Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 289 vom 16.03.2016

 

Nicht jede kleine Baumaßnahme an Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen, dem Schienen- und Wasserstraßennetz wird zum Gegenstand des BVWP. Derzeit ist der Schwellenwert bei 5 Mio. €. Erst wenn dieser Wert – wie bei der Ortsumgehung Mühlhausen, die Alois Karl hier erläutert - überschritten wird, erfolgt ein Ausbau gemäß dem Bundesverkehrswegeplan und dessen Umsetzung über die Ausbaugesetze. Kleinere Maßnahmen und Sanierungen werden anderweitig finanziert, nämlich über Globalmittel, die der Bund den Bundesländern zur Verfügung stellt.

MdB Alois Karl gibt Antworten auf wichtige Fragen zur heutigen Präsentation des Entwurfs für einen neuen Bundesverkehrswegeplan

Selbstverständlich ist die Umgehungsstraße für den Durchgangsverkehr, heraus aus dem gequälten Heimatort, ist der Lärmschutz entlang der Bahnlinie, die dringlichste Aufgabe für jeden Einzelnen. Doch um möglichst objektiv eine Rangliste der größeren infrastrukturellen Notwendigkeiten in Deutschland aufstellen zu können, bedarf es des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP). Dessen neuester Entwurf wurde uns Bundestagsabgeordneten heute vorgelegt. Zum Bundesverkehrswegeplan habe ich im Vorfeld eine Reihe von wichtigen Gesprächen geführt. Stellvertretend dafür übersende ich Ihnen ein Interview, bei dem ich die wichtigsten Punkte angesprochen habe:

Herr Karl, welche Maßnahmen aus Ihrem Wahlkreis finden Aufnahme in dieses aktuellste Infrastruktur-Ranking und in welche Dringlichkeit werden sie eingestuft?

Alois Karl: Ich habe mich seit mehr als drei Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass viele für unsere Heimat wichtige Projekte über den Freistaat Bayern zum neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurden. Zusätzlich habe ich zum Beispiel mehrfach mit dem Bahn-Vorständen wegen einer positiven Haltung für die von mir favorisierte Aufnahme einer gut ausgebauten Bahnlinie Nürnberg-Amberg-Schwandorf-Prag in den BVWP geführt. Diese Bahnlinie war ebenso Gegenstand von intensiven Gesprächen mit Bundesverkehrminister Alexander Dobrindt, wie auch die Befürwortung zahlreicher wichtiger Bundesstraßenprojekte.

Der heute vorgestellte Entwurf des BVWP sieht folgende Kategorisierung durch externe Berater vor:

Der Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg-Amberg-Schwandorf-Furth-Prag bzw. München-Regensburg-Schwandorf-Furth-Prag wurde neu im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und als Weiterer Bedarf eingestuft.

Der Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg-Neumarkt-Regensburg-Passau wurde als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Darin ist auch der Bau eines 3. Gleises zwischen Feucht und Neumarkt enthalten.

Die B8 Ortsumfahrung Postbauer-Heng wurde als neu als Vordringlichen Bedarf eingestuft.

Die B14 Ortsumfahrung Sulzbach-Rosenberg wurde als neu als Weiterer Bedarfmit Planungsrecht eingestuft.

Beim vierspurigen Ausbau der B85 zwischen Ambergund der Landkreisgrenze zu Schwandorf wurde folgende Festlegung getroffen Weiterer Bedarf mit Planungsrecht.

Die B299 Ortsumfahrung Tanzfleck wurde als Weiterer Bedarf eingestuft. Hier sind aktuell noch drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig.

Die B299 Ortsumfahrung Seugast wurde als Weiterer Bedarf eingestuft.

Die B299 Ortsumfahrung Ursensollen wurde als Weiterer Bedarf eingestuft.

Die B299 Ortsumfahrung Mühlhausen wurde als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Hier liegt seit kurzem ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor.

Welche Bereiche umfasst der BVWP?

Alois Karl: Grundsätzlich alle Verkehrswege, für die der Bund zuständig ist, also Autobahnen und Bundesstraßen, das Schienennetz und die Wasserstraßen, soweit sie im Besitz des Bundes sind.

In welchem zeitlichen Abstand wird ein BVWP erstellt?

Alois Karl: Etwa alle zehn Jahre. Der letzte stammt aus dem Jahr 2003, der vorhergehende wurde 1992 nach der Wiedervereinigung beschlossen. Der vorliegende BVWP stellt die Weichen mindestens bis ins Jahr 2030.

Wie ist das weitere Prozedere?

Alois Karl: Beim Bundesministerium für Infrastruktur wurden rund 2.000 Projektvorschläge eingereicht. Diese haben ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 114 Milliarden Euro, das werden wir nicht alles und sofort schaffen. Jetzt liegt der Entwurf des Bundesministers Alexander Dobrindt vor, nun folgt die öffentliche Beteiligung und die Auswertung der eingegangenen Bedenken und Vorschläge, die dann in den BVWP eingearbeitet werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts im Frühsommer wird ein Rahmen für die Investitionen abgesteckt und ein Bedarfsplan erstellt. Letztendlich entscheidet der Deutsche Bundestag im Spätherbst welche Verkehrsprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus unserem Haushalt finanziert werden.

Wie geht es dann weiter?

Alois Karl: Das Projekt muss ein Raumordnungsverfahren und ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, an dessen Ende im positiven Fall das Baurecht steht.

Wie wird die Öffentlichkeit am BVWP beteiligt?

Alois Karl: Die Dokumente werden jetzt für sechs Wochen in 20 Städten Deutschlands zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Außerdem kann selbstverständlich jeder ab nächster Woche über das Internet den Entwurf des BVWP einsehen. Jeder Bürger kann sich online informieren und findet auf dieser Seite auch ein Formular für Einwände bzw. Ergänzungen zu den vorgenommenen Bewertungen.

Was ist die letztlich rechtsverbindliche Basis für den späteren Ausbau?

Alois Karl: Das sind dann die Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen.

Damit ist klar: Der heutige Entwurf für den BVWP entscheidet noch nicht darüber, ob ein Projekt wirklich realisiert wird. Aber er ist ein deutlicher Fingerzeig hinsichtlicht der Realisierungschancen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich setze darauf, dass auch Sie sich im Rahmen der öffentlichen Beteiligung für die von mir unterstützten Projekte einbringen und wir gemeinsam dann die weiteren Schritte bis hin zu deren Realisierung gehen.

Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan finden Sie auch unter Aktuelle Themen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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