Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 223 vom 11.07.2014

Erfolgreiche kommunalpolitische Zwischenbilanz dieser Legislaturperiode

Wir haben rund acht Monate nach Beginn der Legislaturperiode bewiesen: Die Politik des Bundes wirkt sich weiterhin positiv auf die Entwicklung von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus. Das zeigt ein erster Blick auf die bislang umgesetzten und begonnen Punkte, die ich für Sie in diesem Themen-Ticker zusammengefasst habe.

Haushaltsberatungen haben Kommunalfinanzen deutlich gestärkt

Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni die Beratungen des Bundeshaushalts 2014 abgeschlossen. Der Bund hat in den vergangenen Jahren seinen Anteil dazu beigetragen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Die kommunalfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierungen zahlt sich jetzt für die Kommunen aus. Der Bundeshaushalt 2014 und die mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2018 zeigen deutlich: diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen.

Die Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland haben 2013 ihre Einnahmen um immerhin 4% weiter steigen können - im Vergleich zum Jahr 2012. Bemerkenswert ist, dass die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Steuer nur noch um +1,1% gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Hier wurde allem Anschein nach ein hohes Niveau erreicht, bei dem nur noch wenig Luft nach oben ist. erfreulich ist, dass demgegenüber der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um +5,8% gestiegen ist. Hier kommt die auf Wachstum ausgerichtete Politik des Bundes mit steigenden Beschäftigtenzahlen ganz offensichtlich auch bei den Städten und Gemeinden an.

Erfreulich ist auch, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr deutlich stärker investieren konnten. Ein Anstieg um +5,1% bei den Sachinvestitionen löst den Investitionsstau zwar noch nicht auf, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Fakt ist aber auch: Ohne die Entlastung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und ohne das sehr niedrige Zinsniveau, das die Ausgaben in diesem Bereich um 7,9% sinken ließ, hätten die Kommunen 2013 keinen Überschuss erzielen können bzw. sie hätten weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung gehabt. Das zeigt bei aller Freude über die positiven Haushaltsergebnisse auch, wie fragil die Finanzsituation der Kommunen weiterhin ist.

Grundsicherung im Alter - Gesamtentlastung 55 Milliarden Euro!

Dieses Jahr wird die schrittweise Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung abgeschlossen und diese zu 100% durch den Bund übernommen. Damit entlastet der Bund die Kommunen um noch einmal 1,6 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. Das jährliche Entlastungsvolumen wird ab 2014 dann insgesamt über fünf Milliarden Euro betragen und sich von 2010 bis 2020 auf rund 55 Milliarden Euro summieren.

Kosten der Unterkunft - Gesamtentlastung 50 Milliarden Euro!

Hinzutreten weitere rund 3,9 Milliarden Euro an Entlastungen, mit denen der Bund den Landkreisen und Städten bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für Kartz-IV-Empfänger unter die Arme greift. Damit entlastet der Bund die Landkreise, Städte und Gemeinden von 2010 bis 2020 um insgesamt rund 50 Milliarden Euro. Rot-grün hatte 2004 noch beschlossen, sich bei den KdU nicht mehr zu beteiligen.

Kinderbetreuungsausbau - Gesamtentlastung 10 Milliarden Euro!

Weitere 1,3 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern für die Durchleitung an die Städte und Gemeinden für den bedarfsgerechten Kinderkrippenausbau bereit. Damit beteiligt sich der Bund von 2010 bis 2020 mit mehr als 10 Milliarden Euro am Kinderbetreuungsausbau.
2014 stellt der Bund den Ländern 10,7 Milliarden Euro zur Weiterleitung an die Kommunen allein in diesem Bereich Bildung und Soziales zur Verfügung.

Weitere Bundesleistungen - Kreise, Städte & Gemeinden profitieren allein 2014 mit 11,6 Milliarden Euro

Auch von weiteren Bundesleistungen profitieren die Kommunen direkt oder indirekt. Insgesamt 11,6 Milliarden Euro stellt der Bund 2014 bereit für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", für die "Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des Küstenschatzes", für die Städtebauförderung, für die soziale Wohnraumförderung, für die Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs, als Regionalsierungsmittel für öffentlichen Personennahverkehr, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, als Zuweisungen für Verkehrsinvestitionen, für Integrationsleistungen, als Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere für die Überprüfung und den Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von militärischem Interesse und als weitere finanzielle Leistungen zum Beispiel für Mehrgenerationenhäuser oder Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative.
Damit ergibt sich für 2014 ein Gesamtvolumen von insgesamt 22,3 Milliarden Euro an Zahlungen des Bundes, von denen die Landkreise, Städte und Gemeinden direkt oder indirekt profitieren.

