Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 392 vom 09.03.2018

Alois Karl: Bund hat seine Schulden erneut um 1,8 Milliarden Euro gesenkt!

Wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzmi­nisteriums hervorgeht, setzt der Bund seine Konsolidierungs­politik fort. Die Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen ist im Januar 2018 gegenüber dem Jahres­ende 2017 um weitere 1,8 Mrd. Euro abgebaut worden.

Ich begrüße diesen Schuldenabbau ausdrücklich. Schließlich beliefen sich die Bundesschulden am 31. Januar 2018 noch immer auf 1.084,6 Mrd. Euro. Zugleich belegt der Schulden­abbau, dass wir als Bund massiv dazu beitragen, um bereits im nächsten Jahr wieder die gesamtstaatliche Verschuldungs­grenze von 60% des BIP zu unterschreiten. 2019 wird es voraussichtlich erstmals seit vielen Jahren gelingen, dass Deutschland trotz der schweren Weltwirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 alle Maastricht-Stabilitätskriterien wieder einhalten kann.

Ich halte an meinem ehrgeizigen Ziel fest, dass wir in wirtschaftlich guten Zeiten nicht nur die relative Ver­schuldung zum BIP senken sollten, sondern auch eine Schuldentilgung betreiben. Dies ist für mich eine Frage der Generationengerechtigkeit und vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung angebracht. Auch hier können wir erste Erfolge vorweisen. So haben wir die Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sonder­vermögen seit dem 31. Dezember 2014 bis Ende Januar 2018 um rund 31 Mrd. Euro abgebaut.

Alois Karl: Fakten zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen

In den letzten Wochen erreichen mich immer wieder Emails, Brief und Anrufe zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen. Hintergrund ist eine Kampagne, die mit Halbwahrheiten Stimmung machen will. Ich möchte Ihnen heute kurz für einen sachlich fundierten Dialog mit verunsicherten Bürgern die wichtigsten Fakten aufzeigen:

Deutschland hat eine ganze Reihe von sog. bilateraler Sozialversicherungsabkommen. Mit diesen Abkom­men werden Versicherungsfragen geregelt, die ohne eine solche Vereinbarung ungeklärt bleiben. Beispielsweise wird so verhindert, dass deutsche Arbeitgeber und hier arbeitende Arbeitnehmer doppelt Sozialversiche­rungsbeiträge zahlen müssen – in Deutschland und im Land, wo mitversicherte Familien­angehörige leben oder wie z.B. mit Rentner mit Rentenansprüchen aus dem anderen Land verfahren wird. Dazu orientiert man sich an internationale Standards, die meist auf das jeweilige Inlandsrecht abstellen.

Das gilt auch für das 1964 geschlossene deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen. Da in der Türkei die Einehe gesetzlich festgelegt ist, sind entgegen anderslautender Gerüchte in der Türkei lebende „Zweit- oder Drittfrauen“ nicht familienversichert. Zugleich haben in der Türkei immer mehr Menschen einen eigenen Krankenversicherungsanspruch, deshalb sinkt seit Jahren auch die Zahl der über in Deutschland Arbeitenden beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen. 2012 betrugen dieAusgaben der gesetzlichen Kranken­kassen für das deutsch-türkische Abkommen rd. 7 Mio. Euro, das entspricht 0,006% der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Informationen zum  Abkommen finden Sie hier.

 

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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