Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 214 vom 04.04.2014

Bund entlastet Kommunen von 2010 bis 2020 um mehr als 150 Milliarden Euro

In dieser Woche habe ich im Plenum zu einem Antrag der Grünen gesprochen. Im Antrag wurde gefordert, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft um eine weitere Milliarde auf dann 5,7 Mrd. Euro erhöht. Ich habe dies zum Anlass genommen, nachzurechnen, in welchem Umfang der Bund die Landkreis, die Städte und die Gemeinden von 2010 bis 2020 entlasten wird: Mit der Grundsicherung im Alter  und bei Erwerbsminderung werden Städte und Gemeinden  um insgesamt 55 Mrd. Euro entlastet. Beim Kinderbetreuungsausbau übernimmt der Bund mehr als 10 Mrd. Euro. Für die Städtebauförderung  geben wir über 6 Mrd. Euro aus. Im Bereich der Eingliederungsleistungen für Behinderte werden wir die Kommunen um 18 Mrd. Euro entlasten. Nicht zu vergessen ist der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG-II-Empfänger (KdU) von rund 50 Mrd. Euro. Übrigens hatte rot-grün 2004 beschlossen, dass sich ab 2005 der Bund nicht mehr an den KdU beteiligen würde. erst durch den Regierungswechsel zur Großen Koalition konnten wir 2005 diesen kommunalfeindlichen Beschluss von rot-grün rückgängig machen. Landkreise, Städte und Gemeinden werden von 2010-2020 allein in diesen 5 Bereichen um 140 Mrd. Euro entlastet.
Hinzutreten bis 2019 noch Entflechtungsmittel von insgesamt 26 Mrd. Euro. Bei der Förderalismusreform I wurde vereinbart, die Mischfinanzierungen zu verringern. Zum Ausgleich hierfür erhalten die Länder jährlich 2,6 Mrd. Euro. Im Gegenzug müssen die Länder den Teil an die Kommunen weiterreichen, der auf die Aufgaben in ihrer Trägerschaft entfällt. Dies zeigt: Wir machen eine kommunalfreundliche Politik. Wir wollen, dass Landkreise, Städte und Gemeinden keine Kostgänger des Staates werden. Unser Ansatz ist, dass sie durch eigenverantwortliches Handeln selbst ein gutes Umfeld für ihre Bürger schaffen! Die Rede finden Sie hier.

Informationen zu Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wer krank ist, der muss auch künftig in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine gute Versorgung haben. Dazu wurde vor kurzem im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind Ihnen sicher bereits aus der Presse bekannt: Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Die Krankenkassen dürfen einen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen. Um soziale Härten zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass beispielsweise ALG-II-Bezieher oder Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe diesen Zusatzbeitrag nicht selbst entrichten müssen. Zugleich soll mit diesem Gesetz auch die Qualität im Gesundheitswesen transparenter werden. Ein unabhängiges Institut soll wissenschaftlich fundierte Qualitätskriterien erarbeiten. Auf dieser Basis entsteht dann mehr Transparenz über die Güte der erbrachten Leistungen. Ein fairer, transparenter Qualitätswettbewerb hilft den Patienten, ihren Angehörigen und auch den vielen ordentlichen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wichtige Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf finden Sie hier.
Für mich steht fest: Nicht alles ist Gesundheit, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Es ist unsere Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kranke Menschen in unserer Gesellschaft die Hilfe erhalten, die sie brauchen. Das umfasst auch die Qualität der Hilfe. Zugleich müssen wir darauf achten, dass die Gelder der Versicherten und der Steuerzahler effizient eingesetzt werden. Dazu kann dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag leisten.

Mütterrente wird zum 1. Juli 2014 wirksam

Wir halten Wort: In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung das Rentenpaket beraten. Die Familienarbeit für vor 1992 geborene Kinder als Beitrag zum Bestand der Rentenversicherung wird in verbesserter Weise anerkannt. Vor allem Mütter werden durch diese Neuregelung gestärkt. Die Ausweitung der Mütterrente wird zum 1. Juli 2014 wirksam werden. Da wir auf die Ressourcen der Rentenversicherungen Rücksicht nehmen müssen, wird die Auszahlung nicht schon im Juli 2014 erfolgen können. Allerdings schreiben wir fest, dass die Rentenbezieher rückwirkend eine entsprechende Nachzahlung erhalten werden.
Im Rentenpaket sind auch Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und die Rente mit 63 enthalten. Gerade bei der Rente mit 63 sehe ich noch erheblichen Änderungsbedarf. Ich vertraue darauf, dass in der parlamentarischen Beratung noch Korrekturen durchgesetzt werden können. Deshalb will ich an dieser Stelle nicht ausführlicher auf die Rente mit 63 eingehen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 





Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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