Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 193 vom 01.03.2013

„Rücktritt aus heiterem Himmel“ verdient unseren größten Respekt

Seit gestern Abend, Punkt 20 Uhr, ist der Stuhl Petri vorerst verwaist. Mit dem Ende der Amtszeit von Papst Benedikt XVI. tritt ein genialer Theologe ab. Er trifft mit seinem Rücktritt eine starke Entscheidung, die persönliche Größe verlangt. Seit meiner Regensburger Studentenzeit durfte ich diesem beeindruckenden Menschen zu mehreren Anlässen begegnen, zuletzt bei seinem Deutschlandbesuch in Berlin: Ich erinnere mich noch sehr gut an den 22. September 2011, als wir nach der eindrücklichen Rede des Heiligen Vaters vor dem Deutschen Bundestag mit ihm gemeinsam eine beeindruckende und unvergessliche Messe im Olympia-stadion gefeiert haben.

Gestern Abend habe ich an einem Dankgottesdienst für „unseren“ Papst Benedikt in der Berliner St. Hedwig-Kathedrale teilgenommen, den Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, zelebrierte. Ich wünsche mir nun, dass es nicht wieder mehrere hundert Jahre dauert, bis erneut ein Deutscher oder sogar wieder ein Landsmann aus Bayern zum Stellvertreter Christi auf Erden gewählt wird.

 

Die Ehe zwischen Frau und Mann sowie die Familie haben besonderen Stellenwert

Für einen Teilbereich des Adoptionsrechtes gab es in der zurückliegenden Woche ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nun umgesetzt werden muss. Das Adoptivkind eines Partners in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft müsse auch vom zweiten Partner adoptiert werden können, entschieden die Karlsruher Richter. Es gibt aber meiner Meinung nach absolut keine Notwendigkeit, über die Zulassung der Adoption in diesem kleinen Teilbereich, der sogenannten Sukzessiv-Adoption, hinauszugehen.

In der CDU waren nach dem Urteil Stimmen laut geworden, die Lebensgemeinschaft von Lesben und Schwulen solle der traditionellen Ehe und Familie völlig gleichgestellt werden. Ich lehne eine vollständige Gleichstellung eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe von Frau und Mann eindeutig ab. Es gibt Grundwerte, die man nicht preisgeben kann. Wir als Union sollten Haltung bewahren und unser Werteverständnis nicht aufgeben. Ich bin daher strikt dagegen, das steuerliche Ehegattensplitting zu ändern oder auf homosexuelle Lebenspartnerschaften auszuweiten. Gerade hierzu gibt es einen nur drei Monate alten Beschluss des CDU-Parteitages, der die vollständige steuerliche Gleichstellung klar ablehnt.

In den Sitzungen der CSU-Landesgruppe sowie der Unionsfraktion hat es hierzu lange und intensive Diskussionen gegeben. Die CSU lehnt die vollständige Gleichstellung einmütig ab. Die Ehe zwischen Frau und Mann sowie die Familie haben für uns einen ganz besonderen Stellenwert. Im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Diese Privilegierung wäre bei einer vollen Gleichstellung mit homosexuellen Paare nirgends mehr vorhanden. Ich sage deshalb klar: Mit mir nicht!


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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