Wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, setzt der Bund seine Konsolidierungspolitik fort. Die Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen ist im Januar 2018 gegenüber dem Jahresende 2017 um weitere 1,8 Mrd. Euro abgebaut worden.
Ich begrüße diesen Schuldenabbau ausdrücklich. Schließlich beliefen sich die Bundesschulden am 31. Januar 2018 noch immer auf 1.084,6 Mrd. Euro. Zugleich belegt der Schuldenabbau, dass wir als Bund massiv dazu beitragen, um bereits im nächsten Jahr wieder die gesamtstaatliche Verschuldungsgrenze von 60% des BIP zu unterschreiten. 2019 wird es voraussichtlich erstmals seit vielen Jahren gelingen, dass Deutschland trotz der schweren Weltwirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 alle Maastricht-Stabilitätskriterien wieder einhalten kann.
Ich halte an meinem ehrgeizigen Ziel fest, dass wir in wirtschaftlich guten Zeiten nicht nur die relative Verschuldung zum BIP senken sollten, sondern auch eine Schuldentilgung betreiben. Dies ist für mich eine Frage der Generationengerechtigkeit und vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung angebracht. Auch hier können wir erste Erfolge vorweisen. So haben wir die Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen seit dem 31. Dezember 2014 bis Ende Januar 2018 um rund 31 Mrd. Euro abgebaut.
In den letzten Wochen erreichen mich immer wieder Emails, Brief und Anrufe zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen. Hintergrund ist eine Kampagne, die mit Halbwahrheiten Stimmung machen will. Ich möchte Ihnen heute kurz für einen sachlich fundierten Dialog mit verunsicherten Bürgern die wichtigsten Fakten aufzeigen:
Deutschland hat eine ganze Reihe von sog. bilateraler Sozialversicherungsabkommen. Mit diesen Abkommen werden Versicherungsfragen geregelt, die ohne eine solche Vereinbarung ungeklärt bleiben. Beispielsweise wird so verhindert, dass deutsche Arbeitgeber und hier arbeitende Arbeitnehmer doppelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen – in Deutschland und im Land, wo mitversicherte Familienangehörige leben oder wie z.B. mit Rentner mit Rentenansprüchen aus dem anderen Land verfahren wird. Dazu orientiert man sich an internationale Standards, die meist auf das jeweilige Inlandsrecht abstellen.
Das gilt auch für das 1964 geschlossene deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen. Da in der Türkei die Einehe gesetzlich festgelegt ist, sind entgegen anderslautender Gerüchte in der Türkei lebende „Zweit- oder Drittfrauen“ nicht familienversichert. Zugleich haben in der Türkei immer mehr Menschen einen eigenen Krankenversicherungsanspruch, deshalb sinkt seit Jahren auch die Zahl der über in Deutschland Arbeitenden beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen. 2012 betrugen dieAusgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das deutsch-türkische Abkommen rd. 7 Mio. Euro, das entspricht 0,006% der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Informationen zum Abkommen finden Sie hier.
Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr
Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter
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