Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 420 vom 31.08.2018

Alois Karl: Parlamentarische Beratungen des Bundeshaushalts 2019 starten!

Erst vor wenigen Wochen haben wir den Bundeshaushalt 2018 beschlossen. Nächste Woche werden wir uns bereits bei einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe Haushalt mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz intensiv über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 und den neuen Finanzplan bis 2022 beraten.

Für mich sind wichtig: Sparsames Wirtschaften und gezieltes Investieren in die Zukunft.

Hierfür bietet der Regierungsentwurf beste Grundlagen, ich möchte Sie Ihnen heute kurz vorstellen:

Alle prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages sind im Haushaltsentwurf 2019 berücksichtigt

Prioritäre Maßnahmen – wie z.B. Maßnahmen zur Förderung von Familien, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90% aller Zahler, höhere Aufwendungen für die Entwicklungshilfe, Auf­stockung des Verteidigungsetats, verbesserte För­derung von Langzeitarbeitslosen, Stärkung der Inneren Sicherheit und andere wichtige Zukunftsinvestitionen etc. – sind ohne Abstriche im Regierungsentwurf 2019 und in der Finanzplanung bis 2022 verankert.

Die wirtschaftliche Ausgangslage ist gut

Deutschland befindet sich in einem lang anhaltenden Aufschwung, wie nie. Das BIP ist im vergangenen Jahr um real +2,2% gestiegen. Die Bunderegierung rechnet für 2018 und 2019 mit Wachstumsraten von real +2,3% und +2,1%. Aktuellere Wirtschaftsdaten weisen darauf hin, dass die Konjunktur­entwicklung in ein ruhigeres Fahrwasser kommt. Darauf werden wir bei den Haushaltsberatungen ggfs. reagieren. Fest steht: Selbst bei einer Eintrübung der Konjunktur (wofür nichts spricht) sind der Haushaltsentwurf 2019 und der neue Finanzplan solide gerechnet.

Auch in Zukunft muss gelten: keine neuen Schulden

In allen Jahren bis 2022 kommt der Bundeshaushalt ohne neue Schulden aus. Die Einhaltung der Schuldenregel des Grundgesetzes ist dabei in allen Jahren mit Abstand sichergestellt. Der Bund trägt weiter dazu bei, dass die gesamtstaatliche Schuldenstandquote kontinuierlich sinkt. Im kommenden Jahr wird erstmals seit 17 Jahren wieder der Grenzwert der Gesamtverschuldung von 60 Prozent des BIP eingehalten.

Gezielte Investitionen für Verkehr, Infrastruktur und Bau eingeplant

Die Verkehrsinvestitionen steigen von 14,1 Mrd. € (im Jahr 2018) auf über 15 Mrd. € im Jahr 2022. Gegenüber dem bisherigem Finanzplan (2021 überrollt) stehen hier insgesamt 3,5 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung. In Ergänzung zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 -2020“ stellt der Bund zur Finanzierung zusätzlicher Erprobungsmaßnahmen "Saubere Luft" weitere rd. 130 Mio. € zur Verfügung. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienen­güterverkehrs werden Bahn-Unternehmen von Trassenpreisen in Höhe von 350 Mio. € p.a. entlastet.

Mit der vereinbarten Einführung eines Baukindergeldes im Jahr 2018 wird der erstmalige Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums kindergeldberechtigter Familien gefördert werden. Im Haushaltsentwurf 2019 sind hierfür 570 Mio. € eingeplant.

Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sollen weiter steigen

Insbesondere die Einzelpläne des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zu­sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Gerd Müller und der von mir betreute Einzelplan des Auswärtigen Amtes (AA) erfahren Steigerungen.

Der Etat des BMZ soll 2019 auf rund 9,7 Mrd. € ansteigen. Schwerpunkt ist unter anderem die Fluchtursachen­bekämpfung.

Die Ausgaben für die Humanitäre Hilfe und Krisen­prävention in „meinem Haushalt“ steigen gegenüber dem bisherigen Finanzplan um 500 Mio. € an, damit geben wir für die humanitäre das 15-fache dessen aus, was noch 2012 zu Buche stand. Die Ausgaben werden wegen anhaltender und nach wie vor akuter Krisen enorm ansteigen. Die zukünftige Entwicklung über das nächste Haushaltsjahr hinaus bleibt daher nur schwer vorhersehbar.