Eingliederungsleistungen für Behinderte - Gesamtentlastung 18 Milliarden Euro!

Darüber hinaus erhalten die Kommunen im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils eine Milliarde Euro und ab 2018 fünf Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung gestellt. Das Entlastungsvolumen bei den Eingliederungsleistungen für Behinderte wird sich von 2015 bis 2020 auf rund 18 Milliarden Euro summieren. Die Bundesregierung hat auf unser Drängen hin frühzeitig den Weg aufgezeigt, wie der Bund die Kommunen ab dem Jahr 2015 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich entlastet. Der Bundeszuschuss an die Kommunen wird so verteilt, dass die Hälfte über einen höheren Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft finanziert wird. die andere Hälfte wird über eine stärkere Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Umsatzsteuer weitergeleitet. Dies ist ein fairer Kompromiss. Die Frühzeitige Regelung schafft die dringend benötigte Planungsgrundlage für die Landkreise, Städte und Gemeinden.

6 Milliarden Euro an Bundesmitteln zusätzlich für Kinderbetreuung, Schule, Hochschule und Wissenschaft!

Und das ist längst nicht alles: Die Länder werden in der laufenden Wahlperiode mit 6 Milliarden Euro für die Bewältigung der Aufgaben bei Kinderkrippe, Kindergarten, Schule und Hochschule unterstützt. Ein Großteil dieser Aufgaben liegt voll oder teilweise in kommunaler Trägerschaft. Dabei der Bund für Krippen und Kindertagesstätten direkt eine Milliarde Euro zur Verfügung, während Wissenschaft, Schulen und Hoch schule mit insgesamt fünf Milliarden Euro unterstützt werden. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die Kleinkindbetreuung weiter auszubauen. Bei den für Wissenschaft, Schule und Hochschule vorgesehenen fünf Milliarden Euro erwarten wir, dass die Länder den Anteil für die Schulen so einsetzen, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden angemessen beteiligt werden.

Dabei ist wichtig, dass die Kommunalentlastungen ungekürzt und zusätzlich vor Ort ankommen. Kommunalfinanzen sind kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten. Eine gekürzte Weiterleitung der Bundesmittel oder eine Verrechnung im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs, wie es in einigen Bundesländern praktiziert wird, sind inakzeptabel.

CDU und CSU stehen für eine kommunalfreundliche Politik. Wir wollen, dass Landkreise, Städte und Gemeinden keine Kostgänger des Staates werden. Unser Ansatz ist, dass sie durch eigenverantwortliches Handeln selbst ein gutes Umfeld für ihre Bürger schaffen!

Steuerschätzung: 20% Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen von 2014 bis 2018

Die Kommunen können als einzige staatliche Ebene mit einem stetig steigenden Anteil am Gesamtsteueraufkommen rechnen. Das belegen die Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai 2014. Die auf Wachstum ausgerichtete Politik des Bundes wirkt sich positiv auf die Finanzen der Kommunen aus.

Das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung bestätigt: Landkreise, Städte und Gemeinden werden auch zwischen 2014 und 2018 von der kommunalfreundlichen Politik der unionsgeführten Bundesregierung besonders profitieren. Das zeigt der Vergleich mit Ist-Steuereinnahmen von Landkreisen, Städten und Gemeinden des Jahres 2013. Sie werden von 2014 bis 2018 insgesamt 51,2 Milliarden Euro mehr an Steuern einnehmen. Ihre jährlichen Steuereinnahmen werden gegenüber dem Ist-Wert für 2013 von 84,5 Milliarden jedes Jahr weiter steigen. Für 2018 haben die Schätzer bereits 101,8 Milliarden Euro an kommunalen Steuereinnahmen errechnet. Dies ist ein Zuwachs des jährlichen Steueraufkommens um 17,3 Milliarden Euro oder über 20 Prozent innerhalb von fünf Jahren!

Bereits 2013 haben Landkreise, Städte und Gemeinden in ihrer Gesamtheit einen Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro verzeichnen können. Der Bund unterstützt weiterhin Landkreise, Städte und Gemeinden massiv, obwohl es die grundgesetzliche Aufgabe der Bundesländer ist, für eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden zu sorgen.

Besonders bemerkenswert ist, dass nach den Berechnungen der Schätzer die Landkreise, Städte und Gemeinden von 2014 bis 2018 konstant steigende Steuereinnahmen verzeichnen, während diese bei Bund und Ländern schwanken. Dieses Mehr an Steuereinnahmen kommt den Landkreisen, Städten und Gemeinden zugute, obwohl der Bund ab 2015 selbst ausgeglichene Haushalte vorlegen wird.

