Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 218 vom 16.05.2014

Anhörung im Haushaltsausschuss zum Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz 2014 war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag. Dabei ging es vor allem um die geplante Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds um 3,5 Mrd. Euro auf 10,5 Mrd. Euro im Jahr 2014. Im Jahr 2015 sollen die Zahlungen 11,5 Mrd. Euro betragen, bevor sie 2016 wieder auf 14 Mrd. Euro und ab 2017 auf jährlich 14,5 Mrd. Euro ansteigen. Der Gesundheitsfonds wird gespeist auf den Beiträgen der Versicherten und dem Bundeszuschuss. Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Diese Anhörung hat mich bestärkt: Es ist richtig, diesen Bundeszuschuss befristet und bedarfsgerecht zu senken. Es wäre für mich widersprüchlich, wenn wir als Bund zusätzliche Schulden machen, um eine Sozialversicherung zu stützen, die aufgrund der guten Arbeitsmarktlage sprudelnde Beitragseinnahmen hat und Überschüsse ausweisen kann.

Steuerschätzung schafft leider keine neuen finanziellen Spielräume für den Bund

Entgegen dem durch viele Medien erzeugten Eindruck, schafft die jüngste Steuerschätzung leider keine neuen Spielräume für den Bund. Vielmehr werden dem Bund insgesamt 600 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen vorhergesagt, als im aktuellen Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt für 2014 bis 2018 eingeplant sind. Zwischen Eckwertebeschluss und Steuerschätzung werden folgende Abweichungen prognostiziert: 2014 Mindereinnahmen von 700 Mio. €, 2015 Mehreinnahmen von 100 Mio. €, 2016 Mindereinnahmen von 200 Mio. €, 2017 keine Abweichung und für 2018 Mehreinnahmen von 200 Mio. €.

Deutschland steht Syrern mit Hilfe von über einer halbe Milliarde Euro bei

Die Situation der syrischen Flüchtlinge in der Krisenregion ist unverändert dramatisch. Immer mehr Menschen verlassen Syrien. Die Lebensbedingungen in den Anrainerstaaten werden immer schwieriger. In Deutschland leben mittlerweile mehr als 65.000 syrische Staatsbürger. Deutschland trägt seit 2012 mit mittlerweile mehr als 512 Mio. Euro zur humanitären Hilfe für die Flüchtenden bei. In einem Koalitionsantrag unterstreichen wir, dass Deutschland und Europa gefordert sind, ihre Hilfsleistungen für diese Flüchtlinge zu verstärken und weiterhin zielgenau und großzügig zur Linderung der Not beizutragen. Dennoch müssen wir auch weiterhin konsequent daran arbeiten, dass die Ursache für das Flüchtlingsdrama – der Bürgerkrieg in Syrien - rasch beigelegt wird.

ESM nun vollständig handlungsfähig

Seit dem 1. Mai 2014 verfügt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der Rettungsschirm der Eurozone, über das vollständige Kapitalvolumen von 80 Mrd. Euro. Dies ist das höchste Kapital der Welt einer internationalen Finanzinstitution. Die Zielsumme von 80 Mrd. Euro wurde nach Überweisung einer fünften und letzten Tranche von 15,7 Mrd. Euro durch die Mitgliedstaaten der Währungsunion erfüllt. Das maximale Ausleihevolumen des ESM beträgt nun 500 Mrd. Euro. Aktuell sind davon rund 450 Milliarden Euro für Kriseninterventionen verfügbar. Die vollständige Handlungsfähigkeit ist auch ein klares Signal an Spekulanten: Wir werden ihren Streben nach Spekulationsgewinnen zu Lasten ganzer Volkswirtschaften mit Macht Paroli bieten. Mein Ziel ist es weiterhin, dass der ESM künftig nicht mehr in Anspruch genommen werden muss. Dafür sind rechtzeitige Reformen und eine kluge, nachhaltige Haushaltspolitik in allen Euro-Staaten erforderlich. Hier haben wir in den letzten Jahren wichtige Fortschritte gemacht. Diesen richtigen Weg gilt es fortzusetzen.

Bayerische Kommunen bei Finanzen top – rote Laterne für Rheinland-Pfalz Kommunen

In den Medien wird häufig der Eindruck erweckt, dass nahezu alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland in finanziellen Schwierigkeiten sind. Richtig ist, dass es bei allen Kommunen sicher noch viele sinnvolle Vorhaben gibt, die bei besserer Finanzlage realisiert würden. Grundgesetzlich fällt die angemessene Finanzausstattung der Kommune in die Zuständigkeit der Bundesländer. Ein Blick bei den Kassenkrediten zeigt, wie ernst es ein Bundesland die verfassungsrechtlichen Pflichtaufgabe einer angemessenen Finanzausstattung
seiner Landkreise, Städte und Gemeinden nimmt: In Bayern betragen diese kommunalen Kassenkredite durchschnittlich 14 Euro je Einwohner. Das ist der niedrigste Wert in Deutschland! Die rote Laterne tragen die rheinland-pfälzischen Kommunen mit Kassenkrediten von durchschnittlich 1.530 Euro je Einwohner. Das ist mehr als das Hundertfache als in Bayern! Kaum besser sieht es in Nordrhein-Westfalen aus: Dort betragen die
kommunalen Kassenkredite durchschnittlich 1.360 Euro je Bürger.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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