Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 237 vom 05.12.2014

Im Deutschen Bundestag haben wir Entlastungen für die kommunale Familie von 3,75 Milliarden Euro verabschiedet

In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag in zwei Gesetze verab­schiedet, die die Landkreise, Städte und Gemeinden um insgesamt 3,75 Mrd. Euro entlasten werden.Diese Entlastung ist mir ein Herzensanliegen. Zugleich zeigt sie, dass wir als Bund unsere Landkreis, Städte und Gemeinden nachhaltig unterstützen.

Mir ist der stetige Dialog mit den Landräten und Bürgermeistern aus unserem Wahlkreis wichtig. Deshalb nehme ich u.a. bewusst an Bürgermeister-Fahrten, wie heuer nach Wien teil,
um ohne feste Tagesordnung aktuelle Probleme und Grundsätzliches zu erörtern.

Wir habendasGesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Wir stocken das Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro auf und unterstützen damit die Kommunen erneut beim weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Hinzu kommt zugunsten der Länder eine weitere Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018, die in die Kinderbetreuung fließen sollen.

Zudem haben in zweiter und dritter Lesung die im Koalitionsvertrag im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz fest­gelegte Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro jeweils für die Jahre 2015, 2016 und 2017 beschlossen. Wir erhöhen in diesen drei Jahren dazu den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunftum 500 Mio. Euro. Weiterhin ergänzen wir den Kommunalanteil an der Umsatzsteuerverteilung in diesem Zeitraum um ebenfalls 500 Mio. Euro. Damit entlasten wir Landkreise, Städte und Gemeinden bis 2017 um insgesamt 3 Mrd. Euro.

Asylkonzept von Bund & Ländern hilft den Kreisen, Städten und Gemeinden nachhaltig

Bund und Länder haben sich auf ein umfassendes Konzept zur Entlastung von Länder und Kommunen geeinigt. Das Konzept sieht finanzielle Erleichterungen von 1 Mrd. Euro vor, jeweils 500 Mio. € in den Jahren 2015 und 2016. Damit sollen Mehrbelastungen der Landkreise und Gemeinden, die ihnen durch die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern entstehen, ausgeglichen werden. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, diese Mittel entsprechend weiterzugeben, wenn die Landkreise, Städte oder Gemeinden die Kostenträger sind.

Der Bund wird zudem eigene Immoblien mietfrei an Länder und Kommunen zur Unterbringung von Asyl­bewerbern überlassen. Das stellt eine Entlastung um 25 Mio. Euro pro Jahr dar. Der Bundesrat wird einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes zustimmen. Diese Änderungen werden Länder und Kommunen 2015 um 31 Mio. Euro und um 43 Mio. Euro in den Folgejahren entlasten. Zudem entlasten wir die Landkreise und Städte von Impfkosten, die bei Asylbewerbern anfallen, um rd. 10 Mio. Euro pro Jahr. Weiterhin wird der Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt erleichtert. Das wird die Ausgaben im Sozialbereich senken. Der Bundesrat wird unserem Gesetzentwurf zustimmen, mit dem wir den Missbrauch der EU-Freizügigkeit zum Sozialleistungs­bezug bekämpfen wollen. Davon werden Kreise und Städte mit ca. 25 Mio. Euro profitieren. Zudem wurde ver­einbart, dass die Regelungen hinsichtlich der Asylverfahren, der Aufenthaltsbeendigung, der Gesundheits­versorgung und einer bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen optimiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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