Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 227 vom 26.09.2014

Milliardenschwere Entlastung für Landkreise, Städte & Gemeinden

In dieser Woche haben wir in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten mit denen Landkreise, Städte und Gemeinden um rund 3,7 Milliarden Euro entlastet werden sollen.

Zum einen sieht der Entwurf eine Entlastung der Landkreise, Städte und Gemeinden um insgesamt 3 Milliarden Euro  in den nächsten 3 Jahren vor. (Zum 1.1.2018 werden wir die Eingliederungshilfe reformieren und ab diesem Zeitpunkt eine jährliche Entlastung von 5 Milliarden Euro erreichen.) In den Jahren 2015, 2016 und 2017 ist eine Entlastung für Kreise, Städte und Gemeinden von jeweils 1 Milliarde Euro vorgesehen. Dies haben wir im Koalitionsvertrag zugesagt. Und das wollen wir halten! Dazu soll der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft  in diesen drei Jahren um jeweils 500 Millionen Euro aufgestockt werden. Zugleich wird in diesem Zeitraum der gemeindliche Anteil am Umsatzsteueraufkommen um jeweils 500 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Im jetzt laufenden Gesetzgebungsverfahren müssen wir darauf achten, dass die geplante Entlastung auch wirklich bei den Kreisen, Städten und Gemeinden ankommt und nicht an den klebrigen Fingern mancher Bundesländer haften bleibt. Es darf nicht sein, dass diese Entlastung bei Landkreisen, Städten und Kommunen nicht greift, weil an derer Stelle Landesmittel einbehalten werden!

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass wir den Ausbau der Kinderbetreuung in den Jahren 2016 bis 2018 mit 550 Millionen Euro zusätzlich fördern. Diese Gelder können die Länder abrufen und mit eigenen Mitteln kofinanzieren. Auch für die Förderung der Betriebskosten sind nach dem Gesetzentwurf zusätzliche 200 Millionen Euro vorgesehen. Bereits bis 2014 hat der Bund über die Länder die Städte und Gemeinden mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro beim Kinderbetreuungsausbau unterstützt.

Als 1. stellv. Vorsitzender der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik werde ich mich intensiv in die Beratungen einbringen. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir klar: Wir wollen, dass unsere Landkreise, Städte und Gemeinden finanziell handlungsfähig bleiben. Eigentlich sind die Bundesländer zuallererst für die Finanzausstattung der Kreise, Städte und Gemeinden verantwortlich. Dennoch lassen wir als Bund unsere Landkreise, Städte und Gemeinden bei Sonderlasten nicht im Stich.

Missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Ausländer

Leider mussten wir in den letzten Jahren feststellen, dass immer mehr EU-Ausländer vorrangig deshalb nach Deutschland kommen, um hier Sozialleistungen zu beziehen. Damit wird das EU-Recht auf Freizügigkeit zweckentfremdet. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Deshalb wurde auf Staatssekretärebene eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge erarbeitet hat, wie diese missbräuchliche Inanspruchnahme verhindert werden kann, ohne in Konflikt mit dem EU-Recht zu geraten. In dieser Wochen haben wir über den Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe im Plenum diskutiert. Es ist ein Maßnahmemix vorgesehen. Er umfasst gesetzliche Maßnahmen um den Missbrauch besser verhindern bzw. sanktionieren zu können. Zugleich wollen wir den besonders betroffenen Landkreisen, Städten und Gemeinden mit rund 200 Millionen Euro aktiv bei der Bewältigung ihrer Sonderlasten zur Seite stehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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