Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 360 vom 04.08.2017

Alois Karl: Klare Fortschritte bei Pflegeversicherung & Ausbildung der Gesundheitsberufe!

Die Bilanz der CDU/CSU im Bereich Gesundheit und Pflege kann sich sehen lassen. Die wohl größte Reform stellt die umfassende Novellierung der Pflegeversicherung dar. Im Mittelpunkt stand die bessere Versorgung der Bevölkerung.

 

 

 

Alois Karl (m.) im Dialog mit Alexandra Pirner u. Günther Koller (r.) zu Veränderungen durch die Pflegereform.

 

Unter anderem haben wir die Verhinderungspflege (wenn die damit befasste Privatperson mal eine Pause machen muss) von 4 auf 6 Wochen erweitert und ermöglicht, dass 50% des Kurzzeitpflegebetrags für Verhinderungspflege zu verwenden ist. Der Gesamtbetrag, der für Verhinderungspflege eingesetzt werden kann, steigt somit von 1.550 auf 2.418 Euro.

Mit der Einführung eines Pflegevorsorgefonds werden jährlich 0,1 Prozentpunkte der Pflegever­sicherungsbeiträge über einen Zeitraum von 20 Jahren angelegt, um das System für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, haben erstmals die Möglichkeit, auch Leistungen der teilstationären Tages- oder Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffs erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Nicht nur das System der Begutachtung von Pflegeeinrichtungen wurde überarbeitet, sondern auch leistungsgerecht neu ausgerichtet. Mit der Umstellung von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade, mit Bestandschutz und automatischer Überleitung (ohne Antrag und Begutachtung) seit 1. Januar dieses Jahres und damit verbunden Leistungsverbesserungen in vielen Bereichen werden Pflegebedürftige früher unterstützt als bisher.

Pflegegrad 1 erfasst Menschen mit keinem erheblichen Unterstützungsbedarf, die bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Bis zu 500.000 Menschen haben so zusätzlich einen Anspruch. Künftig werden auch Leistungen der häuslichen Betreuung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen akzeptiert. Wir haben für eine Verbesserung der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger gesorgt (Rentenversicherung bereits ab 10 Stunden Pflege an 2 Tagen und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei fehlender anderweitiger Erwerbstätigkeit). Die Pflegekassen müssen künftig Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten.

Um Pflegeberufe attraktiver zu gestalten und künftige Pflegefachkräfte auf Veränderungen im Pflegealltag vorzubereiten werden die verschiedenen Berufsbilder besser miteinander verzahnt. Die bisherige Krankenpflegeausbildung wird durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung bleiben erhalten und werden nach der zweijährigen generalistischen Ausbildung und einem Jahr der separaten Ausbildung fortentwickelt. Auszubildende der Alten- und Kinderkrankenpflege können nach dem 2. Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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