Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 197 vom 19.04.2013

Koalition stockt Krankenhausfinanzierung und Apotheken-Notdienste kräftig auf

In den zurückliegenden Tagen haben CDU/CSU und FDP gleich mehrere wichtige gesundheitspolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht oder bereits beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass unser Gesundheitssystem auch in Zukunft eines der besten der Welt bleibt.

Mit dem Ende 2011 verabschiedeten GKV-Versorgungsstrukturgesetz und dem jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken soll die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patienten nicht nur gewährleistet, sondern weiter verbessert werden. Gerade die Menschen in ländlichen Regionen wie in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt sollen in Notfällen nicht zig Kilometer fahren müssen, um Hilfe zu bekommen.

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung wird ergänzt durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten. Bisher bekommen die Apotheker für jedes Medikament, das während eines Notdienstes abgegeben wird, 2,50 Euro extra. Dadurch werden jene Apotheken in dicht besiedelten Regionen, wo mehr Menschen diesen Service nutzen, bevorzugt. Um einen Notdienst auch für Apotheken in ländlichen Regionen attraktiv zu halten, drängte die CSU darauf, eine Notdienst-Pauschale in Höhe von etwa 200 Euro pro geleistetem Dienst einzuführen. Das sind insgesamt 120 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird aus einem extra hierfür eingerichteten Notdienst-Fonds finanziert werden soll. Dieser neue Fonds speist sich aus den Zuschlägen, welche Apotheker von den Krankenkassen für jede Medikamenten-Abgabe erhalten. Diese sollen nun um 16 Cent pro Medikament erhöht werden. Der neue Nachtzuschlag für alle Apotheken, die zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens einen vollständigen Notdienst erbringen, soll deren Engagement noch besser als bisher honorieren. Schließlich leisten die Apotheker einen wichtigen Beitrag, damit schnelle Hilfe auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich ist.

Desweiteren hat die christlich-liberale Koalition die Verbesserung der Krankenhausfinanzierung auf den Weg gebracht. Für dieses und nächstes Jahr erhalten die Hospitäler eine kräftige Finanzspritze in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro zusätzlich. Damit entlasten wir die Krankenhäuser ganz unbürokratisch. Diese können nun Lohnsteigerungen in 2013 und 2014, die bei den Tarifverhandlungen für die Mitarbeiter vereinbart worden waren, besser abfedern. Dies kommt Ärzten und Pflegern und damit den Patientinnen und Patienten zugute.

Ärztliche Versorgung im Krankheitsfall ist essentiell. Dennoch ist Vorbeugung bekanntlich der beste Schutz vor Krankheiten. Deswegen haben wir an diesem Freitag einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Prävention eingebracht. Er wird einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik einleiten: Krankenkassen werden künftig verpflichtet, sechs Euro pro Versichertem jährlich für Präventionsmaßnahmen auszugeben. Um künftig auch Kinder besser vor Erkrankungen zu schützen, werden die U-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum zehnten Lebensjahr ausgeweitet und Familien ausführlicher und vorausschauender zur körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung des Kindes beraten.

Unser Gesetz zur Förderung der Prävention soll langfristig einen Wandel von der Nachsorge hin zur Vorsorge und somit zu einem gesünderen Leben bewirken. Der Anfang ist gemacht, die Opposition sollte ihrer Verantwortung im Bundesrat gerecht werden und nicht noch ein weiteres wichtiges Gesetz blockieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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