Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 353 vom 12.06.2017

Alois Karl: Wichtiger Verbesserungen für betriebliche Altersvorsorge und Zusatzversorgungsysteme auf den Weg gebracht!

In dieser Wahlperiode haben wir die Verlässlichkeit der Altersversorgung nachhaltig gestärkt.

Wir haben im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung die Mütterrente für die über 9 MillionenFrauen verdoppelt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Statt 1 Rentenpunkt erhalten Renterinnen bereits seit dem 1. Juli 2014
2 Rentenpunkte. Das bedeutet beispielsweise für eine Mutter von 4 vor 1992 geborenen Kindern ab dem 1. Juli 2017 eine zusätzliche Rente von monatlich bis zu 124 Euro ggü. dem früheren Rechtsstand.

Viele kleinere und mittelständische Betriebe wie das ibz im Birgland sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und wichtige Arbeitgeber. Wir wollen den KMU erleichtern, dass sie ihren Beschäftigten eine betriebliche Zusatzversorgung anbieten.

Wir haben für künftige Erwerbsminderungsrentner die Zurechnungszeiten verbessert. Was sich relativ technisch anhört, wird für Menschen, die neu von Erminderungs­minderung betroffen sind, dazu führen, dass sie höhere Erwerbsminderungsrenten erhalten.

Mehr als 20 Millionen gesetzlich Rentenversicherte profitieren von steigenden Löhnen und mehr Erwerbstätigkeit. Zum 1. Juli 2016 wurden im Westen die Renten um 4,25% erhöht. Das war die stärkste Rentenerhöhung der letzten 23 Jahre! Bedingt durch die niedrige Inflationsrate steigt auch die Kaufkraft deutlich. Zum 1. Juli 2017 werden die Renten um weitere 1,9 Prozent erhöht. Zugleich sind die Rücklagen der Rentenversicherung auf Rekordniveau. Der Beitragssatz liegt mit 18,7 Prozent deutlich unter früheren Höchstständen - davon profitieren mehr als 30 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber.

Ende 2015 hatten rund 18 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Das sind knapp 60% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies ist gegenüber 2001 eine Steigerung um rund 30%. Dennoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um eine noch höhere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen. Deshalb haben wir vor kurzem im Deutschen Bundestag ein Gesetzespaket verabschiedet, das die betriebliche Altersvorsorge deutlich stärkt. Dabei haben wir vor allem die Beschäftigte in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie dieGeringverdiener im Blick, da wir dort wir besonderen Handlungsbedarf sehen. Gerade Menschen mit einem monatlichen Erwerbseinkommen von unter 1.500 Euro sind diejenigen, bei denen wir eine Stärkung dieser Säule dringend brauchen, um Altersarmut zu vermeiden.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz stellen wir die Weichen für eine deutliche Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Zugleich verbessern wir die Förderung der privaten Altersvorsorge über die Riesterrente. Auf den nächsten Seiten habe ich Ihnen die Kernpunkte der jüngsten Reform zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

 

Kernpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

 

Fördermodell für Geringverdiener

Wir führen ein neues Arbeitgeber-Fördermodell für Geringverdiener ein.

Dabei können Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen bis 2.200 Euro einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich erhalten. Der Arbeitgeber erhält aufgrund dieses Zuschusses 144 Euro jährlich vom Staat zurück.

Damit unterstützen wir ausdrücklich Beschäftigte mit geringem Einkommen. Denn diese müssen selbst nichts einzahlen, um von dem Arbeitgeberzuschuss zu profitieren.

 

Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge in der Grundsicherung

Die private Vorsorge soll besser anerkannt werden.

Zukünftig werden bis zu rund 200 Euro Betriebs-, Riester- oder sonstiger freiwilliger Zusatzrenten nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.