Hohe Mittel für Familienpolitik vorgesehen

Für familienpolitische Leistungen 2019 sollen rd. 0,8 Mrd. € mehr als im bislang geltenden Finanzplan bereitgestellt werden, vor allem für Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag. Für diese sozialen Leistungen stehen im weiteren Finanzplanungszeitraum insgesamt rd. 3,7 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung.

Für Leistungsverbesserungen in den Bereichen frühkindliche Bildung (z.B. Gebührenentlastung und Verbesserung des Betreuungsschlüssels) ist Vorsorge zur Entlastung der Länder und Gemeinden getroffen:  insgesamt 5,5 Mrd. € für die Jahre 2019 bis 2022, davon allein 500 Mio. € im kommenden Jahr. Für die Maßnahme Ganztagsbetreuung Schule/Hort sind bis 2022 Bundesmittel von insgesamt 2 Mrd. € vorgesehen.

Die Erhöhung des Kindergelds ab dem 1. Juli 2019 um 10 € pro Monat und der Kinderfreibetrag um jeweils
192 € zum 1. Januar 2019 und 2020 sind ebenfalls berücksichtigt und schlagen alleine für den Bund mit
3,5 Milliarden Euro zu Buche. Für weitere Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind 2019 rd. 1,5 Mrd. € vorgesehen.

Weiterhin viel Geld für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vorgesehen

Bildung, Wissenschaft und Forschung genießen weiterhin hohe Priorität. Dasschrittweise Erreichen des 3,5% Zieles bis 2025 soll in dieser Legislaturperiode durch zusätzlich rd. 1,1 Mrd. € allein für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden.

Im Jahr 2019 soll sich dessen Etat auf rd. 18,1 Mrd. € belaufen. Der Pakt für Forschung und Innovation (Steigerung in Höhe von jährlich 3 %) und der Hochschulpakt sind bis 2020 vereinbart und werden auch danach fortgesetzt.

Für die Reform des BAföG sind in den Jahren 2019 bis 2022 zusätzlich 1,445 Mrd. € eingeplant. Für Verbesserungen bei der Aufstiegsfortbildung sind in den Jahren 2020 bis 2022 weitere 550 Mio. € berücksichtigt.

Der Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist im Finanzplanungs-zeitraum durch einen geplanten Aufwuchs um insgesamt rd. 700 Mio. € bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung gekennzeichnet. Hinzu sollen im Jahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Mio. € für die Afrika-Initiative treten. Mit weiteren 30 Mio. € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Mio. € sollen im kommenden Jahr die Ausgaben der Mittelstandsförderung im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden.

Ausgaben in der Sozialpolitik sollen weiter steigen

Die Leistungen aus der Bundeskasse an die Rentenversicherung sollen 2019 rd. 98,1 Mrd. € betragen
(+1,3 Mrd. € ggü. geltendem Finanzplan). Sie werden bis 2022 deutlich ansteigen (auf rd. 110,0 Mrd. €). Dazu tragen auch die stufenweisen Erhöhungen des Bundeszuschusses bei, die auf dem Rentenversicherungs­leistungsverbesserungsgesetz (2014) sowie dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (2017) beruhen.

Der Bund sorgt zusätzlich vor. So ist ab dem Jahr 2021 eine jährliche Zuführung von 2 Mrd. € in eine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ eingeplant.

Für die Erstattung der Nettoausgaben der Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsind 7,1 Mrd. € im Jahr 2019, in der Finanzplanung 2020 bis 2022 insgesamt weitere 24,9 Mrd. € vorgesehen. Länder und Kommunen werden dadurch weiterhin maßgeblich entlastet.

Der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen ist mit 14,5 Mrd. € pro Jahr eingeplant.

Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik sollen steigen

Die passiven Leistungen nach dem SGB II (ALG II und Kosten der Unterkunft) sollen im Finanzplanungszeitraum insgesamt 108,1 Mrd. € betragen. Das Gesamtbudget für Eingliederung und Verwaltung nach dem SGB II soll dabei um jährlich rund 1,2 Mrd. €, im Jahr 2021 sogar um 1,5 Mrd. €-auf rund 10 Mrd. € pro Jahr aufgestockt werden. Für 2019 bedeutet dies, dass 0,9 Mrd. € als zusätzliche Mittel zur Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen vorgesehen sind und der Verwaltungskostentitel mit rund 0,5 Mrd. € (davon 0,2 Mrd. € umgeschichtet aus dem Eingliederungstitel) deutlich verstärkt werden soll. Nach wie vor bleibt es in dezentraler Verantwortung der Jobcenter vor Ort, zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters dem Ziel der Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienlicher erscheint.

