Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 217 vom 09.05.2014

Im Dialog mit Wirtschaftsjuniorin aus der Region

Alois Karl und Kristine Lütke nach der Fraktionssitzung der CDU/CSU.Jedes Jahr veranstalten die Wirtschaftsjunioren Deutschland den sog. Know-how-Transfer. Dabei begleiten Wirtschaftsjunioren Bundestagsabgeordnete eine Woche zu ihren Terminen und
verschaffen sich so einen Eindruck über die parlamentarische Arbeit in Berlin. Gleichzeitig suchen sie auch den bewussten Dialog mit den Abgeordneten, um für ihre Anliegen zu werben und ihre Erfahrungen aus dem beruflichen Alltag zu schildern. Mich hat in dieser Woche Kristine Lütke begleitet. Sie ist in Mitglied der Geschäftsführung eines Familienunternehmens, das im Großraum Nürnberg 3 Senioren- und Pflegeeinrichtungen betreibt. Dabei konnte ich mit ihr über das Rentenpaket ebenso diskutieren, wie mich aus erster Hand über den Fachkräftemangel im Pflegebereich, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und mögliche Ansätze für einen künftigen Pflegebedürftigkeitsbegriff informieren.

60 Millionen Euro für den Radwegebau im Bundeshaushalt 2014 vorgesehen

Im Koalitionsvertrag haben wir die kontinuierliche Förderung des Radverkehrs als „Element einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart“. Wir wollen den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen in Deutschland bis 2020 auf 15 Prozent erhöhen. Innovationen, wie Pedelecs, können dazu beitragen, dass wir dieses Ziel erreichen. Ebenso wichtig es, dass wir das bestehende Radwegnetz erhalten und durch sinnvolle Lückenschlüsse optimieren. Für den Erhalt und Bau von Radwegen an Bundesstraßen sind im aktuellen Haushaltsentwurf für 2014 der Bundesregierung 60 Millionen Euro vorgesehen. Zusammen mit den Mitteln, die die Bundesländer und die Städte und Gemeinden für Radwege investieren, können damit auch 2014 viele wichtige Projekte realisiert werden. 

Bayern beschließt Verlängerung der Übergangsregelung für Volksfestmitarbeiter 

Aushilfskräfte bei Volksfesten verdienen in relativ kurzen Zeiträumen ein relativ hohes Einkommen. Würden sie für diesen kurzen Zeitraum dies regulär versteuern, so würden diese Einkünfte auf das Jahr hochgerechnet und meist relativ hohe Steuersätze fällig. Im Folgejahr müssten sie über den Lohnsteuerausgleich den angemessenen Steuersatz ermitteln lassen und könnten zu viel entrichtete Steuern erstattet bekommen. Um den Effekt einer zunächst überhöhten Besteuerung zu vermeiden, wurde für Aushilfskräfte bei Volksfesten eine Ausnahmeregelung geschaffen. Im Rahmen des permanenten Lohnsteuerausgleiches wird ihr Lohn während des Volksfestes so behandelt, als hätten sie den Lohn das gesamte bislang laufende Jahr erarbeitet. Damit kommt ein niedriger Steuersatz zur Anwendung. Zwischenzeitlich ist die nationale Rechtsgrundlage für die Ausnahmeregelung entfallen. Bayern hat bereits 2013 einen Gesetzantrag für eine Nachfolgeregelung über den Bundesrat eingebracht. Dieser wurde im Bundesrat bislang noch nicht abschließend beraten. Bayerns Finanzminister Markus Söder hat mir nun zugesagt, dass in Bayern aus Billigkeitsgründen auch 2014 der permanente Lohnsteuerausgleich bei Steuerklasse VI fortgeführt werden wird. Dies schafft Rechtssicherheit für die vielen Aushilfskräfte bei unseren Volksfesten.


EEG-Novelle 2014: Noch besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf

Mit der erster Lesung wurde die EEG-Novelle im Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht umfassende Maßnahmen zur Verminderung des Kostenanstiegs von Strom aus Erneuerbaren Energien vor, deren weiterer Ausbau gleichzeitig gesichert wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält dazu eine Festlegung verbindlicher Ausbaukorridore, einen Abbau von Überförderungen, eine stärkere Marktintegration sowie eine stärkere Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlage. Zur EU-rechtlich vorgegebene Neuregelung der
Besonderen Ausgleichsregelung für die stromintensive Industrie hat die Bundesregierung einen separaten Gesetzentwurf beschlossen. Aus vielen Gesprächen mit Herstellern und Betreibern von EEG-Anlagen, aber auch von stromintensiven Unternehmen weiß ich, dass hier noch Änderungen sinnvoll sind. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einbringen, dass diese Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglichst umfänglich Berücksichtigung finden.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 





Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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