Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Landkreise, Städte und Gemeinden sind die Gewinner des Investitionsprogramms des Bundes

CSU wird bei der parlamentarischen Beratung bayerische Interessen mit großem Nachdruck vertreten

Berlin. „Heute hat das Bundeskabinett den Nachtragshaushalt 2015 sowie das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Anschließend hat uns Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Rede und Antwort gestanden“, erklärte Bundestabgeordneter Alois Karl.

„Für mich als stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden die Gewinner des Investitionsprogramms sind, das der Bund mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts auf den Weg gebracht hat. Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden ankommen. Sie profitieren nicht nur von den 5 Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Investitionskraft, sondern auch zu über 50 Prozent von den weiteren sieben Milliarden Euro, die über verschiedene Programme bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden ankommen werden.“

Alois Karl weist besonders auf die 4,4 Milliarden Euro im Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hin. Davon werden allein 1,1 Milliarden Euro in den Breitbandausbau investiert. Hiervon profitiere insbesondere der ländliche Raum. Die jetzt bereitgestellten Mittel würden einen weiteren Schub auf dem Weg zum 50 MBit Ausbauziel auslösen. Im Freistaat könne so das bereits heute aktive bayerische Breitbandförderprogramm weiter ergänzt werden.

„Für das Jahr 2017 sind zusätzlich 1,5 Milliarden Euro vorgesehen als Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen. Der Verteilungsschlüssel ist so gewählt, dass Bayern gut wegkommt.

Wir legen zudem ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro auf und helfen damit finanzschwachen Kommunen. Für mich ist wichtig, dass es keine bundeseinheitlichen Kriterien für die Landkreise, Städte und Gemeinden geben wird. Vielmehr werden wir eine Verteilung auf die Bundesländer vornehmen. Damit können die jeweiligen Landesregierungen die Kriterien für die Kommunen ihres Bundeslandes festlegen. Damit ist gewährleistet, dass nicht nur die Schuldenmacher in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von diesem Programm profitieren, sondern auch bayerische Landkreise, Städte und Gemeinden“, erläuterte das einzige oberpfälzer Mitglied des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weiter. „Insgesamt ist beim Investitionspaket für alle Landkreise, Städte und Gemeinden etwas dabei. Finanzstärkere Kommunen und auch Kommunen im ländlichen Raum können von der jetzigen Bundesunterstützung profitieren.“

„Wichtig ist zudem, dass die Länder bei der Weiterleitung der 3,5 Milliarden Euro an die Kommunen den Kreis der förderfähigen Kommunen so weit ziehen, dass nicht nur Landkreise, Städte und Gemeinden mit hohem Schuldenstand in den Genuss der Förderung kommen. Würden nur hochverschuldete Städte und Gemeinden profitieren, würden bloß falsche Anreize gesetzt. Versuche der Haushaltsverbesserung insbesondere durch Einsparungen zu erreichen, würden bestraft werden. Gerade bei Einsparungen ist in der Regel ein größerer Investitionsbedarf vorhanden, der aus eigenen kommunalen Mitteln nicht bewältigt werden kann und wo derartige Mittel sehr sinnvoll eingesetzt werden könnten“, erläuterte Alois Karl weiter.

„Ich betone aber ausdrücklich, dass die Bundesländer in der Verantwortung für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen stehen. Diese Verantwortung muss auch bei der Umsetzung des kommunalen Investitionspakets zum Ausdruck kommen. Hier sind die Länder aufgefordert, ihren Anteil zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft beizusteuern: Länder dürfen die eigenen Förderungen nicht mit der Bundesförderung verrechnen. Ganz wichtig ist die Feststellung, dass die Mittel des Bundes vollständig und zusätzlich bei den Kommunen ankommen müssen. Nur dann kann das Ziel, die kommunale Investitionskraft zu stärken, auch erreicht werden. Bayern hat in der Vergangenheit stets eine Vorbildfunktion inne gehabt und hat Bundesmittel nicht nur vollständig an die Städte und Gemeinden weitergegeben, sondern sie auch noch zusätzlich mit Landesmittel verstärkt.“