Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 229 vom 10.10.2014

Interessen von Städten und Gemeinden bei Bund-Länder-Finanzbeziehungen beachten

2014 werden rund 640 Milliarden Euro an Steueraufkommen zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden verteilt. Deshalb kommt der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine hohe Bedeutung zu. Dabei ist es eine Besonderheit, dass dem Bund nur die Bundesländer als Verhandlungspartner gegenüber sitzen. Denn die Bundesländer sind gemäß unserer Staatsordnung zugleich auch für die Vertretung der Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden zuständig.

Alois Karl sieht sich in der Verantwortung für starke Landkreise, Städte und Gemeinden. Dies gilt hinsichtlich von Bundesaufgaben, wie hier bei einem Gespräch zur B299 bei Mühlhausen, ebenso, wie bei Themen, die originäre Aufgaben von Kreisen und Gemeinden sind.Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Bund-Länder-Finanzbeziehungen grundlegend überarbeiten werden. Aktuell gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis Mitte dieses Monats Vorschläge für die Neuregelung der Bund-Länder-Beziehungen ausarbeiten soll und bis Ende 2014 Vorschläge machen soll, wie der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern künftig aussehen soll.

Auf Bundesebene wurde ebenfalls eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen eingesetzt, die parallel eigene Vorschläge zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen machen wird. In dieser Woche haben wir als Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU dazu ein Positionspapier beschlossen, das unsere wichtigsten Zielsetzungen für die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen darlegt. Kerninhalte sind: Wir wollen klare Strukturen. Wenn nicht erkennbar ist, wer wofür zuständig ist und wer wofür zahlt, dann führt dies zu Verantwortungslosigkeit. In wessen Zuständigkeit eine Aufgabe fällt, der soll nach Möglichkeit die komplette Verantwortlichkeit haben - sowohl wie der diese Aufgabe erbringt, als auch hinsichtlich deren Finanzierung. Wir wollen, dass die Bundesländer grundsätzlich eine angemessene und auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kreise, Städte und Gemeinden sicherstellen. Wir wollen Regelungen, dass die ab 2020 geltende Schuldenbremse für die Bundesländer nicht zu Lasten von Landkreisen, Städten und Gemeinden realisiert wird. Zugleich bekennen wir uns als Bund dazu, dass wir trotz der großen Belastungen des Bundeshaushalts die Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden nicht in Stich lassen. Allerdings muss klar erkennbar sein, wofür welche Bundesmittel verwandt werden. In diesem Zusammenhang muss gewährleistet werden, dass diese Bundesmittel wirklich zweckgebunden eingesetzt werden. Darüber gilt es mit den Bundesländern und der kommunalen Ebene zu sprechen. Deshalb wollen wir, dass auch die Kreise, Städte und Gemeinden direkt in diese Gespräche eingebunden werden.

Im Plenum Antrag Irlands für vorzeitige Kredittilgung beim IWF unterstützt

Irland möchte bis zu 18,3 Milliarden Euro an Krediten an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückzahlen. Diese vorzeitige teilweise Rückzahlung der IWF-Finanzhilfe ist nur möglich, wenn wir darauf verzichten, dass Irland parallel auch entsprechende vorzeitige Tilgungen bei den den Hilfen von EU-Staaten leistet. Hierfür war ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages erforderlich. Das Bundesfinanzministerium hatte daher die Zustimmung des Bundestages für eine Änderung des Irland-Hilfsprogramms beantragt mit der ein auf Irland beschränkter Verzicht auf die in den Programmbedingungen festgelegte Parallelbehandlung der beiden Gläubiger EFSF und IWF möglich wird. Parallelbehandlung heißt in diesem Zusammenhang, dass Sonderrückzahlungen von Darlehen des IWF und der EFSF nur im jeweils gleichen Verhältnis zulässig sind. Ich habe dem Deutschen Bundestag in meiner Plenarrede die Zustimmung empfohlen. Irland kann jetzt die relativ teuren IWF-Kredite vorzeitig ablösen. Das vermindert die Zinsbelastung Irlands. Dies stärkt die Schuldentragfähigkeit Irlands. Das trägt auch zu einer weiteren Stabilisierung der Eurozone bei. Die abgelösten vorrangigen IWF-Schulden werden zu nachrangigen Verbindlichkeiten auf dem Kapitalmarkt. Das stärkt die Position des europäischen Rettungsschirms. Allerdings bin ich aufgrund der großen Anstrengungen, die Irland in den letzten vier Jahren konsequent unternommen hat, überzeugt, dass kein Forderungsausfall eintreten wird. Diese Einschätzung bestätigen sowohl der Kapitalmarkt mit niedrigen Zinsen für irische Staatsanleihen, als auch die irische Wirtschaft mit ihren hohen Wachstumszahlen und sinkender Arbeitslosigkeit.