Bundesfreiwilligendienst: Finanzierung trotz großer Nachfrage gesichert

Mit Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2014 ist auch die Fortsetzung des Bundesfreiwilligendienstes auf dem bisherigen Niveau gesichert. Aufgrund einer stärkeren Nutzung im vergangenen Jahr hätten im Jahr 2014 die kommunalen Kontingente eigentlich zurückgefahren werden müssen. Durch Umschichtungen bei den Beratungen im Haushaltsausschuss ist es gelungen, die Finanzierungslücke von 20 Millionen Euro für 2014 zu schließen. Den drohenden Einstellungsstopp beim Bundesfreiwilligendienst konnten wir so abwenden.

Der Bundesfreiwilligendienst hat sich aus kommunaler Sicht zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Die ursprünglich diskutierte Kontingentierung bzw. das Einfrieren der Haushaltsmittel für kommunale Einsatzstellen beim Bundesfreiwilligendienst wäre ein falsches Signal gewesen. Dies gilt sowohl für Landkreise, Städte und Gemeinden als auch für die betroffenen Freiwilligen. Zudem hätte es die Arbeit vor Ort unnötig erschwert. Gerade freiwilliges Engagement lebt von einer gewissen Beständigkeit, die durch Schwankungen bei der Zuweisung von Plätzen gefährdet worden wäre. Mit unserem Beschluss haben wir verdeutlicht: Wir stehen zu Bundesfreiwilligendienstleistenden. Wir wollen Kontinuität für die Freiwilligen die Anbieter der Stellen. Unser Ziel bleibt weiterhin, möglichst jedem, der einen Freiwilligendienst antreten will, dies auch zu ermöglichen.

Asylrecht: Ausdehnung der Drittstaatenregelung & frühere Arbeitserlaubnis

Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche ein Gesetz verabschiedet, das Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einstuft. Die Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina ist vor dem Hintergrund konsequent, dass diese Länder einen EU-Beitritt anstreben. Rund 25% der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina. Ihre Erfolgsaussichten sind bereits heute sehr gering. Dennoch werden sie im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur Unterbringung auf die Landkreise, Städte und Gemeinden verteilt. Dies verstärkt die ohnehin großen Probleme der Kommunen, geeignete Unterkunftsmöglichkeiten für die zunehmende Zahl an Asylbewerbern bereitzustellen.
Zugleich haben wir einen verbesserten Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und geduldete Ausländer beschlossen, der künftig nach 3 Monaten möglich ist. Damit können diese Menschen schneller einen Beitrag zu ihrem Unterhalt leisten.

Wir erwarten, dass die Länder ihrer Verantwortung nachkommen und das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat rasch bestätigen.

Wir als Bund haben im Rahmen der Haushaltsberatungen unseren Beitrag für eine rasche Bearbeitung von Asylanträgen geleistet: Wir haben 300 neue Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genehmigt und zusätzliche Mittel eingeplant. Die Länder sind dafür verantwortlich, dass bei den Gerichten ausreichende Kapazitäten für die zügige Bearbeitung von Klagen gegen Asylbescheide bestehen. Zugleich stehen die Bundesländer bei der Rückführung nicht anerkannter Asylbewerber in der Pflicht. Es ist ein falsches Signal, wenn aktuell nur rd. 10 % aller abgelehnten Asylbewerber tatsächlich in die Herkunftsstaaten rückgeführt werden.

Wir wollen die Asylverfahrensdauer deutlich beschleunigen, eine frühere Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern zulassen und zugleich abgelehnte Asylbewerber konsequenter zurückführen. Dies entlastet nachhaltig unsere Landkreise, Städte und Gemeinden sowohl hinsichtlich der Problematik ausreichender Unterbringungskapazitäten als auch bei den weiteren Asylbewerberleistungen.

Rentenrecht: Weiterhin keine Anrechnung von kommunalen Aufwandsentschädigungen

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Rentenpakets wurde die bestehende Ausnahmeregelung zur Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger und Ehrenbeamte auf Rentenzahlungen verlängert. Hierauf haben sich auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Regierungsfraktionen verständigt.

Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Dies betrifft auch kommunale Ehrenbeamte, deren Aufwandsentschädigung nur aufgrund einer Übergangsregelung nicht auf Rentenzahlungen angerechnet wird. Nach Ablauf der ursprünglich bis September 2015 befristeten Übergangszeit wäre der steuer- und sozialabgabenpflichtige Entgeltanteil an einer Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten zu berücksichtigen gewesen. Dies hätte dann dazu geführt, dass kommunale Aufwandsentschädigungen eine Rentenkürzung bewirkt hätten, sobald sie mehr als 450 Euro betragen. Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf eine vorzeitig erhaltene Rente wäre absurd. Denn dann müsste ein betroffener Ortsbürgermeister seine Aufwendungen aus dem kommunalen Ehrenamt selber aus seiner Rente bestreiten. Das wäre nicht hinnehmbar. Damit wäre manches kommunale Ehrenamt für Frührentner unattraktiv geworden. Zugleich hätte es den trend verstärkt, dass es auf kommunaler Ebene immer schwieriger wird, der artige Ehrenämter zu besetzen.

