Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 414 vom 27.07.2018

Alois Karl: 29 Milliarden Euro aus der Bundeskasse für kommunale Haushalte!

Der Bund setzt seine kommunalfreundliche Politik auch mit dem Bundeshaushalt 2018 fort: Fast 29 Milliarden Euro stehen im Bundeshaushalt 2018 bereit, von denen die Landkreise, Städte und Gemeinden direkt oder indirekt profitieren werden. Diese Konstante begrüße ich als Mitglied des Haushaltsausschusses, aber auch als ehemaliger Oberbürgermeister, dem die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden ein großes politisches Anliegen ist. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche beide Landkreise, sowie viele Städte und Gemeinden in meinem Bundeswahlkreis von diversen Förderprogrammen profitiert.

Damit steht der Bundeshaushalt 2018 in konsequenter Reihe mit den Haushalten der vorherigen Jahre. Aus kommunaler Sicht besonders wichtig ist die Fortführung und sogar Erweiterung bestehender Förderprogramme. So ist es der Union gelungen, den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ so zu erweitern, dass nun auch der Um- und Ersatzbau von Schwimmbädern gefördert werden kann.

Das fortgesetzt hohe Engagement des Bundes für die Kommunen ist nicht selbstverständlich. Denn einerseits warnt der Bundes­rechnungshof vor einer Überlastung des Bundeshaushaltes durch Unterstützungsleistungen an Länder und Kommunen. Andererseits haben die Kommunen im Jahr 2017 zum dritten Mal in Folge einen deutlichen Kassenüberschuss erzielt.

Ich bin stolz darauf, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden in meinem Wahlkreis zu den Gewinnern der letzten Jahre zählen. Das liegt aber auch und besonders daran, dass sich Landräte, (Ober-)Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte, von mir ermuntert, ins Zeug legten und Projekte voran trieben, für die sie die entsprechenden Fördertöpfe des Bundes anzapfen konnten. Die Bayern allgemein waren sehr aktiv, in anderen Bundesländern herrschte oft eher Schlafmützigkeit.

Hintergrund: Laut Bundeshaushalt 2018 verteilen sich die Bundesmittel mit direktem oder indirektem Bezug zu den Kommunen wie folgt auf die Einzelpläne: Bundesministerium des Innern, für Bau & Heimat 4,651 Mrd. Euro, Bundesministerium für Wirtschaft & Energie 1,095 Mrd. Euro, Bundesministerium für Ernährung & Landwirtschaft 775 Mio. Euro, Bundesministerium für Arbeit & Soziales 18,147 Mrd. Euro (davon 17,3 Mrd. Euro für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für ALG II-Empfänger und die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Bundesministerium für Verkehr & digitale Infrastruktur 2,206 Mrd. Euro, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz & nukleare Sicherheit 65,4 Mio. Euro, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend 981,5 Mio. Euro, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung 925,0 Mio. Euro und Allgemeine Finanzverwaltung 97,1 Mio. Euro. Zusammen macht das exakt 28,943 Mrd. Euro.

Alois Karl: 347.000 Bürger erhalten steuerfinanzierte Hilfe zur Pflege!

2016 entfiel rund ein Siebtel aller Sozialhilfeausgaben auf die steuerfinanzierte Hilfe zur Pflege: 4,3 Milliarden Euro wurden an 347.000 Pflegebedürftige gezahlt, die die zusätzlichen Pflegekosten nicht schultern können. 1998 waren es noch 222.000 Bürger, die diese Hilfen in Anspruch genommen haben. 1998 gab es somit rund 36% weniger Sozialleistungsbezieher als 2016.

Es ist aber falsch, daraus zu schließen, die Altersarmut würde zunehmen. Vielmehr ist der demographische Wandel die Hauptursache. Jeder Sachkundige weiß, dass mit dem Alter auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit zunimmt. Das hat dazu geführt, dass von 1999 bis 2015 die Zahl der Pflegebedürftigenvon rund 2 Millionen auf über 3 Millionen gestiegen ist. Das entspricht einer Zunahme von über 50%.

Tatsache ist, dass der Anteil der Empfänger an Hilfe zur Pflege seit 1999 bundesweit zwischen 12 und 13 Prozent pendelt. Von einer dramatischen Zunahme kann also keine Rede sein.

Alois Karl: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Nachzug von „Zweitfrauen“!

Da ich immer wieder auf die Regelung zum Familiennachzug von „Zweitfrauen“ angesprochen werde, gehe ich heute kurz auf die Tatsachen ein. Grundsätzlich gilt, dass Ausländer, die mit einer Ehefrau in unserem Land leben, keine weitere Ehefrau über einen Nachzug nach Deutschland holen können. Dies hat das Bundesjustizministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bekräftigt. Es gibt keine statistischen Zahlen darüber, in wie vielen Fällen von deutschen Behörden die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Vielehe verweigert wurde, in wie vielen Fällen die Nichtigkeit der Ehe festgestellt wurde oder wie viele Eheaufhebungsverfahren anhängig sind.

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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