Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 267 vom 25.09.2015 - Themen-Ticker

Wir stehen unseren Landkreisen, Städten & Gemeinden auch bei Bewältigung des Flüchtlingszustroms aktiv zur Seite!

In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag intensiv über die Lage unserer Landkreise, Städte und Kommunen debattiert. Dabei war ich als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags und zugleich 1. Stellvertretender Vorsitzender der AG Kommunalpolitik einer der Hauptredner. In meiner Rede habe ich dargestellt, dass noch keine Bundesregierung so sehr die Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützt, wie die aktuelle unionsgeführte Regierung.Wir entlasten unsere Landkreise, Städte und Gemeinden für den Zeitraum 2010 bis 2020 um mehr als 170 Milliarden Euro. Da ich Ihnen bereits mit mehreren Berlin-Tickern einen Überblick über die zahlreichen Maßnahmen gegeben habe, verzichte ich auf eine ausführliche Schilderung meiner Rede, die Sie hier in kürze im Wortlaut gerne nachlesen können. Bei meiner Rede habe ich zudem betont, dass unsere Landkreise, Städte und Gemeinden nicht Bittsteller sein dürfen. Mein Ziel sind starke Kommunen, die aus eigener Kraft neue Herausforderungen annehmen können!

Bundestagsabgeordneter Alois Karl ging im
Rahmen seiner Plenarrede nicht nur auf die
vielfältigen Entlastungen im Gesamtvolumen
von über 170 Milliarden Euro für unsere Landkreise,
Städte und Gemeinden ein. Er forderte
zudem Kommunen so zu stärken, dass sie neue
Herausforderungen annehmen können.

Die aktuell größte Herausforderung ist der große Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerber in unser Land. Auch das habe ich bei meiner Plenarrede angesprochen. Wir als CSU-Landesgruppe hatten frühzeitig die Entwicklung erkannt und bereits im Januar bei unserer Klausurtagung zahlreiche Maßnahmen eingefordert. Gestern haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf ein umfangreiches Maßnahmen­paket zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms verständigt. Diese Einigung trägt eindeutig die Handschrift der CSU.

Wir können durch diese Reform des Asylrechts zahlreiche unserer Forderungen umsetzen, die in den letzten Jahren immer wieder am Einspruch unserer Koalitionspartner oder am Widerstand der Grünen gescheitert sind. Zugleich zeigen die Beschlüsse deutlich, dass wir als Bund die Bundesländer, sowie unsere Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Herausforderung aktiv und umfassend unterstützen.

Ich habe ich für Sie einen ausführlichen Thementicker erstellt, der die wichtigsten Punkte der gestrigen Einigung vorstellt und bewertet.

Handschrift der Union: Verfolgten helfen, Asylmissbrauch bekämpfen

Bei dem Gesetzespaket zum Asylrecht handelt es sich um das bedeutsamste seiner Art seit den 1990er Jahren. Es wird maßgeblich von dem Gedanken geprägt, dass wir genau unterscheiden wollen zwischen denen, die unseres Schutzes bedürfen, und denen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.

Letzteres gilt insbesondere für Staatsangehörige der westlichen Balkanstaaten, die im ersten Halbjahr beinahe die Hälfte aller Asylanträge stellten, deren Schutzquote jedoch gegen Null tendiert.

Das Gesetzgebungsvorhaben sieht deshalb vor, auch Albanien, Kosovo und Montenegro in den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen.

Neu, richtungsweisend und ein Kernanliegen der Union ist, dass in Zukunft zahlreiche Einschränkungen an das Merkmal „sicherer Herkunftsstaat“ anknüpfen. Von diesen Einschränkungen geht ein ganz eindeutiges Signal aus: Wer in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellt, obwohl er nicht schutzbedürftig ist, wird unser Land rasch wieder verlassen müssen.

Klare Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migranten!

·         Alle Westbalkanstaaten gehören künftig zum Kreis der sicheren Herkunftsstaaten.

·         Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen verpflichtet werden können, bis zur Entscheidung respektive bis zur Ablehnung ihres Antrages und ihrer Ausreise in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

·         Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten keine Integrationskurse, keine berufsbezogenen Sprachkurse Es erfolgt keine Heranführung an den Arbeitsmarkt.

·         Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies gilt während des Asylverfahrens und wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.

Beseitigung von Fehlanreizen

Wir wollen jeden Anreiz vermeiden, dass in Deutschland ein Antrag auf Asyl gestellt wird, obwohl der Antragsteller nicht schutzbedürftig ist. Die Einführung einer Gesundheitskarte ist deshalb aus unserer Sicht das falsche Signal. Sie ist zu meinem Bedauern der Preis, an den die Grünen ihre Zustimmung im Bundesrat knüpfen.

