Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 191 vom 01.02.2013

Unser Trinkwasser darf nicht zum Spekulationsobjekt werden!

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2012 einen Vorschlag für die Konzessionsvergabe-Richtlinie vorgestellt. Das klingt reichlich unspektakulär, doch die Thematik hat es in sich. In Deutschland wird dieser Vorschlag insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Wasserversorgung diskutiert. Es droht eine Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung durch Brüssel. Ich lehne die Pläne der EU-Kommission strikt ab. Unser Trinkwasser darf nicht zum Spekulationsobjekt großer Konzerne und von Investmentfonds werden!

Als Mitglied im Europaausschuss sowie als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik bedauere ich es sehr, dass es bislang leider nicht gelungen ist, den Bereich Wasserversorgung von der Konzessionsrichtlinie komplett auszunehmen. Allerdings konnten insbesondere durch den Einsatz der CSU-Europa-Abgeordneten substanzielle Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreicht werden. Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hatte am zurückliegenden Donnerstag dem Entwurf der Richtlinie zwar zugestimmt, aber bereits etwas entschärft.

Grundsätzlich sind bestehende Verträge von der Konzessionsrichtlinie nicht betroffen. Und kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Ein Wasserversorger, der zu 100 Prozent der Kommune oder einer Gebietskörperschaft gehört, muss in Zukunft nicht EU-weit ausschreiben, wenn er zu mindestens 80 Prozent die eigene Region bedient.

Aber: Teilprivatisierte Stadtwerke, die mehr als 20 Prozent ihres Geschäftes außerhalb der eigenen Kommune erbringen, müssen sich künftig dem Wettbewerb stellen. In diesem Fall können die Stadtwerke die Ausschreibungspflicht aber vermeiden, wenn sie den Wasser- und Energiesektor voneinander trennen. Für diese organisatorische Trennung bekommen sie nach dem Kompromissvorschlag eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2020. Das EU-Parlament stimmt voraussichtlich im April oder Mai ab. Mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie ist frühestens im Herbst zu rechnen.

Die Abgeordneten der CSU sind strikt gegen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung – und zwar in Berlin, in Bayern und in Brüssel. Die CSU hat sich von Anfang an für eine komplette Ablehnung der Konzessionsrichtlinie eingesetzt. Zur Stärkung des Binnenmarktes ist sie nicht erforderlich. Eine große Mehrheit der deutschen SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament hat allerdings – wieso auch immer – für diese Konzessionsrichtlinie gestimmt. Die SPD-Mandatsträger äußern sich gegenteilig. Deshalb müssen sich die Sozial-demokraten schon fragen lassen: Was gilt denn jetzt? In Brüssel stimmen sie zu, zu Hause beklagen sie sich gleichzeitig darüber – das passt nicht zusammen!

In Bayern besteht die kleinteiligste Struktur der Wasserversorgung in ganz Deutschland. Unsere Stadtwerke und Zweckverbände arbeiten ohne Gewinn-Erzielungsabsicht, und das ist richtig so. Es macht also keinen Sinn, europaweit etwas zu regeln, was hierzulande bestens geregelt ist. Wir als CSU-Abgeordnete werden uns deshalb weiter mit Nachdruck für eine komplette Ablehnung dieser Richtlinie einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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