Ausgaben des Energie-und Klimafonds sollen auf 4,6 Mrd. € steigen

Das Sondervermögen „Energie-und Klimafonds“ (EKF) bleibt wesentliches Fundament der Finanzierung der Energiewende. Die Programmausgaben sollen 2019 auf rund 4,6 Mrd. € steigen. Die Bundeszuweisung soll aufgrund der Preisentwicklung beim EU-Emissionshandel um rd. 0,9 Mrd. € im Finanzplanungszeitraum abgesenkt werden. Die Umsetzung des nationalen Aktionsplans Energieeffizienz, der Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 sowie der Beschlüsse zur Förderung der Elektromobilität wird planmäßig fortgeführt. Das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Kommunen wurde vollständig abgebildet (soweit nicht im Einzelplan 12 verankert). Neue Akzente im Bereich der Förderung mobiler und stationärer Energiespeicher sind eingeplant.

Fonds „Digitale Infrastruktur“ für Breitbandausbau und Digitalpakt Schule

Das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" wird ergänzend zu den Frequenzerlösen aus der anstehenden Mobilfunk-Lizenzvergabe, die dem Sondervermögen zufließen sollen, bereits im Jahr 2018 mit 2,4 Mrd. € an Bundesmitteln ausgestattet. Aus dem Fonds werden der Breitbandausbau und der Digitalpakt Schule finanziert.

Innere Sicherheit und Verteidigung sollen ertüchtigt werden

Die Ausgaben für Innere Sicherheit steigen im Entwurf für den Haushalt des Bundesinnenministerium (BMI) gegen­über dem bisherigen Finanzplan noch einmal um insgesamt rd. 3 Mrd. € an
(= über 15 %). Dies kommt insbesondere der Bundespolizei und dem Bundes­kriminalamt zugute. Die ersten Tranchen der im Koalitionsvertrag vereinbarten 7.500 zusätzlichen Stellen für Sicherheits­behörden des Bundes werden umgesetzt.

Die Trendwende bei der Finanzierung der Bundeswehr wird fortgeführt. Der Verteidigungsetat soll erneut deutlich wachsen auf.-Allein im Jahr 2019 steigen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 4 Mrd. €. Damit soll der Bundeshaushalt dem aktuellen Bedarf insbesondere bei Materialerhaltung, Rüstungsbeschaffung sowie für den Betrieb der Bundeswehr weitgehend Rechnung ragen. Mit dem Mittelaufwuchs wird ein weiterer deutlicher Schritt innerhalb des NATO-Zielkorridors gemacht.

Rund 16.000 zusätzliche Stellen stärken gezielt Innere Sicherheit, Zoll und Flüchtlingsbetreuung

In den gemeinsam geführten Personalverhandlungen 2018 und 2019 wurden insgesamt rd. 15.700 Stellen neu ausgebracht. Der größte Teil davon (9.585) wurde zur Stärkung der Sicherheit im Bereich BMI und der Zollverwaltung ausgebracht. Für die Zollverwaltung wurde ein neuer Haushaltsvermerk aufgenommen, nach dem in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt 3.204 zusätzlich ausgebildete Anwärter des mittleren und gehobenen Zolldienstes übernommen werden können. Für den Abbau sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse wurden in beiden Jahren insgesamt 1.761 Stellen ausgebracht (ohne BAMF). Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gilt eine Sonderregelung: Es wurden bereits für 2018 alle (ca. 4.500) kw-Vermerke gestrichen, 1.300 Stellen für den Abbau sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse sowie 350 weitere Stellen zugestanden.

 

In der Gesamtschau zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2019 kann ich feststellen: Er ist eine sehr gute Basis für die anstehenden parlamentarischen Beratungen, die wir bis November 2018 sehr intensiv betreiben werden. Dabei werden wir dennoch sicher noch zahlreichen Änderungen beim Haushaltsentwurfbeschließen.

Wir haben im Kalenderjahr 2018 zwei Bundeshaushalte verabschiedet, was eine enorme Arbeitsbelastung für meine Kollegen des Haushaltsauschusses und für mich bedeutet hat.

 

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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