Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 219 vom 23.05.2014

Rentenpaket im Deutschen Bundestag verabschiedet

Seit vielen Wochen diskutieren wir intensiv in Berlin, aber auch vor Ort über das sog.
Rentenpaket. Trotz massiver Bedenken über einige Teilbereiche habe ich gerade in Hinblick auf die Mütterrente, die nun erfolgte Einbeziehung von langjährig freiwillig versicherten Handwerkern und die Flexibilisierung der starren Grenzen bei der Altersrente dem Rentenpaket zugestimmt. Es kann am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Nachfolgend habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte aufgeführt:

Verbesserung für rund 10 Millionen Mütter
Mit dem Rentenpaket haben wir als CSU eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern durchgesetzt, die vor 1992 geboren sind. Mütter - in einigen Fällen auch Väter – erhalten ab dem 1. Juli 2014 für jedes Kind einen Rentenpunkt zusätzlich. Das schafft mehr Gerechtigkeit. Viele Frauen der älteren Generation hatten ihren Beruf aufgegeben und sich um die Kinder gekümmert. Dabei gilt die Faustregel: Je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer sind die Renten aus eigenen Beiträgen begründet. Eine der Ursachen war das teilweise unzureichende Betreuungsangebot der damaligen Zeit. Deshalb war es für mich eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir eine verbesserte Anerkennung der Erziehungsleistung für diese Mütter durchsetzen konnten und das gegen den massiven Widerstand der SPD, der Grünen und der Linken. Jetzt profitieren rund 10 Millionen Mütter. Auch dann, wenn sie heute schon eine Rente beziehen. Ein Antrag ist nicht notwendig. Allerdings kann es aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren
Wer besonders lange gearbeitet hat, kann künftig schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. In den kommenden Jahren wird diese Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Wir haben dabei Menschen im Blick, die 45 Jahre und mehr hart gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Für die abschlagsfreie Rente ab 63 ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung maßgeblich. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet. Wir haben uns darauf verständigt, dass unverschuldete kurze Brüche in der Erwerbsbiografie berücksichtigt werden. Deshalb können auch Arbeitnehmer die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr erhalten, wenn sie für kurze Zeit arbeitslos waren. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, werden ohne spezielle zeitliche Begrenzung angerechnet. Wir konnten durchsetzen, dass Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit nicht berücksichtigt wird.

Anreize zu Frühverrentung verhindert
Wir haben als Union durchgesetzt, dass es keine Anreize für eine neue „Frühverrentungswelle“ gibt. Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters werden nicht angerechnet. Allerdings haben wir einen Schutz für diejenigen eingezogen, die etwa durch eine Insolvenz oder Betriebsstilllegung nach dem 61. Lebensjahr arbeitslos werden. In solchen Fällen gilt eine Härtefallregel: Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit werden angerechnet. Wer dessen ungeachtet bereits 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat, dessen Anspruch auf die abschlagsfreie Rente ab 63 bleibt in jedem Fall erhalten. Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten zwei Jahre vor Renteneintritt schließt die abschlagsfreie Rente nicht aus. Sie wird bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre jedoch nicht mit berücksichtigt. Wir wollen auf diese Weise verhindern, dass künftig erfahrene Arbeitnehmer dazu gedrängt werden, bereits mit 61 Jahren aus der Erwerbstätigkeit auszuscheiden.

Handwerkerregelung durchgesetzt
Wir haben als CSU durchgesetzt, dass Menschen nicht außen vor bleiben, die den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben. Für sie gilt, dass bei 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung auch weiter gezahlte freiwillige Beiträge gleichermaßen wie Pflichtbeiträge auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden. Davon profitieren insbesondere Handwerker, die sich als Meister selbständig gemacht haben. Freiwillige Beiträge bleiben allerdings unberücksichtigt, wenn sie neben dem Bezug von Arbeitslosengeld entrichtet werden. Das schützt vor Missbrauch.

