzer mit einem satten Anstieg von rund 32% der Steuereinnahmen gegenüber dem Ist-Wert von 2016. Ebenfalls rund 32% Zuwachs wird für die EU erwartet, während die Steigerungen bei den Bundesländern mit rund 21% und beim Bund mit rund 25% geringer ausfallen. Hauptursache ist, dass bei den gemeinschaftlichen Steuern ein überdurchschnittlicher Zuwachs von mehr als 31% erwartet wird und die Gemeinden einen höheren Anteil von diesem Aufkommen als 2016 erhalten werden, während die reinen Gemeindesteuern nur um 20% ansteigen werden. 

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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