Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Karl: Kommunen sollten jetzt prüfen ob kfw-Förderung für Flüchtlingsunterkünfte in ihrer Kommune interessant ist

Bundestagsabgeordneter Alois Karl macht die Bürgermeister in seinem Wahlkreis auf die Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte der KfW-Bank aufmerksam und rät dazu auch das verstärkte Engagement der KfW im sozialen Wohnbau im Auge zu behalten und eventuell für Projekte in der Kommune zu nutzen.

Die KfW wird im Rahmen der Bemühungen des Bundes die Länder und Kommunen auch künftig bei der Schaffung von Erstunterkünften sowie von dauerhaften Wohnungen und der sozialen Integration unterstützen. Dazu stockt die KfW die Anfang September 2015 gestartete Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte mit zinslosen Krediten für Kommunen letztmalig um 500 Millionen Euro auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro auf. Die KfW hatte die Sonderförderung angesichts der starken Nachfrage mehrfach erhöht und nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel zum Jahresende 2015 zunächst keine weiteren Kreditanträge mehr zugesagt. Mit der letztmaligen Aufstockung können nun alle bereits der KfW vorliegenden Kreditanträge in Höhe von rund 200 Millionen Euro bearbeitet werden. Darüber hinaus können in begrenzter Zahl auch neue Anträge gestellt werden.
Mit dem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. EUR aus der Sonderförderung können Erstunterkünfte für bis zu 150.000 Menschen geschaffen werden. Zum 31. Dezember 2015 hat die KfW rund 550 Kreditzusagen in einem Gesamtvolumen von 1.045 Millionen Euro (davon 945 Millionen Euro an Kommunen, 100 Millionen Euro Globaldarlehen an Landesförderinstitute) getätigt.
Um einen Beitrag zur Deckung der stark steigenden Nachfrage nach dauerhaftem Wohnraum insgesamt zu leisten, unterstützt die KfW Länder und Kommunen zudem bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen. Hierzu stellt die KfW in Abstimmung mit der Bundesregierung bis zu zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit Hilfe der Mittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung wird die KfW den Landesförderinstituten zinsvergünstigte Globaldarlehen zur Refinanzierung von Landesprogrammen zur sozialen Wohnraumförderung anbieten. Der so entstehende neue Wohnraum soll dazu beitragen, eine Konkurrenzsituation zwischen Flüchtlingen und denjenigen zu vermeiden, die Angebote aus dem sozialen Wohnungsbau suchen.
Bei einer Pressekonferenz mit dem Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier sagte das Vorstandsmitglied der KfW, Dr. Ingrid Hengster: „Mit ihrer zinslosen Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte hat die KfW schnell und flexibel dazu beigetragen, dass die Kommunen über die Mittel
verfügen, um mehr Erstunterkünfte zu schaffen. Nun geht es darum, die Integration von Flüchtlingen zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemeinsam mit den Landesförderinstituten ist hierfür ein wichtiger Baustein.“