Flexiblere Übergangsregelungen für Altersrente
Viele Menschen wollen und können länger arbeiten. Wir wollen deshalb insgesamt mehr Flexibilität beim Übergang aus der Arbeit in die Rente. Wer freiwillig weiter im Beruf bleiben will, soll das künftig ohne Hürden tun können. Das Erreichen der Regelaltersgrenze führt bisher nicht per Gesetz dazu, dass ein Arbeitsverhältnis endet. Oftmals ist dies jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge oft faktisch der Fall. Wir machen es daher künftig möglich, dass das Ausscheiden in diesen Fällen einvernehmlich über das Erreichen der Regelaltersgrenze
hinausgeschoben werden kann. Dies ist gegebenenfalls auch mehrmals zulässig. Bedingung ist, dass die betreffende Vereinbarung während des laufenden Arbeitsverhältnisses erzielt wird.
Jedes Arbeitsleben ist anders, Belastungen und Herausforderungen sind unterschiedlich, so verschieden ist auch das persönliche Erleben des Rentenübergangs. Wer nicht mehr mit voller Kraft arbeiten kann, soll etwa mit Teilrente eine Brücke in den Ruhestand bauen können. Darauf wollen wir mit einer Arbeitsgruppe eingehen und weitere Vorschläge erarbeiten, wie wir den Übergang in die Rente flexibler und individueller regeln können. Dieser Ansatz wird häufig als sog. Flexi-Rente bezeichnet.

Reha-Budget wird aufgestockt
Mit dem Rentenpaket unterstreichen wir auch den Grundsatz „Reha vor Rente“. Der Reha-Bedarf ist gestiegen und wird weitersteigen. Dem tragen wir mit der Aufstockung der Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen Rechnung. Wir wollen, dass die Menschen möglichst lange und gesund in ihrem Beruf arbeiten können. Bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben werden wir die weitere demografische Entwicklung berücksichtigten.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
Wir haben aber auch diejenigen im Blick, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden sie ab 1. Juli 2014 so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Bei vielen von ihnen sinkt in den letzten Jahren oft wegen langer Zeiten der Krankheit oder des Wechsels in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt. Diesem Umstand tragen wir Rechnung, indem die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern. Damit helfen wir den Betroffenen spürbar und erkennen auch ihre Lebens-und Arbeitsleistung an.

Zahl der erwerbsfähigen ALG-II-Bezieher sinkt – unter 25-jährige profitieren besonders

In dieser Woche hat die Bundesregierung auf eine Anfrage zu „ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren“ geantwortet. Dabei zeigte sich: Von 2007 bis 2013 ist die Zahl der erwerbsfähigen ALG-II-Bezieher um rd. 850.000 gesunken. Das ist ein Rückgang um mehr als 16%. Noch positiver ist die Entwicklung bei den erwerbsfähigen ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren: Ihre Zahl sank im gleichem Zeitraum um rd. 290.000 oder rd. 28%. Weniger erfreulich ist, dass dennoch mehr Sanktionen gegen die ALG-II-Bezieher verhängt werden mussten. Waren es 2007 rd. 780.000, so wurden 2013 über 1 Million Sanktionen ausgesprochen. Das entspricht einer Zunahme um fast 30 Prozent – und das trotz insgesamt weniger Leistungsbezieher. Das Gesamtvolumen der Sanktionsbeträge blieb mit rund 190 Millionen Euro pro Jahr nahezu unverändert.

Gehen Sie am Sonntag wählen


An diesem Sonntag, 25. Mai 2014 können Sie entscheiden, wer Ihre Interessen künftig im Europäischen Parlament vertreten soll. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Wenn Sie wollen, dass Ihre Stimme auf jeden Fall einen bayerischen Europaabgeordneten zu gute kommt: Wählen Sie die CSU. Die CSU ist die einzige Partei, auf deren Listen ausschließlich bayerische Bewerber stehen, die realistische Chancen auf einen Einzug in das Europaparlament haben.
Zudem stehen die CSU-Bewerber ganz klar zur EU und der europäischen Idee. Es waren und sind die CSU-Europaabgeordneten, die in EU-Parlament für ein bürgernahes Europa der Solidarität und Eigenverantwortung auf Basis eines christlich-abendländischen Wertefundaments kämpfen. Darin unterscheiden sie sich deutlich von anderen Parlamentariern, die für mehr Zentralismus, Eurobonds und Vergemeinschaftung der Schulden der Krisenstaaten werben bzw. die europäische Idee ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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