Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 427 vom 07.10.2018 - Thementicker

Alois Karl: Bund unterstützt kommunale Klimaschutzmaßnahmen!

Seit 10 Jahren fördert der Bund über das Bundesumweltministerium (BMU) verstärkt Projekte im Bereich des kommunalen Klimaschutzes. In diesem Zeitraum hat der Bund über diese Weg in mehr als 3.000 Landkreisen, Städte und Gemeinden über 12.500 Projekte unterstützt und dafür rund 560 Millionen Euro bereitgestellt.

Durch diese Förderung wurden zusätzliche Klimaschutzinvestitionen von mehr als 900 Millionen Euro ausgelöst. Auch in unserem Wahlkreis konnten so mit Unterstützung des Bundes zahlreiche kommunale Projekte realisiert werden oder haben Sportvereine Fördermittel des Bundes gesichert.

Kommunalrichtlinie wurde für 2019 überarbeitet und bietet neue Möglichkeiten

Zum 1. Januar 2019 wird eine überarbeitete Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft treten. Ab heute kann die Kommunalrichtlinie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie bereits abgerufen werden. Dies ist sinnvoll, damit Interessenten bereits vor Beginn der Bewerbungsphase prüfen können, ob ihre geplanten Projekte gute Erfolgsaussichten auf Bundesunterstützung haben und Vorarbeiten für den jeweiligen Förderantrag leisten können.

Im Rahmen dieses Programms können von Landkreisen, Städten, Gemeinden, Kommunalunternehmen und Sportvereinen unter anderen Fördermittel für Maßnahmen in folgenden Bereichen beantragt werden:

  • hocheffiziente Außen- und Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich
  • Neubau von Bio-Vergärungsanlagen
  • Klärschlammverwertung im Verbund
  • Steigerung der Energieeffizienz an Kläranlagen
  • Steigerung der Energieeffizienz bei der Trinkwasserversorgung
  • Anstellung von Klimaschutzmanager zur Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes
  • Neubau von Radwegen
  • Errichtung von diebstahl- und witterungsgesicherten Fahrradparkhäusern und Abstellplätzen in Parkhäusern für Kfz.
  • Einführung von "grünen Wellen" für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampeln
  • Nutzung von smarten Datenquellen zur Verkehrssteuerung

Neu ist, dass auch Kommunalbetriebe ab dem 1. Januar 2019 bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung antragsberechtigt sein werden.

Zudem können Landkreise, Städte und Gemeinden, die ihren Energieverbrauch besser erfassen, steuern und reduzieren wollen, für die Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen Fördermittel beantragen.

Wichtig: Anträge können ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich, ptj-ksi@fz-juelich.de Tel. 030/20199-577 eingereicht werden.

Ein weiteres Zeitfenster für die Antragstellung ist vom 1. Juli bis 30. September 2019 geöffnet. Bei Fragen rund um die Förderung steht das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz für eine kostenfreie Beratung unter Tel. 030/39001-170 oder skkk@klimaschutz.de zur Verfügung.

Ich appelliere insbesondere an die Landräte, Kreisräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte, sowie die Vorsitzenden unserer Sportvereine, zu prüfen, ob es nicht in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Klimaschutzprojekte gibt, die mit Unterstützung des Bundes im Jahr 2019 realisiert werden können und ggfs. rechtzeitig Fördermittel zu beantragen.

 

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

·                     Errichtung von diebstahl- und witterungsgesicherten Fahrradparkhäusern und Abstellplätzen in Parkhäusern für Kfz.

·                     Einführung von „grünen Wellen“ für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampel

·                     Nutzung von smarten Datenquellen zur Verkehrssteuerung

Neu ist, dass auch Kommunalbetriebe ab dem 1. Januar 2019 bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung antrags­berechtig sein werden.

Zudem können Landkreise, Städte und Gemeinden, die ihren Energieverbrauch besser erfassen, steuern und reduzieren wollen, für die Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen Fördermittel beantragen.

Textfeld: Im Rahmen eines Gemeindebesuches in Kastl hatte mir Bürgermeister Stefan Braun bereits 2015 berichtet, dass auch seine Marktgemeinde auf energiesparende LED-Straßenbeleuchtung umrüstet.Wichtig: Anträge können am den 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich, ptj-ksi@fz-juelich.de Tel. 030/20199-577 eingereicht werden. Ein weiteres Zeitfenster für die Antragstellung ist vom 1. Juli bis 30. September 2019 geöffnet. Bei Fragen rund um die Förderung steht das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz für eine kostenfreie Beratung unter Tel. 030/39001-170 oder skkk@klimaschutz.de zur Verfügung.

Ich appelliere insbesondere an die Landräte, Kreisräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadt-, Markt und Gemeinderäte, sowie die Vorsitzenden unserer Sportvereine, zu prüfen, ob es nicht in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Klimaschutzprojekte gibt, die mit Unterstützung des Bundes im Jahr 2019 realisiert werden können und ggfs. rechtzeitig Fördermittel zu beantragen.

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