Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 333 vom 05.01.2017

Alois Karl: Der Bund unterstützt 2017 erneut Landkreise, Städte und Gemeinden beim Klimaschutz – jetzt gilt es diese Fördermöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen!

2016 ist der Klimaschutz sowohl auf globaler als auch auf nationaler und lokaler Ebene in großen Schritten vorangekommen. Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben einen wesentlichen Anteil an diesem Erfolg:

Mehr als 4.000 Kommunen sind seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes aktiv geworden.

Über 10.000 Klimaschutzprojekte wurden mit rund 480 Millionen Euro gefördert.

Die Union ist der Garant dafür, dass wir innovative und alltagstaugliche kommunale Klimaschutzprojekte fördern.
Hier informierte sich auf meine Einladung hin der damalige Umweltminister Peter Altmaier (Bildmitte) bei der Firma Burkhardt aus 1. Hand über deren interessante Klimaschutzprojekte, die sie z.B. mit Gemeinde Mühlhausen verwirklicht werden.

Neben der Fortentwicklung der bewährten Pro­gramme wurden ergänzende Angebote entwickelt, die für neue Impulse im kommunalen Klimaschutz sorgen. Die Projektförderung im Rahmen des „Bundeswettbewerbs Klimaschutz durch Rad­verkehr" und des Förderaufrufs „Kurze Wege für den Klimaschutz" wird Anfang diesen Jahres starten.

Zudem öffnen sich 2017 verschiedene Antrags­fenster von Förderangeboten, die Landkreise, Städte und Gemeinden, sowie kommunale Unter­nehmen, Sportvereine und weitere Einrichtungen in die Lage versetzen, Klimaschutz vor Ort zu gestalten und konkrete Maßnahmen umzusetzen.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen hierzu einen kurzen Überblick zu aktuellen Fördermöglichkeiten geben:

Erweiterte Kommunalrichtlinie wird fortgeführt – Beantragung von Fördermitteln zwischen 1. Januar und 15. April bzw. vom 1. Juli bis 30. September 2017 möglich

Die erweiterte Kommunalrichtlinie wird in der Fassung vom 1. Juli 2016 fortbestehen: Die Förderschwerpunkte reichen von der Konzepterstellungüberkommunales Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle an Schulen und Kitasbis zu investiven Maßnahmen, etwa der Sanierung von LED-Beleuchtung und Lüftungsanlagen, Green-IT oder der Errichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen, wie beispielsweise Radabstellanlagen. Landkreise, Städte und Gemeinden, sowie kommunale Unternehmen, gemeinnützige Sportvereine und weitere Einrichtungen können in den Zeiträumen vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2017 Anträge stellen.

Projektskizzen für Modellprojekte können vom 1. Januar bis 15. April 2017 eingereicht werden

Der Förderaufruf für kommunaleKlimaschutz-Modellprojekte erfuhr bereits in der ersten Runde in diesem Jahr regen Zuspruch. Über 270 Projektskizzen wurden eingereicht, von denen 29 zur Antragstellung aufgefordert wurden. Diese wurden bzw. werden Ende 2016/Anfang 2017 bewilligt.

Der Förderaufruf wurde nun in novellierter Fassung erneut veröffentlicht. Die Einreichung von Projektskizzen ist im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. April 2017 möglich. Die Modellprojekte werden dazu beitragen, dass in Deutschland viele sehr ambitionierte, zur Anschauung und Übertragung in andere Landkreisen, Städten und Gemeinden geeignete investive Umsetzungsprojekte entstehen.

Projektskizzen für Klimaschutz im Alltag können vom 1. Januar bis 15. April 2017 eingereicht werden

Der Förderaufruf „Klimaschutz im Alltag" wird Kooperationsprojekte auf Quartiersebene wie z. B. die Gründung von Akteurs-Netzwerken fördern. Auch investive Maßnahmen zur Verankerung von mehr Klimaschutz im Alltag sind förderfähig. Insgesamt sollen bundesweit bis zu 25 modellhafte Vorhaben in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften gefördert werden.

Projektskizzen können bis zum 15. April 2017 eingereicht werden.

Förderung für kommunale Energie- & Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für Abwasseranlagen können ab dem 1. Januar 2017 beantragt werden

Mit der „Kommunalen Netzwerke Richtlinie" führt der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz des Bundes fort und erweitert die bestehende Förderrichtlinie um das Thema Ressourceneffizienz. Gefördert werden kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen. Die Richtlinie soll Landkreise, Städte und Gemeinden in ihren Aktivitäten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Ressourcenverbrauchs unterstützen.

Anträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Förderung für die Neueinrichtung, Voll- oder Teilsanierung kommunaler Kälte- oder Klimaanlagen können ab dem 1. Januar 2017 beantragt werden

Im Rahmen der novellierten Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen können ab dem 1. Januar 2017 Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen eine Förderung für die Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen beantragen. Für Kommunen besonders interessant ist dabei die Möglichkeit, Klimaanlagen in Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Kitas zu sanieren oder neu zu errichten.

Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz berät & unterstützt

Als Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für Landkreise, Städte und Gemeinden steht im Auftrag des Bundes das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).

Kommunaler Klimaschutz ist in mehrfacher Hinsicht nachhaltig

Landkreise, Städte und Gemeinden, die heute in den Klimaschutz investieren, senken nicht nur ihre Energiekosten und entlasten den Finanzhaushalt, sondern sorgen auch für regionale Wertschöpfung und für mehr Lebensqualität im Alltagsumfeld Bürger.

Die Landkreise, Städte und Gemeinden sind zugleich zentrale Akteure in unseren Bemühungen um den nationalen Klimaschutz. Die oben dargestellten Programme zeigen, dass wir als Bund unsere Landkreise, Städte und Gemeinden hierin mit Rat und Fördermitteln tatkräftig unterstützen.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie in den Landkreisen, Städten und Gemeinden, sowie Vereinen oder mit anderen geeigneten Trägern Projekte in unserem Wahlkreis entwickeln würden, die wir als Bund über diese oder andere Bundesprogramme fördern können. Ich freue mich, wenn diese Fördermittel dann in einem weiteren Schritt auch beantragt werden und ich von Ihnen entsprechend informiert werde.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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