Damit senden wir ein wichtiges Signal insbesondere an Geringverdiener. Diejenigen, die selbst vorgesorgt haben, stehen besser da als diejenigen, die nichts getan haben und sich im Zweifel auf die soziale Sicherung verlassen. Dies ist eine Grundhaltung der Union und wird jetzt in der Altersvorsorge berücksichtigt.

 

Beteiligung des Arbeitgebers an der Betriebsrente

Als besonderen Erfolg haben wir als CDU/CSU die Beteiligung der Arbeitgeber bei der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung weiter gestärkt.

Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber für neue Betriebsrentenverträge die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form von 15 Prozent in die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten zahlen.

Für bestehende Verträge gilt dies ab dem Jahr 2022.

Neue Belastungen für die Arbeitgeber sind damit nicht unbedingt verbunden. Denn sie sparen durch die Entgeltumwandlung zwar Sozialversicherungsbeträge ein. Diese Einsparung geben die Arbeitgeber oft heute schon an die Beschäftigten weiter. Dabei zahlen viele Unternehmen aber auch heute schon mehr als die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Fall entstehen hier keine neuen Belastungen.

 

Sozialpartnermodell

Im Arbeits- bzw. Betriebsrentenrecht wird ein neuer Durchführungsweg geschaffen, das sogenannte „Sozialpartnermodell“. Der neue Durchführungsweg wird von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden unterstützt und kann nur auf der Basis von Tarifverträgen aufgebaut werden.

Das Modell enthält die folgenden Kernelemente:

C  Einführung einer reinen Beitragszusage auf tariflicher Grundlage. In diesem Fall werden keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen mehr vorgesehen. Bei der reinen Beitragszusage beschränkt sich die Zusage des Arbeitgebers auf die Zahlung der Beiträge. Die Beschäftigten erhalten eine sogenannte „Zielrente“. Ziel ist es, aus der Anlage der Beiträge eine möglichst hohe Betriebsrente zu erwirtschaften.

C  Mindestleistungsvorgaben bzw. Garantien haben aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer zwar den Vorteil hoher Planungssicherheit. Die Garantien haben nach Auffassung vieler Experten aber auch Nachteile. Dazu gehört vor allem, dass die Kapitalanlage sehr vorsichtig gestaltet sein muss, damit die Mindestleistungen auf Dauer erfüllt werden können. Eine Chance auf eine bessere Rendite geht damit verloren. Im Niedrigzinsumfeld wird dies offensichtlich: Die garantierten Leistungen sind vergleichsweise gering, zudem fehlt teilweise sogar die Perspektive auf einen Inflationsausgleich aus den Kapitalerträgen.

C  Die Rolle der Sozialpartner wird gestärkt. Denn es liegt bei ihnen zu entscheiden, für welche Form der betrieblichen Altersversorgung sie sich entscheiden. Die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage ist dabei nur über den Weg eines Tarifvertrags möglich.

C  Aber auch die Beschäftigten nichttarifgebundener Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, das Sozialpartnermodell zu nutzen. Wir haben durchgesetzt, dass diese Beschäftigten nicht willkürlich benachteiligt werden dürfen. Davon profitieren insbesondere Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen.

C  Bestehende Betriebsrentensysteme sollen von den Sozialpartner im Rahmen der neuen Betriebsrente angemessen berücksichtigt werden. Auch das ist für uns ein wichtiges Anliegen. Denn dort wo bisher Garantien möglich waren, sollen diese zukünftig nicht verdrängt werden.

C  Die finanzaufsichtsrechtlichen Vorgaben an die Zielrente werden ergänzt, in dem den Versorgungseinrichtungen eine höhere (Kapital-)Pufferbildung vorgeschrieben wird. Damit soll die Wahrscheinlichkeit von Betriebsrentensenkungen weiter minimiert werden.

 

Kritik an den bestehenden Beitragspflichten zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgegriffen

Wir greifen die Kritik an der bestehenden Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch drei verschiedene Maßnahmen auf.