In den Verhandlungen haben wir jedoch durchsetzen können, dass die Gesundheitskarte nicht bereits auf Antrag der kommunalen Ebene eingeführt werden kann. Jedes Bundesland muss zunächst grundsätzlich für ihre Einführung optieren. Es steht einem Bundesland damit frei, die Karte angesichts dramatisch hoher Flüchtlingszahlen nicht einzuführen. Es gibt also keine bundesweite Gesundheitskarte.Der Leistungsumfang bleibt auf das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt und wird nicht auf das GKV-Niveau angehoben, wie von den Grünen gewünscht. Verbesserungen gibt es richtigerweise nur beim Impfschutz.

·         Verlängerung Die zulässige Aufenthaltshöchstdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen wird für alle Antragsteller von drei auf sechs Monate verlängert.

·         In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden künftig Bargeldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, sofern dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist.

·         Geldleistungen werden höchstens nur noch einen Monat im Voraus ausgezahlt.

·         Folgeantragsteller, die nach Ablehnung ihres Erstantrages Deutschland verlassen, müssen nach der Wiedereinreise erneut in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.

Konsequente Zurückführung

Für vollziehbar Ausreisepflichtige, die unter keinen Umständen für ein Bleiberecht in Betracht kommen und deren Ausreisedatum und Reisemöglichkeit feststehen, ist die Leistungsgewährung auf die Zeit bis zu diesem Datum zu befristen. Nimmt der vollziehbar Ausreisepflichtige schuldhaft die Ausreisemöglichkeit nicht wahr, so endet sein Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ihm steht bis zu seiner umgehend einzuleitenden Ausreise nur noch der allgemeine Anspruch auf das unabdingbar Notwendige zu.

Das gilt auch für die Antragsteller, die künftig aufgrund eines Verteilungsmechanismus in einen anderen Mitgliedstaat umgesiedelt werden oder denen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bereits Schutz gewährt wurde.

Der letztgenannte Punkt ist entscheidend und war ein besonderes Anliegen der Union. Mit ihm machen wir sehr deutlich: Es gibt in Europa einen Anspruch auf Schutz für Menschen, die aus Kriegsgebieten vor dem Tod fliehen. Aber es gibt keinen Anspruch darauf, sich innerhalb Europas ein Land aussuchen zu können.

·         Abschiebungen dürfen künftig nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate ausgesetzt werden;

·         Die Ankündigung der Abschiebung zur Verhinderung des Untertauchens wird verboten.

·         Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seine Heimat oder in das EU-Land zurückkehren, über das er eingereist ist. Wer nicht freiwillig ausreist, muss zurückgeführt werden. Die Verantwortung für die Rückführung liegt bei den Ländern. Sie müssen die Ausreiseverpflichtung konsequent durchsetzen. Die Abschiebzahlen der Vergangenheit belegen: Hier kann insbesondere in den rot-grün regierten Ländern noch sehr viel mehr getan werden. Die Bundespolizei unterstützt die Länder bei allen Abschiebungen.

Schutzbedürftige integrieren

·         Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei Monaten.

·  Wir werden die Integration für Schutzbedürftige durch die Öffnung der Integrationskurse und die Schaffung von berufsbezogenen Sprachkursen für Bewerber mit Bleibeperspektive verbessern.

·         Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen schnell Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Arbeitsmarkt

·         Für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten wird die Möglichkeit einer legalen Arbeitsmigration geschaffen.

·         Die Union konnte in den Verhandlungen durchsetzen, dass die Vorrangprüfung dabei voll erhalten bleibt. Das heißt: Eine Zustimmung zur Beschäftigung wird nur erteilt, wenn deutsche Arbeitnehmer sowie EU-Bürger nicht zur Verfügung stehen, die Deutschen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellt sind.

·         Die Regelungen sehen ferner vor, dass der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keinen Asylantrag gestellt haben darf. Dies gilt nicht für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2015 und vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Asylantrag gestellt haben, sofern sie unverzüglich ausreisen. Ein Spurwechsel: „Raus aus dem Asylsystem, rein in den Arbeitsmarkt“ ist damit ausgeschlossen. Auch das ist die Handschrift der Union.

Stärkere Flexibilität bei der Unterbringung von Flüchtlingen

·     Zahlreiche Abweichungen von baurechtlichen Standards; auch die Vorschriften zum Einsatz erneuerbarer Energien werden erleichtert; ebenso wie bei den energetischen Anforderungen an Wärmeschutz bzw. Anlagentechnik in Gebäuden für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Hartes Vorgehen gegen Schleuser

·         Der Strafrahmen für Schleusern wird deutlich verschärft (Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate, keine Geldstrafe mehr möglich);

·         Die Vermögenseinziehung bei Schleusern wird erleichtert.

Wir sorgen für rasche Umsetzung des Pakets

 

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass wir am nächsten Dienstag, 29. September in der Fraktion über die Einbringung des Asylverfahrenbeschleunigungsgesetzes beschließen werden. Der Gesetzentwurf kann dann bereits am 15. Oktober in zweiter und dritter Lesung abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden. Der Bundesrat wird einen Tag später, am 16. Oktober, seine Zustimmung geben.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 

 

 

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

 

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