Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 183 vom 26.10.2012

Unsere Koalition unterstützt und stärkt ehrenamtliches Engagement

Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Deshalb stärkt unsere Koalition das Ehrenamt erneut: Wir erhöhen die Anreize für bürgerschaftliches Engagement und bauen bürokratische Hindernisse ab. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben das Gesetz zur Stärkung der Gemeinnützigkeit initiiert. Am Mittwoch wurde es bereits vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um ein attraktives Maßnahmen-Paket zu vielen Fragen, die ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger berühren:

• Ein ganz wichtiger Punkt ist die Anhebung der Freibeträge im Steuerrecht: Wir erhöhen die Übungsleiter-Pauschale um 300 Euro. Damit erhalten zum Beispiel Sporttrainer oder Erzieher künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

• Auch andere ehrenamtlich Tätige wie zum Beispiel Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte Ehrenamts-Pauschale begünstigt: Der bisherige Jahres-Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Jahr wird um 220 Euro auf 720 Euro erhöht.

• Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Dies gilt jedoch nicht für die Brutto-einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier bleibt es wegen der Konkurrenzsituation zur Gastronomie weiter bei der 35.000 Euro-Grenze.

• Ziel ist, unsere Vereine von Bürokratie zu entlasten: Bei kleineren Veranstaltungen entfällt daher künftig die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzuordnen. In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein weiteres Jahr ausgedehnt. Damit wird den Organisationen deutlich mehr Zeit gegeben, die Mittel zielgerichtet und effizient einzusetzen.

• Viele Ehrenamtliche bewegt auch die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Unser Gesetz-Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen vor.

Wir halten das Ehrenamt außergewöhnlich hoch: in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen. Nur durch den Einsatz unserer Ehrenamtlichen kann unsere Gesellschaft so gut funktionieren. Unser Gesetzentwurf ist ein klares Signal an alle Ehrenamtlichen: Ihre Arbeit wird gewürdigt und unterstützt!

 

Keine Umsatzsteuerpflicht für private Tanz-, Ballett- und Musikschulen

Eine Erhebung von Umsatzsteuer auf Leistungen privater Musik-, Ballett- und Tanzschulen wird es auch künftig nicht geben. Viele besorgte Lehrer und deren Schüler hatten mich diesbezüglich in den zurückliegenden Wochen kontaktiert. Ursprüngliche Überlegungen für das gestern beschlossene Jahressteuergesetzes 2013 sahen vor, zwischen Leistungen, die der Bildung, der reinen Freizeitgestaltung oder beidem dienen, zu unterscheiden. Ziel sollte die Anpassung des nationalen Umsatzsteuerrechts an die EU-Rechtsprechung sein. In den parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag habe ich mich massiv gegen eine solche Regelung ausgesprochen und eine Prüfung eingefordert, wie verpflichtend eine solche Anpassung an die EU-Richtlinie ist. Die Gespräche mit Bundesfinanzminister Schäuble hatten Erfolg. Wir konnten mit ihm vereinbaren, dass keine Änderung zu Lasten der Musik-, Ballett- und Tanzschulen erfolgt. Es bleibt beim bisher geltenden Rechtsstand.


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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