C  Die sog. Doppelverbeitragung für den Kreis der Beschäftigten, die eine Riester-Rente über den Arbeitgeber organisieren, d.h. im Rahmen einer betriebliche Altersversorgung, wird abgeschafft.

C  Die Betriebsrente lohnt sich in der Regel trotz Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Denn die in der Einzahlungsphase eingesparten Sozialversicherungsbeiträge und die oben bereits dargestellte obligatorische Beteiligung des Arbeitgebers mit 15 Prozent der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge übersteigen in der Summe die während der Auszahlung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch das ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

C  Wir machen die Sozialversicherungsbeiträge transparent: Zukünftig werden die Versorgungsanwärter darüber informiert, wie die Versorgungsleistungen später in der Kranken- und Pflegeversicherung behandelt werden. So erfolgt beispielsweise in Form eines Merkblatts eine Information darüber, in welchem Umfang die Versorgungsleistungen in die Beitragsbemessung voraussichtlich einbezogen werden.

Weitere Regelungen

 

Anhebung der Riester-Förderung

Die Grundzulage der Riester-Förderung wird von bisher 154 Euro auf 175 Euro jährlich angehoben. Auch damit unterstützen wir besonders Geringverdiener. Verbesserungen im Zulageverfahren sowie bei der Besteuerung der Abfindung einer Kleinbetragsrente sollen zusätzlich dazu beitragen, Hemmnisse für die zusätzliche Altersvorsorge abzubauen.

 

Tarifliche betriebliche Altersversorgungssysteme mit Optionsmodell für den einzelnen Beschäftigten

Die betriebliche Altersversorgung lebt davon, dass möglichst viele Beschäftigte innerhalb eines Unternehmens oder Verbandes sich daran beteiligen. Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass eine größere Gruppe einbezogen wird. Denn das minimiert den Verwaltungsaufwand im Einzelfall und schafft günstigere Konditionen.

Zukünftig können die Sozialpartner Systeme der betrieblichen Altersversorgung für die ganze Belegschaft eines Betriebes vorsehen. So können grundsätzliche alle Beschäftigten mit einbezogen werden. Der einzelne Beschäftigte kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber erklären, dass er nicht daran teilnimmt (Opting-out).

Eine wichtige Forderung der Union war dabei, dass die neuen tariflichen Regelungen für Opting-Out-Systeme keine Anwendung auf bereits bestehende Systeme finden. Sie genießen daher Bestandsschutz.

In der Begründung des Gesetzes wird außerdem auf unsere Initiative hin auf die Möglichkeit eines bundesweit und branchenübergreifend geltenden Tarifvertrags hingewiesen, der ein allgemeines Opting-Out-System ermöglicht. Damit würde die Möglichkeit eines Opting-Out-Systems auch allen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und deren Beschäftigten offenstehen. Auch dies unterstreicht die zentrale Forderung der Union, nach der nichttarifgebundene kleine und mittelständische Betriebe nicht benachteiligt werden dürfen.

 

Höhere Steuerfreibeträge

Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - und damit von rund 3.000 auf rund 6.000 Euro jährlich - angehoben.

 

Bessere Information durch die Deutsche Rentenversicherung

Im Zusammenhang mit der angestrebten höheren Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge spielt zudem die gezielte Aufklärung der Bürger eine wesentliche Rolle. Daher sollen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung künftig über das gesamte Spektrum der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorgeangebote neutral und anbieterunabhängig Auskünfte erteilen.

 

Vorsorgebedarf künftig für den Einzelnen leichter erkennbar machen

Darüber hinaus tragen vollständige, verständliche, verlässliche und vergleichbare Informationen aus allen drei Säulen dazu bei, einen möglichen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu erkennen und für die notwendige zusätzliche Altersvorsorge auch durch Beratung unabhängiger Institutionen zu sensibilisieren. Hier wird die Bundesregierung prüfen, welche Schritte notwendig sind, die bestehenden Informationen in diesem Sinne auf dem Weg zu einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation weiter zu entwickeln. 

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