Antrag für flächendeckendes schnelles Internet in Deutschland

In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für einen flächendeckenden schnellen Internetzugang in Deutschland beraten. Er unterstreicht die große Bedeutung eines solchen leistungsfähigen Internetzugangs für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Deutschland. Dies muss auch in der wettbewerbsorientierten Gestaltung der Regulierungsbemühungen des Telekommunikationsbinnenmarktes in der EU berücksichtigt werden. Unser Antrag zielt auf die Hebung von Synenergieeffekten zur Kostensenkung beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur, etwa in der Erleichterung der Mitnutzung von anderen Netzinfrastrukturen. Zudem sollen freiwerdende Funkfrequenzen konsequent und rasch zur Nutzung für mobile Breitbandzugänge freigegeben werden. Wir stellen auch klar, dass es eines Ausbaus und der effizienteren Nutzung der Fördermittel für unterversorgte Gebiete bedarf. Schließlich regt unser Antrag eine bessere Abstimmung von Bund, Bundesländern, Städten und Gemeinden mit dem Ziel der Verbesserung der Breitbandversorgung an.

25 Jahre Mauerfall - Der Osten erlebt sein Wirtschaftswunder

In dieser Woche erinnerten wir an die Demonstrationen in Berlin, Leipzig, Dresden, Jena und weiteren Städten im Oktober 1989 im Umfeld des 40. Jahrestages der Gründung der DDR. Hier wurden die Forderungen nach Freiheit immer lauter und gingen später in den Ruf "Wir sind ein Volk" über. Der Kanzler der Einheit Dr. Helmut Kohl hatte 1990 erklärt, dass es blühende Landschaften in der ehemaligen DDR geben wird. Viel ist über diese Ankündigung der Wendezeit gespottet worden. Doch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestätigt in ihrer aktuellen Studie zu 25 Jahre Aufbau Ost: Der Osten Deutschlands hat sich in den letzten 25 Jahren so rasch entwickelt, wie der Westen zur Zeit des Wirtschaftswunders. Das reale Bruttosozialprodukt pro Kopf hat sich in den neuen Ländern seit 1991 fast verdoppelt  das Wachstum fällt dabei in diesem Zeitraum in etwa so stark aus wie das in Westdeutschland zur Zeit des Wirtschaftswunders. Ost und West wachsen wirtschaftlich weiter zusammen. Das Pro-Kopf-Einkommen liegt im Osten inzwischen bei 89 Prozent des westdeutschen Vergleichswertes. 1991 waren es gerade einmal 53 Prozent! Gemessen an der Wirtschaftsleistung gehören die neuen Länder inzwischen zum Mittelfeld in Europa. Zwar gibt es immer noch erhebliche regionale Unterschiede zwischen Ost und West, z.B. bedingt durch die vorhandene Branchenstruktur. Diese Unterschiede sind aber inzwischen geringer als in anderen Industrie-Staaten. Zudem gibt es auch in den alten Bundesländern erhebliche Unterschiede: So lag das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger im Jahr 2013 in Schleswig-Holstein um 17 Prozent unter dem von Hessen. Die KfW stellt fest: " 25 Jahre nach dem Mauerfall ist die Bundesrepublik homogener, als es die Weimarer Republik Mitte der 1920er-Jahre war." Das eine solche positive Entwicklung keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt der Blick über die Alpen: trotz vieler Hilfen ist der wirtschaftliche Abstand Süditaliens zum wohlhabenden Norden in den letzten Jahrzehnten nicht geringer geworden.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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