Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 248 vom 20.03.2015

Verteidigungsministerium bestätigt Erhalt des Bundeswehrdienstleistungszentrums in Amberg

Mit großer Verwunderung habe ich in den letzten Tagen von den inhaltsleeren Spekulationen von SPD-Mandatsträgern gehört, das Bundeswehrdienstleistungszentrum in Amberg könnte geschlossen werden. Dies hätte mich sehr überrascht, da ich weiß, welches große Ansehen das Bundeswehr­dienstleistungszentrum nach dem Umstrukturierungskonzept der Bundeswehr auch im Verteidigungs­ministerium genießt.

Das Dienstleistungszentrum Amberg spielt eine wichtige Rolle bei der Umstrukturierung der Bundeswehr. Ich hatte mich schon 2011 ausdrücklich für den Fortbestand des Dienstleistungszentrums in Amberg eingesetzt. Das hatte damals Erfolg, das wird sich auch jetzt nicht ändern!

Meiner Kollegin im Deutschen Bundestag Barbara Lanzinger und mir ist es vor allem wichtig, dass die rund 630 aktiven Beschäftigten des Dienstleistungszentrums, rund 160 davon sind an den Standorten Amberg und Kümmersbruck beschäftigt, nicht unnötig durch oberflächliches Gerede verunsichert werden. Dies war der konkrete Anlass für meine Anfrage an das Bundesverteidigungsministerium. Ich habe um eine konkrete Stellungnahme gebeten. Jetzt liegt die Antwort vor. Daraus ergibt sich eindeutig, dass das Bundeswehrdienstleistungszentrum Amberg weiterhin Bestandteil der Zielstruktur der Bundeswehr ist.Das Dienstleistungszentrum Amberg ist nicht zur Auflösung vorgesehen. Es gibt auch keine Veränderungen am regionalen Zuständigkeitsbereich. Danach ist das Dienstleistungs­zentrum Amberg zuständig für rund 4.200 Bundeswehrangehörige an 8 verschiedenen Standorten. Barbara Lanzinger und mich freut es sehr, dass ich so rasch Klarheit für die Beschäftigten des Dienstleistungszentrums und ihre Familien schaffen konnte und wir dem oberflächlichen und unnötigen Gerede verschiedener SPD-Mandatsträger Einhalt gebieten können. Zugleich habe ich Oberbürgermeister Michael Cerny, Bürgermeister Roland Strehl und den amtierenden Leiter Reinhard Schober entsprechend informiert.

Nachtragshaushalt 2015 stellt Weichen für massive Entlastungen für Bundesländer, Landkreise, Städte & Gemeinden

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaus­haltsplan 2015 für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts bringt die Bundesregierung zusätzliche Investitionen auf den Weg und unter­stützt insbesondere finanzschwache Kommunen. Wie der Bundes­haushalt 2015 sieht auch der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 keine neuen Schulden vor.

Mit dem Nachtragshaushalt 2015 wird die Verteilung des bereits angekündigten 10 Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvesti­tionen umgesetzt. Damit ist der Weg frei für die Planung konkreter Investitionsvorhaben für die Jahre 2016 bis 2018.

Im Rahmen ihrer Investitionsinitiative wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Sondervermögen „Kommunalinvestitions­förderungsfonds“ errichten. Durch diesen Fonds, der in den Jahren 2015 bis 2018 Auszahlungen leisten wird, werden finanzschwache Kommunen dabei unterstützt, zusätzliche Investitionen in ihre Infrastruktur zu leisten. Mit dem Nachtragshaushalt 2015 werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Zahlung einer einmaligen Zuweisung an das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro geschaffen.

Zusätzlich entlastet der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2015 bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern mit einem Betrag in Höhe von 500 Mio. Euro. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt.

Bund legt sich fest: Keine neue Schulden im aktuellen Finanzplan 2016 bis 2019 – 20 Milliarden zusätzlich für Zukunftsinvestitionen, Kommunen & Entwicklungs­zusammenarbeit

Die Bundesregierung hat in dieser Woche die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 sowie für die Finanzplanung bis zum Jahr 2019 beschlossen. Mit dem Eckwertebeschluss werden die Einnahme- und Ausgabevorgaben der Bundesministerien für das weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellungs­verfahren verbindlich festgelegt. Der Kabinett­beschluss zum Regierungsentwurf für den Bundes­haushalt 2016 und zum neuen Finanzplan bis 2019 ist für den 1. Juli dieses Jahres vorgesehen. Anschließend wird der Deutsche Bundestag den Etat-Entwurf beraten und verbindlich festlegen, wieviel Geld der Bund 2016 wofür ausgeben darf.

Der Eckwertebeschluss setzt das im Koalitions­vertrag vereinbarte Ziel um, ab 2015 Bundeshaus­halte ohne Neuverschuldung aufzustellen. Sowohl für den Haushalt 2016 als auch für alle Jahre des Finanzplanungszeitraums bis 2019 sind keine neuen Schulden vorgesehen.

Die Eckwerte bilden die politischen Schwerpunkte der Bundesregierung ab. Von 2016 bis 2019 werden insgesamt rund 20 Milliarden Euro zusätzlich für Zukunftsinvestitionen, Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit („ODA-Mittel“) und die Stärkung kommunaler Investitionstätigkeit bereitgestellt. Davon entfallen in den Jahren 2016 bis 2018 7 Milliarden Euro auf zusätzliche Investitionen, u. a. in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur, die Erhöhung der Energieeffizienz, den Klima- und Hochwasserschutz und die Städtebauförderung (Verteilung siehe Tabelle zum Nachtragshaushalt 2015).

Weitere insgesamt 3 Milliarden Euro werden allen Fachressorts (jeweils rund 1 Mrd. Euro in den Jahren 2016 bis 2018) in Höhe ihrer bisherigeren Anteile zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können sie für zukunftsorientierte Ausgaben - vorzugsweise im investiven Bereich - einsetzen.

Die Landkreise, Städte und Gemeinden werden im Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro entlastet, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.

Rund 8,3 Milliarden Euro werden im Finanzplanzeitraum für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.

Mit dem Eckwertebeschluss nutzen wir in den letzten Jahren von uns erarbeiteten Haushaltsspielräume konsequent für mehr Wachstum und Zukunftsorientierung. Dies stärkt wiederum das gesamtwirtschaftliche Wachstumspotential. Das sichert dauerhaft Beschäftigung und schafft damit die Grundlage, auch künftig den Bundeshaushalt ohne neue Schulden ausgleichen zu können. Solide finanzierte Haushalte ohne neue Schulden stützen das Vertrauen der Menschen und der Unternehmen in eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Sie sind Voraussetzung für eine stabile Währung, für Wachstum und für sichere Arbeitsplätze.

Darüber hinaus werden im Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 aktuelle Entwicklungen etwa bei Steuereinnahmen und Zinsausgaben nachvollzogen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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