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenpakets haben wir beschlossen, die bis september 2015 geltende Ausnahmeregelung zunächst bis zum Jahr 2017 zu verlängern. Das ist ein wichtiges Signal für die kommunalen Amts- und Mandatsträger sowie die kommunalen Ehrenbeamten.

Allerdings ist die jetzt angestrebte Verlängerung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir streben eine dauerhaft tragfähige Lösung an, die sicherstellt, dass das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird. Dabei ist eine Sonderregelung für das kommunale Ehrenamt gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement in anderen Bereichen gerechtfertigt und vertretbar. Immerhin handelt es sich beim kommunalen Ehrenamt um die Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der verfassten Staatlichkeit, die ohne das kommunale Ehrenamt von Hauptamtlichen wahrgenommen werden müssten.

Energiewende: Planungssicherheit für Landkreise, Städte und Gemeinden

Die Energiewende ist für die Landkreise, Städte und Gemeinden eine große Herausforderung. Dabei geht es zum einen darum, für Anlagen zur Erzeugung von Strom auf Basis erneuerbarer Energien unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Planungsvoraussetzungen zu schaffen. Gleichzeitig müssen die Landkreise, Städte und Gemeinden ihre Bürger auf dem Weg in ein neues Energiezeitalter mitnehmen. Dies kann in der Praxis auch beinhalten, einzelne Bürger davon zu überzeugen, Änderungen ihres bislang gewohnten Wohnumfelds zu akzeptieren. Viele Städte und Gemeinden haben die Energiewende bereits dazu genutzt, sich mit Bürgerenergieprojekten aktiv zu beteiligen und zugleich die Akzeptanz vor Ort nachhaltig zu erhöhen. Zudem erzeugen viele Kommunen selbst oder über Stadtwerke Strom und sind damit unmittelbar von den Neuerungen im EEG betroffen.

Mit der Reform des EEG werden die Kosten begrenzt, die finanziellen Risiken und Lasten der Energiewende gerechter verteilt und die erneuerbaren Energien besser in den Markt integriert. Davon profitieren auch die Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland, die in ihrer Gesamtheit zu den großen Stromkunden gehören.

Mit der von uns beschlossenen Länderöffnungsklausel bei Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden erhalten die Landkreise, Städte und Gemeinden weitere Unterstützung bei der planerischen Umsetzung der Energiewende. Bayern hat hierzu bereits angekündigt, die Länderöffnungsklausel zu nutzen und die 10-h-Regelung mit einer kommunalen Öffnungsklausel einzuführen.

Besonders wichtig für mich, dass ich mich mit meiner Anregung durchsetzen konnte: Falls die Gleichstromtrasse Bad Laustädt-Meitingen notwendig ist, so wird bei einer Trassenplanung eine Teilerdverkabelung geprüft werden. Damit könnten in den Fällen, wo die Trasse zu nahe an Wohnbebauung heranreicht, durch die Bundesnetzagentur eine Verlegung der Kabel unter die Erde in einem Planfeststellungsbeschluss festgelegt werden. Dies wurde im Zusammenhang mit der EEG-Novelle ebenfalls erreichen beschlossen.

Wir werden unsere kommunalfreundliche Politik konsequent fortführen

Durch unsere Politik haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode bewiesen, dass wir verlässliche Partner für die Landkreise, die Städte und die Gemeinden sind. Der Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode sieht weitere Maßnahmen vor, die die Kommunen deutlich entlasten. Diese erste Zwischenbilanz zeigt, dass wir in kurzer Zeit bereits viel zur Stärkung der Landkreise, Städte und Gemeinden erreichen konnten.

Zudem werden die Landkreise, Städte und Gemeinden bei anderen Aspekten auch ohne direkte Finanzierungszuweisung profitieren. Sei es beim Breitbandausbau, der stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, der Stärkung des e-Governments oder bei Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität sowie der Gesundheits- und Pflegeversorgung.

Auf Bundesebene werden CDU und CSU weiter alles dafür tun, um die kommunalfreundliche Politik fortzusetzen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass es die verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder ist, die Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Deshalb stehen die Länder in der Verantwortung, dass sie nicht im Gegenzug die zusätzlichen Spielräume der Landkreise, Städte und Gemeinden nicht dadurch wieder einengen, indem sie etwa ihre Zuweisungen für Investitionen weiter senken.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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